Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Söllereckbahn in den Speicherteich
Die Oberstdorfer Bergbahn AG beantragte eine wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von Niederschlagswasser für die Tal-, Zwischen- und Bergstation. Das Niederschlagswasser bei Tal- und Zwischenstation soll jeweils gesammelt, über Absetzschächte geleitet und in einer Rigolenanlage versickert werden. Das Niederschlagswasser der Bergstation soll über eine bestehende Leitung dem Speicherteich der Beschneiungsanlage zugeführt werden. Im Bereich der Talstation wird zudem die Möglichkeit geschaffen auch Niederschlagswasser in begrenzter Menge vom nahegelegenen Parkplatz einleiten zu können. Das Gremium nahm Kenntnis davon und beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wenn eine Abstimmung mit den Fachbehörden erfolgt und die Oberstdorfer Bergbahn AG geeignete technische Einrichtungen schaffen die eine Verunreinigung des Grundwassers und des Oberflächenwassers wirksam ausschließen.
BayStrWG; Widmung des Alpwegs Untere Mädele zum Eigentümerweg Nr. 12
Der Alpweg Untere Mädele wird mit Mitteln des Freistaates Bayern saniert. Um die Förderung zu erhalten, muss eine Widmung vorhanden sein. Die Alpe Untere Mädele, deren Erschließung der Hauptzweck des bisherigen Alpwegs war, befindet sich im Eigentum der Rechtler. Der Verein hat der Widmung des Weges zum Eigentümerweg zugestimmt. Der Bauausschuss beschloss, den „Alpweg Untere Mädele“, der Land- und Forstwirtschaft, Anlieger Jagdberechtigte und nur im Sommer der Allgemeinheit als Fußweg frei zu geben.
Gewässerentwicklungskonzept; Beschluss zum weiteren Vorgehen
Der Bau-, Planungs-, Umwelt und Liegenschaftsausschuss beschloss, das Vorkaufsrecht nur an Fließgewässerabschnitten auszuüben, in denen aufgrund der schlechten Gewässerstruktur mittel- bis langfristig eine Verbesserung anzustreben ist. Damit wird die Gemeinde in die Lage versetzt, die vom WWA durchzuführende Gewässerentwicklung aktiv zu unterstützen. An Gewässerläufen, welche sich in gutem Zustand befinden oder aufgrund der Anforderungen zum Schutz der Infrastruktur / Hochwasserschutz keine Verbesserungen möglich bzw. erforderlich sind, wird auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes verzichtet. Der Beschluss vom 13.07.2017 zu den Grundsätzen für die Ausübung von Vorkaufsrechten wird damit aufgehoben.
Zudem beschloss der Ausschuss, dass in alleiniger Zuständigkeit der Gemeinde liegende Fließgewässer (Dammbach in der Rubinger Oy) mittelfristig zu renaturieren und diese Maßnahme in das Ökokonto einzubuchen. Zur Umsetzung der Maßnahme ist bei entsprechender Gelegenheit auf die Möglichkeit des Vorkaufsrechtes zurückzugreifen.
FIS Nordische Ski Weltmeisterschaften 2021 Oberstdorf/Allgäu; Antrag auf Rodung einer kleinen Baumgruppe im Langlaufstadion Ried zum Aufstellen von Toiletten-Containern
Die FIS Nordische Ski WM 2021 Oberstdorf/Allgäu GmbH beabsichtigt im Langlaufstadion Ried vier Toiletten-Container aufzustellen. Das soll in der Nähe eines bestehenden Abwasserschachtes erfolgen, dafür muss eine kleine Baumgruppe entfernt werden. Die abgeholzte Fläche wird im Frühling 2021 gleichwertig und biotopartig wieder aufgeforstet. Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss stimmte dem temporären Eingriff und der Fällung der Baumgruppe unter der Voraussetzung, dass die Aufforstung in enger Abstimmung mit dem zuständigen Förster zu erfolgen hat, zu.
_____________________________________________
App "Oberstdorfer"
Informationen aus der Gemeinde - schnell und aktuell mit der App "Oberstdorfer".
Der kostenlose Download ist für Apple iPhone (App Store) und Android Smartphone (google play) möglich.
_____________________________________________
Bürgerportal
Jetzt neu: Anforderung von Personenstandsurkunden
Mit dem Service Bürgerportal können Sie rund um die Uhr eine große Anzahl von behördlichen Formalitäten über das Internet abwickeln.
Ihre Vorteile sind ein 24-Stunden-Service, Ersparnis oder Verkürzung von Behördengängen, bequeme und einfache Bedienung, Ausfüllhilfe durch elektronischen Dialog sowie sichere und geschützte Datenübertragung. Für die Begleichung anfallender Gebühren bieten wir Ihnen das Bezahlverfahren giropay an.
Den Online-Service finden Sie unter dem Link:
www.markt-oberstdorf.de/leistungen/bürgerportal