Bekanntgaben
LUFTREINIGUNG
Gemeinderat Rohrmoser, Bündnis 90/Die Grünen, beantragte die Beschaffung und den Einsatz von Luftreinigungsgeräten in unseren Schulen mit dem Ziel, dass durch den Einsatz solcher Geräte die Schüler auf das Tragen von Masken im Unterricht verzichten können.
Das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen (FILS-R)“ wurde am 20.10.2020 im BayMBl. Nr. 600 bekannt gegeben.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des infektionsschutzgerechten Lüftens gerade in den Herbst- und Wintermonaten und zur Flankierung der entsprechenden schulischen Hygienekonzepte werden die Schulaufwandsträger bei der Beschaffung technischer Instrumente zum infektionsschutzgerechten Lüften in den Schulen finanziell unterstützt.Gefördert werden in diesem Programm mobile Luftreinigungsgeräte.
Von IRK (Innenraumlufthygiene Kommission) und LGL (Landesamt für Gesundheit) werden mobile Raumluftreinigungsanlagen nur als Ergänzung zur AHA-Regel und zu einem fachlich angemessenen Lüftungskonzept gesehen. Der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte kommt vor allem für den Teil der Klassen- und Fachräume einschließlich der Lehrerzimmer in Betracht, die nicht ausreichend im Sinne des Rahmen-Hygieneplans für Schulen durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können.
Dies ist insbesondere anzunehmen für
– Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können,
– innenliegende Fachräume,
– Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter, in denen Fenster nicht geöffnet werden können.
Gefördert werden würde das Klassenzimmer mit einem Betrag von 1.750 EUR pro Raumluftreinigungsgerät.
Zusammen mit unseren Schulleitungen wurde dieses Förderprogramm auf dessen Umsetzungsmöglichkeit hin bereits im Okt./Nov. 2020 geprüft. Wir kamen zu der Erkenntnis, dass keiner unserer Klassenräume den damaligen Fördervoraussetzungen entspricht.
Ein Beispiel: Für das Gymnasium Sonthofen wurden auf Privatinitiative einige dieser Luftreinigungsgeräte angeschafft. Das Gymnasium durfte an keinem Schultag anders beschulen wie anderen Schulen im Landkreis auch.
Die Bay. Staatsregierung hat ein neues Förderprogramm mit einer in Aussicht gestellten Förderung von 50% aber max. 1.750 EUR pro Klassenraum am 14. Juli auf den Weg gebracht.
Gefördert werden nur die Beschaffungskosten sowie Kosten für die Inbetriebnahme. Personalkosten, Betriebs- und Wartungs- und Verwaltungskosten werden nicht gefördert.
Eine Bedarfsabfrage im Vorfeld bei Schulen, Kindergärten und Hort ergab: Sollten alle Klassen- und Fachräume der Grundschule und des Gymnasiums und die der KiTa´s ausgestattet werden, sprechen wir hier von rund 69 Geräten.
Um für jeden Klassenraum / Fachraum ein Raumluftreinigungsgerät beschaffen zu können, wäre eine Investition von rund 315.000 EUR notwendig.
Ein weiteres Förderprogramm wurde für Raumlufttechnische-Anlagen ebenfalls mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 (Antragsstellungsfrist) ins Leben gerufen. Hier wird eine Förderung von max. 80% in Aussicht gestellt.
Hier hat das Bauamt für die Sanierung der Grundschule in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro IBG eine mögliche Umsetzung erarbeitet und wird dies in einer der nächsten Bauausschuss bzw. Marktgemeinderatssitzung vorstellen.
DIGITALISIERUNG
Bürgermeister Klaus King informierte über den Stand der Digitalisierung an den Schulen. Er erläuterte die Investitionen der letzten Jahre und zeigte einen Ausblick auf das Förderprogramm Digitalpakt Bund.
Gesamtinvestition in die IT 2018 - 2021 (Grundschule, Mittelschule und Gymnasium) rund 954.345 EUR.
Neubau Therme Oberstdorf; Auftragsvergaben Erdarbeiten, Spezialtiefbau und Verbau
Mit der Vergabe der Erdbau-, Spezialtiefbau- und Verbauarbeiten der Neuen Therme Oberstdorf ist der Weg für den Baubeginn im September 2021 geebnet. Das erste bauausführende Gewerk umfasst neben dem Rückbau der Außenanlagen, der Umverlegung von Grundleitungen, Verbauarbeiten der Baugrube und Rüttelstopfverdichtungen zur Baugrundverbesserung auch ein Lärm- und Erschütterungsmonitoring während der Baumaßnahme. Die Maßnahme wurde europaweit nach VOB/A ausgeschrieben und der Auftrag nun an den wirtschaftlichsten Bieter 01 vergeben. Dabei lagen alle drei Bieter unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis der Architekten.
Die Vergabe erfolgte vorbehaltlich einer zum Sitzungstermin noch laufenden Abgabefrist von noch nachzureichenden Unterlagen des Bieters 01. Sofern die Abgabe nicht frist- und formgerecht erfolgt, erhält der Bieter 03 des Verfahrens mit dem zweitgünstigsten Angebot den Zuschlag. Auf Grund des noch laufenden Verfahrens ist der Bieterschutz zu wahren und vertrauliche Informationen wie etwa der Name des Bieters oder die Submissionsergebnisse nicht-öffentlich zu behandeln.
Informationen zur aktuellen Planung sowie weitere Informationen zum Neubau der Therme finden Sie unter www.neue-therme-oberstdorf.de.
Markt Oberstdorf; Haushalt 2021; Halbjahresbericht
Aufgrund der staatlichen Beschränkungen der Covid-19-Pandemie während der ersten fünf Monate liegt die Entwicklung der Einnahmen unter den Planansätzen.
In der Jahresprognose betragen die aktuell erwarteten Einnahmeausfälle rund 1,39 Mio. EUR.
Bei Anrechnung bekannter Minderausgaben verbleiben voraussichtlich Mindereinnahmen von 1,26 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan.
Einnahmeausfälle zeichneten sich durch die Dauer der Pandemie bereits in den ersten Monaten ab. Aus diesem Grund erließ der Erste Bürgermeister eine Dienstanweisung zur Haushaltsbewirtschaftung in der Kernverwaltung. Ob die Kommunen, wie im Vorjahr, einen staatlichen Ausgleich der durch die Pandemie bedingten Gewerbesteuerausfälle erhalten, ist offen.
Markt Oberstdorf; Jahresabschluss 2020; Jahresrechnung
Das Jahr 2020 verlief aus finanzieller Sicht für den Kernhaushalt des Marktes sehr positiv.
Die Jahresrechnung ergab ein wesentlich besseres Ergebnis als die Haushaltsplanung vorsah. Das Ergebnis 2020 weist im Verwaltungshaushalt (laufender Betrieb) einen Überschuss in Höhe von 7,27 Mio. EUR aus. Dieser liegt um 3,37 Mio. EUR über dem Planansatz.
Im Vermögenshaushalt (Investitionshaushalt) wurden von der Kreditermächtigung in Höhe 16,1 Mio. EUR tatsächlich 1,5 Mio. EUR aufgenommen. Größere Investitionen, über 200.000 EUR waren: Anschaffung Fahrzeue/Geräte Feuerwehr (437.700 EUR), Neubau Feuerwehrhaus Kornau (999.400 EUR / zusätzliche Haushaltsansatz 2021 von 10.000 EUR ), Sanierung Grundschule (425.300 EUR), allg. Straßenbau/-sanierung (732.200 EUR), Investitionszuschuss zum Ausbau Laitersteige (222.000 EUR), Neubau Dummelsmoosbrücke (1,776 Mio. EUR), Neubau Gehweg Kornau-Wanne (243.300 EUR), Neubau Busbahnhof (3,458 Mio. EUR), Investitionen Abwasserbeseitigung (2,54 Mio. EUR), Grunderwerb (819.900 EUR).
Die Haushaltsentwicklung 2020 ermöglicht eine Reduzierung des Schuldenstandes im Kernhaushalt um 1,444 Mio. EUR auf 26,724 Mio. EUR zum 31.12.2020.
Sportstätten Oberstdorf; Erlass einer Eigenbetriebssatzung
Die derzeit gültige Eigenbetriebssatzung ist vom 25.06.2002. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Bei der Darstellung des Satzungszweckes wurde „Die Schanzenanlagen im Schattenbergskistadion“ gestrichen, da die Sportstätten seit Bestehen der SVG nicht mehr für diese zuständig sind.
- Die Bezeichnung des zuständigen Werksausschusses wurde in die derzeit gültige Bezeichnung „Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss“ geändert.
- Weitere redaktionelle Änderungen betreffen unter anderem die Nennung der Entgeltgruppen im Bereich der Zuständigkeiten der Werkleitung und des Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss.
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass einer Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Sportstätten Oberstdorf mit Wirkung zum 26.07.2021.
Gleichzeitig tritt die Eigenbetriebssatzung vom 25.06.2002 außer Kraft.
Markt Oberstdorf; Erlass einer neuen Rumpfsatzung zur Wasserversorgung im Gemeindegebiet
Die Rumpfsatzung zur Wasserversorgung des Marktes Oberstdorf bedurft nach 20-jährigem Bestehen einer redaktionellen Überarbeitung und eines Neuerlasses.
In der Rumpfsatzung zur Wasserversorgung werden der Anschluss- und Benutzungszwang an die bestehende Wasserversorgung, sowie deren Ausnahmen, geregelt.
Erwähnenswerte Änderungen ist die Ergänzung der Ortsteile, die in der Zwischenzeit an die Wasserversorgung angeschlossen werden konnten.
Senioren- und Behindertenarbeit für den Markt Oberstdorf (Amtsperiode 2020-2026)
- Erlass einer Satzung
Das Gremium erließ eine überarbeitete Satzung für den Senioren – und Behindertenbeirat rückwirkend zum 01.05.2020. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.03.2019 außer Kraft.
- Entsendung in den Senioren- und Behindertenbeirat
Der Marktgemeinderat berief auf Vorschlag des Senioren– und Behindertenbeirats folgende Personen für die Amtsperiode 2020 – 2026 in den Senioren und Behindertenbeirat des Marktes Oberstdorf:
Frau Eva Becker, Turn- und Sportverein (TSV)
Frau Dr. Susanne Benkert, Evangelische Gemeinde
Herr Rainer End Sozialverband VdK e. V.
Frau Barbara Ess, CSU-Frauenunion
Frau Vera Ginzel, Hospizgruppe Oberstdorf
Frau Annegret Hein, CSU-Frauenunion
Frau Ursula Koch, Katholischer Frauenbund
Frau Resi Kraft, Verein für Kinder- und Opferhilfe e.V. Schaut hin
Frau Irene Kraus, CSU Frauenunion
Frau Astrid Küchle, Bayerisches Rotes Kreuz, Haus der Senioren (BRK)
Frau Gisela Mäck, Kiwanis
Frau Monika Math, Freiwilliger Hilfsdienst
Herr Hans-Peter Pickart, Katholische Gemeinde
Herr Vinzenz Rees, Ehrenamtlicher Beauftragter des Landkreises für die Belange von Menschen mit Behinderung
Frau Renate Siegert, Verein für ambulante Krankenpflege Oberstdorf e.V.
Frau Antje Weiser, Arbeiter Samariter Bund, Haus Herbstsonne (ASB)
- Bestellung einer/eines Seniorenbeauftragten
Das Gremium bestellt Frau Gisela Mäck zur Seniorenbeauftragten des Marktes Oberstdorf
- Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten
Der Marktgemeinderat bestellte Herrn Vinzenz Rees zum Behindertenbeauftragten des Marktes Oberstdorf
Nordischen Skisport GmbH & Co. KG - Beirat - Beschlussfassungen über die Entsendungen der Vertreter des Marktes Oberstdorf in Gremien von Unternehmen in Privatrechtsform mit Beteiligung des Marktes Oberstdorf; Vertreterregelung im Verhinderungsfall
Der Gesellschaftervertrag Nordische Skisport GmbH & Co. KG berechtigt zur Entsendung eines Beiratsmitglieds pro 10 % des Gesellschaftskapitals. Somit steht dem Markt Oberstdorf ein weiterer, vierter Beiratssitz zu. Beim damaligen Entsendungsbeschluss wurde keine Vertreterregelung getroffen.
Der Marktgemeinderat hat beschlossen für die Amtsperiode 2020 – 2026 folgende Vertreter des Marktes Oberstdorf zu entsenden:
Erster Bürgermeister Klaus King. Gemeinderat Fidel Joas, Gemeinderat Martin Rees, Zweiter Bürgermeister Friedrich Sehrwind.
Als weitere Vertreter im Beirat im Verhinderungsfall eines der entsendeten Ratsmitglieder wurden Gemeinderätin Alexa Schwendinger und Gemeinderat Adalbert Schall benannt,