Rathaustelegramm 23. Juli 2020

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Dieser Newsletter wurde am 23.07.2020 09:16:32 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie zur
Sitzung des Marktgemeinderats vom 21.07.2020.

Das Gremium beriet über folgende Themen:

  • Bebauungsplan "Gewerbegebiet Karweidach"; Abwägung der vorgebrachten Einwände der Öffentlichkeit und Behörden im Rahmen der erneuten Beteiligung; Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplans
  • FIS Nordische Ski Weltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu GmbH; Sachstandsbericht der Geschäftsleitung
  • Wasserversorgung Anatswald GmbH; Beteiligung des Marktes Oberstdorf
  • Markt Oberstdorf Jahresabschluss 2019; Jahresrechnung
  • Markt Oberstdorf Haushalt 2020; Halbjahresbericht
  • Kurbetriebe Oberstdorf Wirtschaftsplan 2020; Aufhebung der befristeten Haushaltssperre
  • Neubau Nebelhornbahn Talstation; 1. Tektur;
  • Bauantrag Fußgängerbrücke Nebelhornbahn Talstation/Eissporthalle;
  • Kommunale Musikschule Oberstdorf; Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung
  • Kindertagesstätten des Marktes Oberstdorf; Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung
  • OBERSTDORF-Bibliothek; Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung
  • 2. Tektur Funktionsgebäude; Beschneiungsanlage und Speicherteich Söllereckbahn; Anhörung

Ihr

Klaus King
Erster Bürgermeister
Markt Oberstdorf

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Karweidach"; Abwägung der vorgebrachten Einwände der Öffentlichkeit und Behörden im Rahmen der erneuten Beteiligung; Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplans
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss hatte am 16.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Karweidach“ beschlossen. Am 12.12.2019 beauftragte der Marktgemeinderat die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand mit der Auslage der Planunterlagen und Erläuterungen in der Zeit vom 05.02.2020 bis 06.03.2020 statt.
Insgesamt sind ca. 100 einzelne schriftliche Einwendungen der Öffentlichkeit sowie drei Sammeleingaben mit insgesamt ca. 240 Unterschriften eingegangen. 15 Träger öffentlicher Belange reichten ihre Stellungnahmen ein.
Entsprechend den Abwägungsvorschlägen wurden die einzelnen Anregungen dann in den Bebauungsplan – Entwurf vom 14.04.2020 aufgenommen.
Die vorgebrachten Bedenken umfassen die Themen:
Größe des Gebietes, Umsiedlung der Gemeindewerke Oberstdorf, Alternativenprüfung, Gebäudehöhe / Sichtschutz / Eingrünung des Baugebietes, Lärmbelästigung / Immissionen, Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz, Umlegung Wanderwege / neue Wegeführung, Verkehrsanbindung.

Der Marktgemeinderat hat den vorliegenden Entwurf nicht als Satzung beschlossen. Er beauftragte die Verwaltung, die Möglichkeit eines Aufstellungsbeschlusses für eine Satzung ‚Gewerbegebiet Karweidach‘ unter folgenden Voraussetzungen zu prüfen:

  • Das Satzungsgebiet orientiert sich am Umgriff des derzeit gültigen Bebauungsplans ‚Mineralwasserabfüllanlage‘.
  • Das Satzungsgebiet bezieht die Bebauung ‚Karweidach 1‘ (Informpark) mit ein.
  • Die Abgrenzung des Gebietes ermöglicht eine sinnvolle und wirtschaftliche Erschließung.

FIS Nordische Ski Weltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu GmbH; Sachstandsbericht der Geschäftsleitung
Die beiden Geschäftsführer der GmbH gaben einen aktuellen Sachstand zur Veranstaltungsvorbereitung und informierten zu einem Covid19-Hygienekonzept.
Die Weltmeisterschaft 2021 findet statt, der Ticketverkauf ist abgesichert.

Wasserversorgung Anatswald GmbH; Beteiligung des Marktes Oberstdorf
Zuständig für die Wasserversorgung des Ortsbereichs Anatswald ist die hierfür gegründete Gesellschaft
Wasserversorgung Anatswald UG (haftungsbeschränkt). Gesellschafter sind die Anwesen in Anatswald
und der Markt Oberstdorf. Bei der Wasserversorgungsanlage sind Investitionen notwendig.
Um diese finanzieren zu können beantragte die Gesellschaft, dass sich der Markt wie auch die anderen Gesellschafter
an einer Kapitalerhöhung von 4.800 EUR beteiligt. Darüber hinaus ist aufgrund der Investition eine
Umfirmierung der bestehenden Gesellschaft in eine GmbH erforderlich.

Der Marktgemeinderat beschloss sich an der Erhöhung des Stammkapitals zu beteiligen, der Firmenänderung
in eine GmbH und der Änderung der Gesellschaftssatzung zuzustimmen.

Markt Oberstdorf Jahresabschluss 2019; Jahresrechnung
Das Jahr 2019 war aus wirtschaftlicher Sicht für den Kernhaushalt des Marktes ein sehr positives Jahr. Die Jahresrechnung ergab ein wesentlich besseres Ergebnis als die Haushaltsplanung vorsah.
Das Ergebnis 2019 weist im Verwaltungshaushalt (laufender Betrieb) einen Überschuss in Höhe von 6,32 Mio. Euro aus. Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung wurde um 2,53 Mio. Euro überschritten.
Im Vermögenshaushalt (Investitionshaushalt) wurden von der Kreditermächtigung in Höhe von 9,66 Mio. Euro tatsächlich 4,16 Mio. Euro beansprucht.
Größere Investitionen (über 200.000 Euro) waren: Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (789.500 EUR), Planung der Grundschule (674.800 EUR), Anbau Kindergarten St. Nikolaus (462.500 EUR), Sanierung Westumgehung (459.300 EUR),Neubau des Alpweges Oytal (234.100 EUR), Zuschüsse zum Ausbau des Alpweges Laiterteige (350.000 EUR), Planung Neubau Dummelsmoosbrücke (283.000 EUR), Grunderwerb für Neubau Busbahnhof (502.200 EUR),
Sanierung der Kanalisation (520.300 EUR), Abwasserbeseitigung Tiefenbach (508.420 EUR) und Trettachtal/Christlessee (245.800 EUR), Investitionen des AOI (640.900 EUR) und Grunderwerb (2.759.000 EUR).
Die Haushaltsentwicklung 2019 erforderte eine Erhöhung des Schuldenstandes im Kernhaushalt der Gemeinde um 1,36 Mio EUR auf 28,168 Mio. EUR zum 31.12.2019.

Markt Oberstdorf Haushalt 2020; Halbjahresbericht
Aufgrund staatlichen Beschränkungen der Covid-19-Pandemie liegt die Entwicklung der Einnahmen unter den Planansätzen. In der Jahresprognose betragen aktuell die erwarteten
Einnahmeausfälle rund 1,92 Mio. EUR. Bei Anrechnung bekannter Minderausgaben verbleiben derzeit voraussichtlich Mindereinnahmen gegenüber dem Haushaltsplan von ca. 1,63 Mio. EUR.
Einnahmeausfälle zeichneten sich mit Beginn der Pandemie ab. Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat zur Sicherung des Haushaltsausgleichs bereits am 21. April eine Haushaltssperre, die
er am 19. Mai bestätigte. Die Kommunen sollen einen staatlichen Ausgleich der durch die Pandemie bedingten Gewerbesteuerausfälle erhalten. Sobald feststeht, welchen Betrag der Markt
erhält und wie die anderen Mindereinnahmen ausgeglichen werden, kann die Aufhebung der Haushaltssperre und evtl. erforderliche Konsequenzen beraten werden.

Kurbetriebe Oberstdorf Wirtschaftsplan 2020; Aufhebung der befristeten Haushaltssperre
Aufgrund der COVID-19 Pandemie und des behördlich angeordneten Lockdowns der Tourismusbetriebe hatte der Marktgemeinderat am 19. April 2020 eine Haushaltssperre verhängt. In der gestrigen Sitzung wurde die Haushaltssperre aufgehoben. Tourismusdirektor Frank Jost berichtete über die Entwicklung der Übernachtungszahlen und legte einen aktualisierten Wirtschaftsplan vor.
„Wir sind mit dem Re-Start des Tourismus nach dem wochenlangen Beherbergungsverbot sehr zufrieden“, erläuterte Jost. Mit einem Minus von 9,7 % im Vergleich zum Vorjahresmonat schloss der Juni bei den Übernachtungszahlen sehr zufriedenstellend ab. „Die Nachfrage in den Ferienwohnungen war von Anfang an sehr gut, die Hotels hatten noch mit den geschlossenen Wellness-Bereichen zu kämpfen, das hat anfangs einige Übernachtungen gekostet“, ergänzte Jost. Insgesamt sind die Übernachtungen bis Ende Juni um rund 365.000 zurückgegangen (minus 28 %). Die Prognosen bis zum Jahresende sind positiv, viele Hotels und Ferienwohnungen sind bis Ende Oktober gut gebucht. Für den November ist eine Saisonverlängerung mit einem umfangreichen Gesundheits- und Aktivprogramm geplant. Dadurch sollen zusätzliche Gäste in der bislang schwächeren Nebensaison nach Oberstdorf kommen.
Insgesamt sind im Erfolgsplan rund 1 Million Euro eingespart worden, die Investitionen wurden um rund 1,7 Mio. Euro reduziert. Mit dem genehmigten Wirtschaftsplan können die wichtigen Projekte umgesetzt und damit die positive Entwicklung des Tourismus in Oberstdorf weiter gefördert werden.

Neubau Nebelhornbahn Talstation; 1. Tektur
Das Gremium beschloss, dem 1. Tekturantrag auf Neubau eines Servicegebäudes mit Kassenhalle, Sportgeschäft und Büroräumen, auf Neubau einer Überdachung der Talstation der Zweiseilumlaufbahn sowie auf Neubau eines Verwaltungsgebäude mit Personalwohnungen, Büro- und Lagerräumen, Personalräumen unter Zustimmung zu den erforderlichen Abweichungen von den Punkten 4.1 und 7.2 der Ortsgestaltungssatzung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. An den Nebenbestimmungen des Erstbeschlusses wird, soweit sie noch nicht umgesetzt sein sollten, festgehalten.

Bauantrag Fußgängerbrücke Nebelhornbahn Talstation/Eissporthalle;
Über die Trettach soll eine neue Fußgängerbrücke erstellt werden, die die Wegebeziehung zwischen der Talstation der Nebelhornbahn und dem Eisstadion sicherstellen soll.
Geplant ist die Errichtung einer Stahlbetonkonstruktion mit einer lichten Weite zwischen den Widerlagern von 19,00 m, einem Freibord von 1 m und einer Breite zwischen den Geländern von 3,4 m, die auf eine Befahrung mit 16 t ausgelegt werden soll.
Dem Bauantrag auf Neubau der Fußgängerbrücke erteilte der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.

Folgende Tagesordnungspunkte wurden abgesetzt:

  • Kommunale Musikschule Oberstdorf; Erlass einer Benutzungssatzung
  • Kommunale Musikschule Oberstdorf; Erlass einer Gebührensatzung zur Benutzungssatzung
  • Kindertagesstätten des Marktes Oberstdorf; Erlass einer Benutzungssatzung
  • Kindertagesstätten des Marktes Oberstdorf; Erlass einer Gebührensatzung zur Benutzungssatzung
  • OBERSTDORF-Bibliothek; Erlass einer Benutzungssatzung
  • OBERSTDORF-Bibliothek; Erlass einer Gebührensatzung zur Benutzungssatzung

2. Tektur Funktionsgebäude; Beschneiungsanlage und Speicherteich Söllereckbahn; Anhörung
Der Marktgemeinderat beschloss dem 2. Tekturantrag für das Multifunktionsgebäude das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Es wird eine Befreiung von Punkt 4.1 der Gestaltungssatzung erteilt, wenn die Antragstellerin folgende Anforderungen erfüllt:

  • Das Flachdach ist extensiv zu begrünen.
  • Die Absturzsicherungen sind mindestens 2 Meter vom Dachrand her einzurücken.
Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 70 00
Fax 08322 700 72 09
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