Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Tourismusdirektor Ottmar Barbian und dem Markt Oberstdorf geht weiter. Herr Barbian war neben dem vormaligen Bürgermeister Thomas Müller als Gesamtschuldner zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages verurteilt worden, den er jetzt anteilig vom Markt Oberstdorf zurück verlangt. Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Kempten führte nicht zur Beendigung des Verfahrens und die Parteien des Rechtsstreits müssen bis Ende Juli Schriftsätze bei Gericht einreichen. Es wird dann zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Verhandlungstermin beim Arbeitsgericht geben.
Ein weiteres Verfahren betrifft die Ansprüche des ehemaligen Tourismusdirektor Urs Kamber gegen den Markt Oberstdorf, dem Schadensersatzansprüche aufgrund von Äußerungen des vormaligen Bürgermeisters Thomas Müller wegen Verletzung einer Verschwiegenheitsverpflichtung gerichtlich zugesprochen worden waren. Hier hat der Markt Oberstdorf ein weiteres Rechtsmittel, die so genannte Nichtzulassungs-beschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt, nachdem das Landesarbeitsgericht dem Kläger 100.000 Euro zugesprochen hatte. Zwischenzeitlich hat die Versicherung des Marktes Oberstdorf die Übernahme des Schadens abgelehnt, da hierfür im Rahmen der kommunalen Haftpflichtversicherung keine Deckung vorhanden ist.
Seit 2009 ist der Markt Oberstdorf Mitglied im Landschaftspflegeverband Oberallgäu-Kempten e.V. Der Geschäftstellenleiter Stefan Pscherer gab einen Bericht über die in 2010/ 2011 erfolgten Maßnahmen auf Oberstdorfer Flur und gab einen Ausblick auf das Jahr 2012.
Die Aufgaben des Vereins bestehen darin, gemeinsam Ideen und Konzepte zur Landschaftspflege zu entwickeln und zu realisieren. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Kulturlandschaft zu erhalten und wieder herzustellen. So ist in Oberstdorf z.B. die Katharinenruhe in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband und örtlichen Landwirten in ihrer Sicht wieder frei gelegt worden. Weitere Maßnahmen erfolgten am und um den Moorweiher herum, wo Entbuschungsarbeiten zur Wiederherstellung von Sichtachsen stattfanden, ebenso wie Arbeiten zur Erhaltung der Streuwiesen. Es handelt sich dabei um Flächen, die in ihrer Einmaligkeit von bundesweiter Bedeutung sind. Die Erwartung in die Mitgliedschaft beim Landschaftspflegeverband, die der Markt Oberstdorf auf Initiative einiger Gemeinderäte eingegangen ist, hat sich insbesondere auch aufgrund der mithelfenden Landwirte voll erfüllt. Der Gemeinderat hat allen Beteiligten seinen Dank für die Maßnahmen zugunsten unserer Kulturlandschaft ausgesprochen.
Das Gremium behandelte einen Bürgerantrag hinsichtlich Errichtung einer Pausenhalle/Aula für das Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium nach Art. 18 b der Gemeindeordnung (GO). Nach Gemeindeordnung können Gemeindebürger beantragen, dass eine gemeindliche Angelegenheit behandelt wird, wenn mindestens ein Prozent der Gemeindebürger den Bürgerantrag unterschrieben haben. Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt und das Thema inhaltlich beraten.
Am 19. Januar 2012 war folgender Beschluss gefasst worden:
"Der Marktgemeinderat beschließt, bei der Generalsanierung des Gertrud-von-le-Fort-Gymnasiums Oberstdorf die Pausenhalle nicht zu erweitern. Der vorhandene Haupteingang/Windfang soll bei der Generalsanierung berücksichtigt werden."
Im Anschluss ist das Thema noch am 15. März im Gremium behandelt worden.
In der gestrigen Sitzung gab es nun eine Beratung, ob die Veranstaltungs- und Pausenräume bei einem zukünftigen Neubau der Mittelschule zur gemeinsamen Nutzung mit realisiert werden könnten oder ob es zum jetzigen Zeitpunkt einen Anbau an das bestehende Gymnasium geben soll. Nachdem eine Sanierung der Mittelschule ausscheiden wird, wird es mittelfristig zum Neubau eines Schulgebäudes kommen, der die Realisierung einer gemeinsamen Pausen- und Veranstaltungshalle ermöglicht. Hierzu stellte die Verwaltung mögliche Synergieeffekte bei Nutzung einer gemeinsamen Einrichtung hinsichtlich von Ganztagsschule, Mittagsbetreuung und Veranstaltungsräumen in Aussicht, ebenso wie zu erwartende Vorteile einer gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten bei Betrieb und Unterhalt. Gleichzeitig könnte auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels insgesamt eine Stärkung des Schulstandortes erreicht werden.
Die von Bürgermeister und Verwaltung unterstützte, mittelfristig umsetzbare Lösung zu Gunsten des Schulstandorts kam nicht zur Abstimmung, stattdessen fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
"Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung und stellt die Zulässigkeit des Bürgerantrags vom 26. April 2012 gem. Art. 18 b Abs. 4 GO fest."
Und mit 13 : 10 Stimmen votierte das Gremium:
"Im Zuge der derzeitig laufenden Sanierungsarbeiten am Gymnasium Oberstdorf soll für die Schulfamilie eine bedarfsgerechte Erweiterung der Pausenhalle / Aula realisiert werden.
Der Kostenrahmen soll sich im Bereich von 350.000 Euro bis 400.000 Euro bewegen."
Folgende Maßnahmen sind jetzt zu treffen:
Die laufenden Baumaßnahmen am Bauteil C müssen gestoppt werden.
Bereits beauftragt für diesen Bereich sind rund 486.000 Euro; es muss von einer Preisanpassung für die beauftragten Leistungen ausgegangen werden.
Es wird zu einer zeitlichen Verschiebung der Gesamtmaßnahme bis ins Jahr 2014 kommen.
Nachdem der Gemeinderat weder Vorgaben zu Größe und Qualität des Anbaus gemacht hat, wird die Verwaltung in einem nächsten Schritt den tatsächlichen Bedarf an zusätzlichen Flächen im Gymnasium mit der Förderstelle der Regierung von Schwaben abstimmen. Danach werden entsprechende Entwürfe nach dem vorgegebenen Kostenrahmen erstellt.
Unter Verschiedenes behandelte das Gremium eine Anfrage der Freien Wähler zum Ausbau der Nebelhornstraße, Abschnitt Metzgerstraße bis Kohlplätze, hinsichtlich der Funktionalität der Straße. Nach der Durchführung einer Anliegerversammlung wird die Maßnahme erneut im Gemeinderat beraten.