Ermächtigung zur Aufnahme genehmigter Kredite
Für die Finanzierung der im Jahr 2012 durchgeführten Investitionen des Marktes und seiner Eigenbetriebe Gemeindewerke, Kurbetriebe und Sportstätten ermächtigte der Gemeinderat den 1. Bürgermeister Darlehen aufzunehmen. Diese Darlehen sieht der bereits im Dezember vergangenen Jahres aufgestellte Haushaltsplan 2012 vor. Das Landratsamt genehmigte diese Darlehensaufnahme mit der Haushaltsgenehmigung.
Die Darlehen sollen variable Kommunaldarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren sein.
Ladenschlussverordnung für 2013
Der Gemeinderat entsprach dem Antrag des Vereins Oberstdorf Aktiv e.V. auf Öffnung für bestimmte Verkaufsstellen in Oberstdorf im kommenden Jahr durch entsprechenden Erlass einer Ladenschlussverordnung.
Die Verordnung sieht vor, dass an 39 bestimmten Sonn- und Feiertagen die Verkaufsstellen, welche überwiegend in der Verordnung bestimmte Waren anbieten, von 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr öffnen können. Beispielsweise fallen hierunter Früchte, alkoholfreie Getränke, Blumen und Zeitungen.
Die Verordnung wird derzeit ausgefertigt und danach im Amtsblatt veröffentlicht.
Sie wird demnächst auch auf die Internetseite des www.markt-oberstdorf.de eingestellt.