Turnusmäßige Neuausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung für Gymnasium, Turnhalle Gymnasium, Verwaltung Poststraße 3, Schelchwangweg 1, Musikschule, Kinderhaus St. Nikolaus und Aussegnungshalle Waldfriedhof; Auftragsvergabe
Das Gremium beschloss, die Gebäudeunterhalts-, und Glasreinigung für die gemeindlichen Liegenschaften turnusmäßig neu zu vergeben. Die Arbeiten wurden EU-weit ausgeschrieben. Insgesamt gingen sechs wertbare Angebote ein. Der Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erhielt den Zuschlag und wird die nächsten vier Jahre die Reinigung übernehmen.
Erweiterung Gymnasium und Neubau Dreifeldsporthalle; Vergabe Objektplanung
Der Marktgemeinderat vergab die Objektplanung für die anstehende Erweiterung des Gymnasiums und den Neubau einer Dreifeldsporthalle an das wirtschaftlich günstigst bietende Architekturbüro. Dieses Büro hatte sich im Bieterverfahren, das fachlich durch ein Ingenieurbüro für Projektentwicklung und Projektsteuerung begleitet worden war, unter 15 konkurrierenden Architekten durchsetzen können.
Anpassung der Benutzungsgebühren für öffentlich kostenrechnende Einrichtungen des Marktes Oberstdorf
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass neuer Gebührensatzungen für die Kindertageeinrichtungen, Musikschule und der Oberstdorf Bibliothek zum 01.09.2021.
Im letzten Jahr entschied das Gremium, bei den kostenrechnenden öffentlichen Einrichtungen jährlich die Sach- und Personalaufwendungen zu überprüfen und ggf. die Benutzungsgebühren anzupassen. Diese Regelung führt dazu, dass ein starker Anstieg der Gebühren der kostenrechnenden öffentlichen Einrichtungen verhindert wird. Die Gebühren werden jährlich moderat angepasst, entsprechend der jährlichen allgemeinen Kostenentwicklung dieser Einrichtungen.
Ab dem 01.09.2021 steigen die Gebühren der Kindertageseinrichtungen um 4 Prozent, die Musikschulgebühren um 1 Prozent und die Bibliothekgebühren um 2,4 Prozent an.
a) Kindertageseinrichtungen
Die Gebühren der Kindertageseinrichtungen steigen dadurch um 0,03 € bis 0,07 € je Betreuungsstunde.
Das Gesamtdefizit (Plan) der Kindertageseinrichtungen im Jahr 2021 beträgt 1.507 Mio.€. Dieses Defizit wird jährlich aus dem allgemeinen Steueraufkommen gedeckt.
Bei derzeit 408 Plätzen in den Kindertageseinrichtungen beträgt das jährliche Defizit je Platz gerundet 3.700 €.
b) Musikschule
Beim den ermäßigten Tarifen für die Einwohner mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf steigen die Musikschulgebühren beim Einzelunterricht und beim Gruppenunterricht 2er Gruppe um 1 € pro Monat.
Beim kostendeckenden Musikschulgebührentarif steigen die Musikschulgebühren beim Einzelunterricht (25 Min, 30 Min.) um 1 € pro Monat, beim Einzelunterricht (45 Min) um 2 € pro Monat und beim Gruppenunterricht für die 2er bis 4er Gruppe um 1 € pro Monat
c) Bibliothek
Die Jahresgebühr bei Erwachsenen und Familien und Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen/-partner steigt um 1 €. Die übrigen Tarife bleiben gleich.
Die neuen Satzungen werden ab Juli auf der Homepage des Markes Oberstdorf www.markt-oberstdorf.de unter Leistungen / Satzungen und Verordnungen veröffentlicht.
Neubau Therme Oberstdorf; Abwägung der während der erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Während der erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind nur von Seiten des Landratsamtes Oberallgäu und des Wasserwirtschaftsamtes Kempten Stellungnahmen abgegeben worden. Diese führten bei der Abwägung zu keiner weiteren Änderung des Bebauungsplanentwurfes. Das Gremium fasste daher den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Therme Oberstdorf“. Damit kann die Verwaltung den Bebauungsplan, der das Baurecht für die Neue Therme Oberstdorf begründet, zeitnah in Kraft setzen.
Neubau Therme Oberstdorf; Auftragsvergabe der Bauleistungsversicherung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Der Baubeginn der Neuen Therme Oberstdorf rückt näher und der Marktgemeinderat hat weiteren Auftragsvergaben zugestimmt.
Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren vor finanziellen Verlusten durch ungewöhnliche oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse, Brand, Blitzschlag, Explosion, Fahrlässigkeit, Vandalismus oder Böswilligkeit Dritter sowie nicht erkannte Eigenschaften des Baugrundes während des Bauvorhabens. Sie umfasst alle Lieferungen und Leistungen für Roh- und Ausbau während der vereinbarten Bauzeit der Neuen Therme und sichert sowohl den Bauherren als auch die Bauunternehmen ab. Nach Auswertung der eingereichten Angebote erhielt das wirtschaftlich günstigste Angebot in Höhe von rund 28.174 Euro netto den Zuschlag. Die Beauftragung erfolgt nach Zustimmung zum vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn durch den Fördergeber.
Die zweite Ausschreibung erfolgte über die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) schreibt unter § 3 Abs. 1 Satz 1 die Koordinierung von sicherheits- und gesundheitsschutz-relevanten Arbeitsprozessen vor. Unter fünf beteiligten Bietern hat das wirtschaftlich günstigste Angebot in Höhe von 14.905 Euro netto den Zuschlag erhalten. Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise zunächst für die Grundleistungen während der Ausführungsplanung und nach Zustimmung zum vorzeigten Maßnahmenbeginn durch den Fördergeber die Grundleistungen während der Bauausführung.
Informationen zur aktuellen Planung sowie zum Neubau der Therme finden Sie unter diesem Link.
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Karweidach
Die Auslegung der Entwürfe zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Karweidach endete am 26. April 2021. Die Abwägung der vorgebrachten Bedenken wurden für den Marktgemeinderat vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Abwägung der Stellungnahmen für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde wie vorgeschlagen beschlossen. Im Ergebnis kommt es zu keiner Änderung des Plans. Der nun vorliegende Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend § 3 (2) und § 4 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
Über die Abwägung der Stellungnahmen für den Bebauungsplanentwurf wurde ebenfalls Beschluss gefasst. Im Ergebnis dieser Beschlussfassung kommt es zu einer Änderung des Bebauungsplan. Im Nordwesten des Gebietes wird die Baugrenze angepasst unter Rücksichtnahme auf die Belange der Nachbarschaft bzgl. Baumfallgrenze. Mit dieser Änderung wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Bekanntgabe
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verfügte Erster Bürgermeister Klaus King die interne Anweisung:
Steht im Siedlungsgebiet (Gemeindegrund) oder entlang öffentlicher Straßen die Fällung von Bäumen mit mehr als 35 cm Durchmesser an, ist der zuständige Referent für Umwelt im Marktgemeinderat (Amtszeit 2020-2026) frühzeitig zu informieren. Im Fall uneinheitlicher Sichtweise entscheidet der Bauausschuss.