Rathaustelegramm 11. September 2020

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Dieser Newsletter wurde am 14.09.2020 16:31:18 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie zur
Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss vom 10.09.2020.

Das Gremium beriet über folgende Themen:

  • Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf;
    Vergabe Elektroinstallationsarbeiten.
  • Nebelhornbahn AG; Bauantrag auf Errichtung einer neuen Zufahrt und Neugestaltung für den Hochwasserschutz am Oybeleparkplatz
  • Nebelhornbahn AG; Bauantrag auf Erweiterung der bestehenden Lawinenauslöseeinrichtung (GAZ.EX) am Nebelhorn um drei weitere Zündrohre
  • Genehmigung einer Vereinbarung zur Übernahme von Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht für den Alpweg Untere Mädele
  • Verlegung von Versorgungsleitungen samt Errichtung einer neuen Trafostation im Ortsbereich von Oberstdorf-Gruben
  • Notsystem Wasserentnahme Stillach für Beschneiung Fellhorn
  • Anlagengenehmigung zur Errichtung bzw. Ersatzneubau der "Stützmauer Rubi"
  • Anlagengenehmigung zur Errichtung bzw. Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Trettach am Parkplatz Nebelhornbahn

Ihr

Klaus King
Erster Bürgermeister
Markt Oberstdorf

Klaus King Portrait 2

Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf; Vergabe Elektroinstallationsarbeiten
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss vergab den Auftrag für die Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Energieversorgung Oberstdorf GmbH, in Höhe von rund 355.812 Euro brutto.

Nebelhornbahn AG; Bauantrag auf Errichtung einer neuen Zufahrt und Neugestaltung für den Hochwasserschutz am Oybeleparkplatz
Die Nebelhornbahn AG betreibt den Parkplatz Oybele, er soll im Zuge des Neubaus der Hauptbahn grundlegend verändert werden. Der eingereichte Bauantrag sieht eine Verlegung der Ein- und Ausfahrt von der bisherigen Einmündung in die Straße „Am Faltenbach“ um etwa 50 m in Richtung zur Trettach hin vor. Dadurch dürfte sich die Belastung der direkten Anwohner durch den Zu- und Abfahrtsverkehr trotz der größeren Kapazität des Parkplatzes gegenüber heute sogar noch verringern. Die alte Zufahrt soll rückgebaut werden. Durch eine optimierte Anlage der Parkplätze, Fahrspuren und Grünstreifen soll es keine Wildparker mehr geben und die Kapazität des Parkplatzes soll sich erhöhen. Künftig sollen zeitgleich 271 Pkw und 7 Busse oder 292 Pkw Platz finden.
Das Gremium stimmte dem Bauantrag zu.

Nebelhornbahn AG; Bauantrag auf Erweiterung der bestehenden Lawinenauslöseeinrichtung (GAZ.EX) am Nebelhorn um drei weitere Zündrohre
Der Ausschuss erteilte dem Bauantrag auf Erweiterung der GAZ.EX-Anlage am Nebelhorn um zwei Zündrohre im Bereich Weißkopfhang und ein Zündrohr im Bereich Großer Gund das gemeindliche Einvernehmen, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme durch die Untere Naturschutzbehörde.

Genehmigung einer Vereinbarung zwischen dem Verein der ehemaligen Rechtler der Ortsgemeinde Oberstdorf e. V. und dem Markt Oberstdorf über die Übernahme von Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht für den Alpweg Untere Mädele
Die Rechtler sanieren aktuell mit Unterstützung des Amts für ländliche Entwicklung den Alpweg zur Unteren Mädelealp. Voraussetzung für die Förderung der Baumaßnahme ist das Vorliegen eines öffentlich gewidmeten Weges. Deshalb ist vorgesehen, den Weg als Eigentümerweg zu widmen und als Nr. 12 „Alpweg Untere Mädele“ mit dem Anfangspunkt beim Abzweig vom Alpweg Traufberg und dem Endpunkt beim Alpgebäude der Unteren Mädelealp ins Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss nahm Kenntnis vom Vertragsentwurf, zur Übernahme von Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht für den Alpweg Untere Mädele und stimmt diesem vollinhaltlich zu.

Verlegung von Versorgungsleitungen samt Errichtung einer neuen Trafostation im Ortsbereich von Oberstdorf-Gruben
Die Energieversorgung Oberstdorf plant, die bisherige Versorgung (Elektrizität und Telekommunikation) des Ortsbereichs Oberstdorf-Gruben über eine Freileitung durch eine kabelgebundene Versorgung zu ersetzen. Geplant sind zwei Querungen der Trettach, eine Querung des Oybach, die Längsführung von Elektrizitäts- und Telekommunikationskabelleitungen im 60m-Bereich der Trettach über rund 850 m und die Errichtung einer Transformatorenstation. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben der Maßnahme zugestimmt.
Das Gremium erteilte das Einvernehmen unter der Auflage, dass die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und des Fischereivereins berücksichtigt werden.

Notsystem Wasserentnahme Stillach für Beschneiung Fellhorn
Im Jahr 2019 wären sowohl die wasserrechtliche Bewilligung für den Kraftwerksbetrieb Warmatsgund der Energieversorgung Oberstdorf als auch die wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb der technischen Beschneiungsanlage der Fellhornbahn AG abgelaufen. Mit Bescheiden des Landratsamtes Oberallgäu wurden diese beiden Bewilligungen jeweils um ein Jahr (bis 2020) verlängert. Grund ist, dass unter Berücksichtigung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bei der Nutzung der drei Bäche (Warmatsgundbach, Scheidtobelbach, Schlappoldbach) für den Kraftwerksbetrieb künftig ausreichende Restwasserdotationen gewährleistet werden müssen.
Dem vorliegenden Antrag, für die Beschneiungsanlage Fellhorn ein Notsystem durch Wasserentnahme aus der Stillach zu errichten, stimmte der Ausschuss zu, vorausgesetzt, dass die Genehmigung auf fünf Jahre befristet und eine Verlängerung ausgeschlossen wird.

Anlagengenehmigung zur Errichtung bzw. Ersatzneubau der "Stützmauer Rubi" nach Elementarschaden (Kreisstraße OA 4 in Oberstdorf)
Durch ein starkes Unwetter im Oktober 2018 wurde eine Stützmauer an der OA 4 zwischen Reichenbach und Rubi stark beschädigt, so dass im Kurvenbereich die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Die Stützmauer muss über rund 41 m erneuert werden. Für die Bauphase wird in diesem Bereich der Gehweg entfernt. Der Verkehr wird an der Baumaßnahme einspurig vorbeigeleitet. Es ist vorgesehen, die Maßnahme in der zweiten Septemberhälfte innerhalb von 14 Tagen durchzuführen. Der Bauausschuss stimmte dem Ersatzneubau der Stützmauer zu.

Anlagengenehmigung zur Errichtung bzw. Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Trettach am Parkplatz Nebelhornbahn
Dem Bauantrag für den Neubau der Fußgängerbrücke zwischen der Nebelhorntalstation und der Eissporthalle hat der Marktgemeinderat am 21.07.2020 zugestimmt. Nun liegt der Antrag für die wasserrechtliche Genehmigung zur Stellungnahme vor. Er umfasst den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke sowie den Rückbau des zwischenzeitlich errichteten Notstegs.
Das Gremium beschloss das gemeindliche Einvernehmen für den wasserrechtlichen Antrag zum Ersatzneubau der Fußgängerbrücke zu erteilen. Voraussetzung ist, dass die Baumaßnahme im Gewässer bis 01.10.20 zur Berücksichtigung der Schonzeit der Bachforelle abgeschlossen sein muss. Für den Fall, dass Bauarbeiten in die Schonzeit fallen, sind diese mit dem Fischereiverein abzustimmen. Zudem müssen die bautechnischen Maßnahmen zum Schutz der Wasserbeschaffenheit den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen und die Böschungstreppen ergänzt werden.
Der Baumaßnahme der Nebelhornbahn zur Errichtung der Fußgängerbrücke über die Trettach stimmte der Bauausschuss vorbehaltlich der Änderungen zu und beschloss, die Kosten von 50% (maximal 275.000 Euro netto) zu übernehmen.

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