Erweiterung Gymnasium und Neubau Dreifeldsporthalle;
Förderkulisse, Projektstand Leistungsphase 2 und Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 3 und 4
Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis von den Ergebnissen der Leistungsphase 2 - Vorplanung - zur Erweiterung Gymnasium und Neubau Dreifeldsporthalle und befürwortete die weitere Bearbeitung des Projekts zur Vorbereitung eines Förderantrags.
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Das Gremium beauftragte die Verwaltung auf Basis der vorgestellten Planung die Leistungsphase 2 abzuschließen und die zweite Bearbeitungsstufe, Leistungsphase 3 und 4, der beauftragten Planungsleistungen abzurufen.
Gemeinsam mit den Fachplanern sollen Einsparpotenziale bei der Kostenschätzung ausgemacht und zur Vorstellung im Gemeinderat im September vorbereitet werden.
Generalsanierung Grundschule Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergaben
Im Zuge der Altlastenbeseitigung musste in der Grundschule die Unterdecke in Teilbereichen entfernt werden. Um den Brandschutz der Decken wieder herzustellen muss eine neue Unterdecke mit seitlichen Putzstreifen installiert werden.
Der Marktgemeinderat hat dazu folgende Nachträge für die Generalsanierung der Grundschule Oberstdorf frei gegeben:
- Putzarbeiten im Deckenbereich 700 lfm inklusive Rippenstreckmetall und Gerüststellung in Höhe von rund 56.170 Euro brutto
- Trockenbauarbeiten für neue Unterdecken in verschiedenen Gebäudeteilen mit insgesamt 530 m² Fläche in Höhe von rund 82.730 Euro brutto.
Anpassung der Benutzungsgebühren für öffentlich kostenrechnende Einrichtungen des Marktes Oberstdorf
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass neuer Gebührensatzungen für die Kindertageseinrichtungen und für die Musikschule Oberstdorf zum 01.09.2022.
Bereits im Jahr 2020 entschied das Gremium, bei den kostenrechnenden öffentlichen Einrichtungen jährlich die Sach- und Personalaufwendungen zu überprüfen und ggf. die Benutzungsgebühren anzupassen. Diese Regelung führt dazu, dass ein starker Anstieg der Gebühren der kostenrechnenden öffentlichen Einrichtungen verhindert wird. Die Gebühren werden jährlich moderat angepasst, entsprechend der jährlichen allgemeinen Kostenentwicklung dieser Einrichtungen.
Ab dem 01.09.2022 steigen die Gebühren der Kindertages-einrichtungen und Musikschulgebühren um 1,4 Prozent.
- Kindertageseinrichtungen
Die Gebühren der Kindertageseinrichtungen steigen dadurch um 0,02 Euro bis 0,05 Euro je Betreuungsstunde.
Das Gesamtdefizit (Plan) der Kindertageseinrichtungen im Jahr 2022 beträgt 1,433 Mio. Euro Dieses Defizit wird jährlich aus dem allgemeinen Steueraufkommen gedeckt.
Bei derzeit 421 Plätzen in den Kindertageseinrichtungen beträgt das jährliche Defizit je Platz gerundet 3.404 Euro.
- Musikschule
Bei den ermäßigten Tarifen für die Einwohner mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf steigen die Musikschulgebühren beim Einzelunterricht (25 Min. und 30 Min.) sowie allen Gruppenunterrichtseinheiten und Früherziehung/Chor um 1 Euro pro Monat. Beim Einzelunterricht 45 Min. steigen die Gebühren um 2 Euro pro Monat. Diese Gebühren werden bei jedem zweiten Familienmitglied welches die Musikschule besucht nochmals um 10 Prozent ermäßigt. Zudem gibt es eine Sozialermäßigung von 25 Prozent entsprechend der Gebührensatzung.
Beim kostendeckenden Musikschulgebührentarif steigen die Musikschulgebühren beim Einzelunterricht (25 Min. und 30 Min.) sowie allen Gruppenunterrichtseinheiten und Früherziehung/Chor ebenfalls um 1 Euro pro Monat. Beim Einzelunterricht 45 Min. steigen die Gebühren um 2 Euro pro Monat.
Neues Angebot der Musikschule ist ein Bläserklassenunterricht in der Mittelschule Oberstdorf.
- Bibliothek
Sämtliche Gebührentarife der Bibliothek bleiben gleich.
Die neuen Satzungen werden ab Juli auf der Homepage des Markes Oberstdorf www.markt-oberstdorf.de unter Leistungen / Satzungen und Verordnungen veröffentlicht.
Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen 2020 des Marktes Oberstdorf und der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung des Marktes Oberstdorf
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnungen 2020 fest und erteilte die uneingeschränkte Entlastung.
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Der Markt Oberstdorf lädt ein zur
Bürgerversammlung
4. Juli, 19 Uhr, Oberstdorf Haus, Saal Nebelhorn
Wer ein Anliegen nicht öffentlich vortragen möchte, hat
die Möglichkeit, sich rechtzeitig vor der Versammlung
mündlich oder schriftlich zu äußern; anonyme Eingaben werden nicht behandelt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Ehrung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Aussprache und Diskussion
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Das Finanzamt lädt ein zu einer
Informationsveranstaltung Grundsteuer
6. Juli, 19.30 Uhr, Oberstdorf Haus, Saal Nebelhorn
Die Grundsteuerreform und die damit verbundenen Arbeiten beschäftigen bereits Finanzämter, Kommunen und Grundstückseigentümer. Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben.
Als Themen sind u.a. vorgesehen:
- Inhalt des Bayerischen Grundsteuergesetzes mit Beispielen
- Umgang mit dem BayernATLAS
- Fristen, Bescheide im Verfahren
- Hinweise zur Erklärungsabgabe mit ELSTER.
Ansprechpartner: Finanzamt Kempten-Immenstadt
Dienststelle Kempten, Am Stadtpark 3, 87435 Kempten, Tel. 0831-256-0