Rathaustelegramm 27. September 2019

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Dieser Newsletter wurde am 27.09.2019 12:02:05 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm erhalten Sie Informationen zur Sitzung des Marktgemeinderats vom 26.09.2019.

Das Gremium beriet über folgende Themen:

  • Aktuelle Darstellung zu der Fusion der Kliniken Oberallgäu
  • Erlass Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
  • Haushalt 2019 des Marktes Oberstdorf; Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
  • Bestand, Bewertung und Entwicklung Wohnraumangebot
  • Grundsatzbeschluss zur Beteiligung des Marktes Oberstdorf an Grunderwerbsvorgängen und Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung vom 10.11.1989


Mit freundlichen Grüßen

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
MARKT OBERSTDORF

Bericht des Bürgermeisters

Aktuelle Darstellung zu der Fusion der Kliniken Oberallgäu
Der Geschäftsführer des Klinikverbunds Kempten-Oberallgäu, Herr Osberghaus, gab dem Marktgemeinderat einen aktuellen Sachstand zur Fusion der Kliniken im Allgäu. Der Klinikstandort Oberstdorf soll in seiner Spezialisierung erhalten bleiben. Gleichzeitig wies Osberghaus auf die herausfordernde Situation in der Zukunft hin, nachdem der Bundesgesetzgeber über normierte Qualitätsansprüche Zentralisierungen fördere.

Erlass Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
Im Markt Oberstdorf besteht seit dem Jahr 2008 eine Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion (kurz: Teilungssatzung). Diese stellt bisher die Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum, Wohnungserbbau- oder Teilerbbaurechten und von Dauerwohn- oder Dauernutzungsrechten unter den Vorbehalt der gemeindlichen Zustimmung.
Jetzt hat der Marktgemeinderat beschlossen, die bestehende Satzung durch eine „2. Änderungssatzung“ zu ergänzen: Auf Grundlage von § 22 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzes (=BauGB) wird auch das Leerstehenlassen von Wohnungen an mehr als der Hälfte eines Jahres unter den Genehmigungsvorbehalt des Marktes Oberstdorf gestellt.
Damit soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Eigentümer von Wohnraum dazu anzuhalten, diesen entweder der Tourismuswirtschaft in dauernd wechselnder Belegung oder dem örtlichen Mietwohnungsmarkt zur Dauervermietung zur Verfügung zu stellen.

Haushalt 2019 des Marktes Oberstdorf; Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2019 enthält den Höchstbetrag von so genannten Kassenkredite, dies sind Kontokorrentkredite, für den Eigenbetrieb Sportstätten mit 10 Mio. Euro. Dieser Betrag dient der Zwischenfinanzierung von Staatszuschüssen für die Baumaßnahmen der Nordischen Ski-Weltmeisterschaft 2021. Bei der Haushaltsaufstellung ging die Verwaltung davon aus, dass diese Zuschüsse zeitnah ausbezahlt werden.
Diese Staatszuschüsse sind bisher nicht an den Markt entrichtet, die Gemeinde geht von einer Auszahlung im Dezember aus.
Das Gremium beschloss mit der Nachtragshaushaltssatzung den Betrag der Kassenkredite auf 22 Mio. Euro für eine Zwischenfinanzierung zu erhöhen.

Bestand, Bewertung und Entwicklung Wohnraumangebot
Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis von der Notwendigkeit des Aufbaus eines strategischen Liegenschaftsmanagements und den notwendigen Ressourcen und bittet die Bauverwaltung, die notwendigen Mittel zur Verabschiedung im Rahmen des Haushaltes 2020 vorzubereiten.

Grundsatzbeschluss zur Beteiligung des Marktes Oberstdorf an Grunderwerbsvorgängen und Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung vom 10.11.1989
Der Marktgemeinderat beschloss, die bestehende „Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den nördlichen Bereich zwischen OA 4, ehemaliger Kläranlage, Stillach, B 19, Nordwestumgehung, In den Mühlenen“, erlassen am 10.11.1989, mit sofortiger Wirkung aufzuheben, nachdem ein gerichtlicher Hinweis auf die bereits beim damaligen Erlass bestehende Rechtswidrigkeit hingewiesen wurde.

Des Weiteren fasste das Gremium einen Grundsatzbeschluss, dass die Verwaltung nach Rücksprache mit dem 1. Bürgermeister und Baureferent auch direkt Grunderwerbsangebote - immer unter Gremienvorbehalt - abgibt, ohne dass zuvor ein Gremienbeschluss vorliegt.

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 70 00
Fax 08322 700 72 09
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