Rathaustelegramm 24. April 2020

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Dieser Newsletter wurde am 24.04.2020 07:23:53 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie zur
Sitzung des Marktgemeinderats vom 21.04.2020.

Das Gremium beriet über folgende Themen:

  • Haushalt 2020 des Marktes Oberstdorf; Wirtschaftliche Auswirkungen des Corona-Virus
  • Nebelhornbahn AG;
    Verkehrserschließung und Städtebaulicher Vertrag
    Bauantrag

Ihr

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
Markt Oberstdorf

Haushalt 2020 des Marktes Oberstdorf;

Die staatlichen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wirken sich auf die Haushaltssituation der drei Eigenbetriebe und den Kernhaushalt des Marktes aus.
In allen Bereichen liegen Einnahmeausfälle vor. In einem Szenario bis Ende Mai 2020 erläuterte die Verwaltung die Haushaltsfolgen. Aufgrund der erwarteten Einnahmeminderungen ist die rechtliche Forderung des Haushaltsausgleichs gefährdet.
Der Marktgemeinderat beschloss deshalb für den Kernhaushalt des Marktes Oberstdorf eine zunächst befristete Haushaltssperre bis zum 29.05.2020.

Wirtschaftspläne der Kurbetriebe
Infolge der Corona-Krise und der damit verbundenen staatlichen Verfügungen und Rechtsverordnungen des Freistaates Bayern ist der Tourismus in Oberstdorf seit Mitte März fast vollständig zum Stillstand gekommen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind aktuell bis 3. Mai verfügt, eine Verlängerung durch die staatlichen Stellen bis Ende Mai ist wahrscheinlich.
Basierend auf diesen Annahmen wurde ein Szenario für den Neu-Start des Tourismus in Oberstdorf mit einem schrittweisen Hochfahren der Kapazitäten ab Anfang Juni berechnet. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Einnahmen der Kurbetriebe (Kurbeitrag, Fremdenverkehrsabgabe, Provisionen) um rund 3,1 Mio. Euro sinken. Im Erfolgsplan sind Einsparmaßnahmen in Höhe von ca. 1 Mio. Euro darstellbar, so dass mit einem Betriebsergebnis in Höhe von – 2,1 Mio. Euro gerechnet werden muss. Im Vermögensplan sind die investiven Vorhaben dargestellt. Hier sind Einsparungen in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro geplant. Der Neubau der Therme Oberstdorf soll als strategisch bedeutendste Investition von Tourismus Oberstdorf im Haushaltsjahr 2020 wie vorgesehen weiter geplant und die Umsetzung vorbereitet werden. Die aktualisierten Wirtschaftspläne der Kurbetriebe werden dem Gremium in einer kommenden Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Aufgrund der dargestellten Entwicklung befürworten die Kurbetriebe Oberstdorf die vom Markt Oberstdorf zunächst bis 29.05.2020 befristete Haushaltssperre.

Für die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Sportstätten Oberstdorf beschloss der Marktgemeinderat ebenfalls eine Haushaltssperre für den Wirtschaftsplan, genauso befristet bis zum 29.05.2020.

Über die Haushaltssperren und ggf. deren Fortführung ist in einer Marktgemeinderatssitzung im Mai erneut zu entscheiden

Nebelhornbahn AG;

Verkehrserschließung und städtebaulicher Vertrag für das Umfeld der geplanten Talstation
Der Gemeinderat lehnte den vorliegenden Entwurf ab.

Nebelhornbahn AG;

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens;

  • Neubau Servicegebäude mit Kassenhalle, Sportgeschäft und Büroräumen;
  • Neubau Überdachung der Talstation der Zweiseilumlaufbahn;
  • Neubau Verwaltungsgebäude mit Personalwohnungen, Büro- und Lagerräumen, Personalräumen

Der Marktgemeinderat beschloss, dem Bauantrag auf Neubau eines Servicegebäudes mit Kassenhalle, Sportgeschäft und Büroräumen, auf Neubau einer Überdachung der Talstation der Zweiseilumlaufbahn sowie auf Neubau eines Verwaltungsgebäude mit Personalwohnungen, Büro- und Lagerräumen, Personalräumen unter Zustimmung zu den erforderlichen Abweichungen von den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung mit der Maßgabe der Einhaltung folgender Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • transparente (durchsichtige) Gestaltung der Überdachung der Talstation, wie im Plan dargestellt
  • Sicherung der öffentlichen Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telekommunikation)
  • Abstandsflächenübernahme durch den Markt Oberstdorf
  • Immissionsduldungsverpflichtung zugunsten des Sägewerks
  • Anpassung der Zu- und Abfahrt zum Parkplatz
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