Rathaustelegramm 23. Januar 2019

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Dieser Newsletter wurde am 05.02.2019 11:34:03 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie über die Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschusses vom 22.01.2019

Das Gremien beriet über folgende Themen:

  • Bauantrag auf Geländeabtrag und Einbau im Rahmen des Neubaus der Mittelstation Seealpe Nebelhornbahn;
  • Bauantrag auf Neubau der Schrattenwangbahn;
  • Waldkindergarten;

Mit freundlichen Grüßen

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Bauantrag auf Geländeabtrag und Einbau im Rahmen des Neubaus der Mittelstation Seealpe Nebelhornbahn;
Die Nebelhornbahn AG beantragt die Abgrabgenehmigung für die Modellierung der Talabfahrt im Bereich etwa zwischen den Alpgebäuden der „Vorderen Seealpe“ und dem geplanten Stationsgebäude Seealpe.
Verwendet werden soll dazu der beim Stationsneubau anfallende Erdaushub. Insgesamt werden auf etwa 36.000 m² Fläche ca. 45.000 m³ Erdreich bewegt.
Ziel des Pistenbaus ist die Komforterhöhung für die Skifahrer. Vor der Seealpe soll in Zukunft eine Piste mit leichtem Längsgefälle angeboten und zugleich ein niveaugleicher Zugang zur Ein- und Ausstiegsebene der neuen 10er-Zweiseil-Umlaufbahn geschaffen werden.
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschloss, dem Geländeabtrag und Einbau im Rahmen des Neubaus der Mittelstation Seealpe das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens vor Beginn der Baumaßnahmen auf der Strecke zwischen dem Beginn der Schanzenstraße und der Mittelstation Seealpe
  • Wiederinstandsetzung derjenigen Schäden auf alleinige Kosten des Antragstellers, die im Zeitraum zwischen Anfangs- und Endabnahme entstanden sind.
  • Es soll überprüft werden, ob das Gelände so modelliert werden kann, dass keine unnatürliche Dammschüttung entsteht.

Bauantrag auf Neubau der Schrattenwangbahn;
Die Oberstdorfer Bergbahn AG beantragt die seilbahnrechtliche Bau- und Betriebsgenehmigung für den Neubau einer kuppelbaren 6er-Sesselbahn, die als Ersatz für den abzubrechenden Schrattenwanglift dienen und auf dessen Trasse errichtet werden soll.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den ersten Schritt des Gesamtprojektes zur Modernisierung des Ski- und Wandergebietes Söllereck, in dessen Rahmen neben der Schrattenwangbahn (2019) die Söllereckbahn I+II (2020), die Wannenbahn (2021) und die Höllwiesbahn (2021) neu gebaut werden und zudem die vorhandene Beschneiungsanlage wesentlich vergrößert werden soll.
Das Gremium beschloss, dem Antrag auf seilbahnrechtliche Genehmigung für den Neubau und Betrieb einer kuppelbaren 6er-Sesselbahn als Ersatz für den Schrattenwangschlepplift das gemeindliche Einvernehmen nur unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

  • Positive Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Beweissicherung und Reparatur von Schäden an dem für die als Bauzufahrt genutzten böW Nr. 66 sowie Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Dauer der Bauarbeiten.
  • Die Vorgaben und Empfehlungen aus dem geotechnisch-geologischen Gutachten sind einzuhalten.
  • Sämtliche Minimierungs-, Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen aus der Umweltverträglichkeitsstudie sowie aus der der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind einzuhalten.
  • Die Aufsichts-Container sind mit Satteldächer oder Flachdächer mit extensiver Dachbegrünung auszustatten und mit Holzschirm zu versehen.

Waldkindergarten;
Der Waldkindergarten Oberstdorf e.V. ist auf der Suche nach einem geeigneten Waldgrundstück in der näheren Umgebung zum Kernort und hat die Gemeinde um Unterstützung gebeten. Für die Zulassung der Einrichtung ist eine Waldfläche von circa 1.000 bis 1.500m² nötig. Ein Wohncontainer und eine Komposittoilette sind durch die Einrichtung aufzustellen. Wasser- und Abwasserinstallationen sowie Strom sind nicht notwendig.
Der Bauausschuss begrüße die Bereitstellung einer gemeindlichen Waldfläche (Nähe Ziegelbachbrücke) und beauftragte die Bauverwaltung, eine Nutzungsvereinbarung mit dem Waldkindergarten Oberstdorf e.V. zu treffen.
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