Neubau Therme Oberstdorf bereit sich auf den Betrieb vor
Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung die künftige Haus- und Badeordnung der Therme Oberstdorf. Grundsätzlich regelt die Haus- und Badeordnung insbesondere haftungsrechtliche Belange sowie Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln. 
Die Haus- und Badeordnung tritt ab der Eröffnung der Therme in Kraft.
Darüber hinaus wurde für das Gewerk Badewassertechnik ein Nachtrag aufgrund Bauzeitenverlängerung freigegeben.
Straßenbau Oberstdorf - Bahnhofvorplatz, Vorschlag zur Umgestaltung und neuer Verkehrsregelung, Projektfreigabe
In der Projektwerkstatt Zukunftsbild Oberstdorf wurden unter anderem Vorschläge erarbeitet, die durch Begrünung und Beschattung des Bahnhofplatzes sowie durch Reduzierung des Fahrverkehrs eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität auf dem Bahnhofplatz erzielen sollen. 
Von der Bauverwaltung und dem Ordnungsamt wurden auf dieser Grundlage entsprechende Maßnahmen erarbeitet und dem Gremium vorgestellt. Das Projekt wird am 04.11.2025 im Energie- und Klimabeirat vorgestellt und ist eine erste Maßnahme aus dem neu erarbeiteten Zukunftsbild.
Der Marktgemeinderat beschloss, die Planungsidee „Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes“ weiterzuverfolgen.
Parkplatzbewirtschaftung
Die Verwaltung stellte dem Gremium anhand von Datenauswertungen in einer Präsentation Kenndaten zum Parkverhalten auf den beschrankten Parkplätzen vor.
Die Zahl der ausgegebenen Pendlerkarten (Stammkundenkarten auf Parkplatz P2) hat sich seit der Einführung mehr als verdoppelt, wobei sich die Anzahl der ausgegebenen Anwohnerkarten des P1 Süd auf wenige beschränkt. Selbst in der Nebensaison konnte man daher eine maximale Auslastung der Parkplätze P2, P3 sowie P4 beobachten:
P2: max. Auslastung zwischen 9 Uhr und 13 Uhr (Spitzenzeit: 11-12 Uhr mit 99,9 %)
P3: max. Auslastung zwischen 9 Uhr und 13 Uhr (Spitzenzeit: 10-11 Uhr mit 99,9 %)
P4: max. Auslastung zwischen 11 Uhr und 14 Uhr (Spitzenzeit: 12-13 Uhr mit 95,5 %)
Der Markgemeinderat genehmigte die vorgelegten Einstellbedingungen für den Parkplatz P1 Süd und beauftragte die Verwaltung, den Parkplatz P1 Süd zum Dezember 2025 für die Öffentlichkeit freizugeben, wobei die Pendler- und Anwohnerkarten künftig auf den Parkplätzen P1 Süd und P2 gleichermaßen gültig sind.
Ferner sollen sich die ab Dezember geltenden Tarife des P1 Süd nach den aktuellen Gebühren des P2 richten:
Tarif Tag (6-20 Uhr): 30 Min. kostenlos, je Stunde 1,50 €, max. 15,00 €
Tarif Nacht (20-6 Uhr): 30 Min. kostenlos, je Stunde 0,50 €, max. 5,00 €
Standzeit in Tagen: 10, Verlustgebühr: 200,00 €