Der Winterdienst wird in verschiedene Tourenabschnitte aufgeteilt. Die im Schichtbetrieb tätigen Einsatzleiter der KDO kontrollieren gegen 3 Uhr die Straßen und verständigen die Winterdienstfahrer mit einem automatisierten Benachrichtigungssystem. Gehwege und verkehrswichtige Straßen müssen dann bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs gegen 7 Uhr geräumt sein.
Bei ergiebigen Schneefällen sind aber ohnehin alle Mitarbeiter und Fahrzeuge im Volleinsatz. Dann werden die Winterdiensttouren unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Ruhepausen auch mehrmals täglich bearbeitet.
Der Winterdienst wird zudem zu ca. 50% der Einsatzkraft von beauftragten Drittfirmen unterstützt. So kann die Auslastung der KDO im Sommer- und Winterbeitrieb in der Waage gehalten werden.
Derzeit ist der kommunale Winterdienst voll ausgelastet. Die innerörtlichen nicht maschinell räumbaren schmalen Fußwege bleiben daher bis auf weiteres geschlossen. Sobald sich die Lage entspannt werden diese Wege wieder geräumt.
Durch die ergiebigen Schneefälle der letzten Tage sind viele Straßen nur noch einbahnig befahrbar.
Um Platz für den bereits für kommendes Wochenende angekündigten Neuschnee zu geschaffen wird seit Freitag 14.01. der Winterdienst durch zwei große Schneefräsen unterstützt. Diese verladen den Schnee von den Straßenrändern und innerörtlichen Schneelagerflächen auf LKW. Der Schnee wird auf dem genehmigten Schneelagerplatz Lido gelagert. Das Verladen des Räumschnees im gesamten Ort wird ca. 10 bis 14 Tage in Anspruch nehmen.
Zu ihrer Sicherheit bitte wir alle Verkehrsteilnehmer den abgesperrten Fräsbereich nicht zu befahren oder zu betreten. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer sind durch rangierende LKW, die laufende Frästrommel und von LKW oder Frässchleuder herabstürzenden Räumschnees gefährdet. Bitte halten sie großräumig Abstand!
Um den regulären Winterdienst und die Schneeverladung nicht zu behindern sollten parkende Fahrzeuge vom Fahrbahnrand entfernt und wenn möglich auf den eigenen privaten Hofflächen abgestellt werden. Jedes am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeug verschlechtert die Räumqualität und somit die Nutzung der Straßen und Gehwege. Wurde der Schnee an den Straßenrändern verladen, räumen sie bitte keinen weiteren Privatschnee auf die öffentlichen Flächen.
Bitte nehmen Sie ihre Bürgerpflicht wahr und unterstützen sie uns. Räumen sie vor allem Hydranten aber auch Straßenabläufe und Briefkästen in ihrer Umgebung frei.
Bitte beachten sie auch die per Satzung vorgegebene Räumpflicht auf öffentlichen Gehwegen.
Winterdienstpflichten der Haus- und Grundstückseigentümer:
- Räumen und Streuen von Gehsteigen, die an die Grundstücke grenzen
- Räumen und Streuen eines ein Meter breiten Streifens am Straßenrand, sofern kein Gehweg vorhanden ist
an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr
an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr
- der geräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird
- bei Tau- und Regenwetter sind Abflussrinnen, Hydranten, Straßeneinlaufschächte und Löschwasserentnahmestellen frei zu halten
Bitte beachten Sie:
Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf öffentliche Straßen, Wege, Plätze oder Anlagen geschaufelt oder gefräst werden. Missachtungen können ebenfalls ein Bußgeld zur Folge haben und der Verursacher hat zusätzlich die Kosten für die Abfuhr des Schnees zu tragen. Ihre Räum- und Streupflicht sollten Sie daher schon aus eigenem Interesse gewissenhaft erfüllen.
Die Vernachlässigung der Räumpflicht stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.