Abschluss eines Konzessionsvertrages (Wegenutzungsvertrag) für die allgemeine Versorgung mit Gas im Gemeindegebiet Oberstdorf;
Durch einen Konzessionsvertrag wird einem Versorgungsunternehmen das ausschließliche Recht eingeräumt, die Einwohner mit Gas (auch für Strom und Wasser) zu versorgen. Den Versorgungsunternehmen wird erlaubt, öffentliche Straßen und Plätze für die Verlegung der Versorgungsleitungen zu benutzen, dies wird als Wegerecht bezeichnet.
Der bisherige Konzessionsvertrag läuft am 05.03.2018 aus.
Nach Ausschreibung hat sich nur die Firma schwaben netz GmbH, Augsburg, beworben.
Der Marktgemeinderat stimmte dem Abschluss eines Konzessionsvertrages zur allg. Versorgung mit Gas für das Gemeindegebiet Oberstdorf vom 06.03.2018 bis 05.03.2038 mit der schwaben netz GmbH, Augsburg (Mustervertrag des Bayer. Gemeindetages und dem Verband der Bayer. Energiewirtschaft für Konzessionsverträge) und den Näheren Bestimmungen zu § 3 Abs. 5 (Auflagen für Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum) zu.
Heini Klopfer Skiflugschanze Tarifgestaltung Bürgerantrag gemäß Art. 18b Bayerischer Gemeindeordnung vom 15.11.2017;
Das Gremium beschäftigte sich mit dem Bürgerantrag zur Tarifgestaltung.
Forderungen des Bürgerantrags sind:
- Ein Angebot von Einzelfahrten soll möglich sein
- Die Auffahrt soll in die Bürgerkarte integriert werden
- Kombitarife mit den Bergbahnen sollen angeboten werden
Die Sportstätten legten ihr bestehendes Tarifkonzept dar. Hier stehen die Skiflugschanze und das Erlebnis Skifliegen im Vordergrund. Den Gästen soll diese Einrichtung als Gesamtpaket angeboten werden.
Bei der Preisgestaltung war es wichtig, dem Oberstdorfer Gast und dem Oberstdorfer Bürger mit Bürgerkarte einen Vorteil anzubieten. Auch Familien mit Kindern kommen zu einem fairen Preis in die Anlage.
Im Preisvergleich zu den Tarifen der KurAG als vorheriger Betreiber wurde dargestellt, dass die Preise auch bei Nutzung des Tarifes für Einzel-Auffahrten sich nicht weit von früheren Preisen abheben.
Mit dem neuen Schrägaufzug, mit dem man barrierefrei, trocken und bequem den Anlaufturm erreicht, konnte eine deutliche Qualitätssteigerung erreicht werden.
Ab Beginn der Sommersaison wird auch wieder der Kombitarif mit der Söllereckbahn angeboten. Weiter ist ein Kombitarif mit der Fellhornbahn geplant.
Ebenso gibt es bereits einen günstigen Tarif für Schülergruppen (Preis pro Person 5 Euro)
Der Marktgemeinderat beschloss die jetzige Tarifgestaltung an der Heini-Klopfer-Skiflugschanze zu belassen. Zu prüfen ist, ob der Preis der Jahreskarte für Vielnutzer gesenkt werden kann.
Neubaugebiet Tiefenbach-Weidach; Vergabekriterien Baugrundstücke
Im Jahr 2014 ist der Bebauungsplan Tiefenbach-Weidach in Kraft getreten. Die zwölf Bauplätze sind als „Baugebiet für junge (einheimische) Familien“ vorgesehen. In einem ersten förmlichen Vergabeverfahren wurden vier Bauplätze vergeben.
Nach einer Anpassung der Kriterien wurden in einem zweiten förmlichen Vergabeverfahren drei weitere Bauplätze vergeben. Seither wurden, unter Beachtung der Vergabekriterien, die vom Marktgemeinderat am 26.02.2015 aufgestellt worden waren, in der Reihenfolge des Eingangs zwei weitere Bauplätze vergeben, bei denen die Bewerbungen alle Kriterien erfüllt hatten.
Das Gremium beschloss nun, für die Vergabe der Baugrundstücke lfd.-Nrn. 3, 4 und 11 im Baugebiet Tiefenbach-Weidach folgenden Bewerberkreis zuzulassen:
Bewerber/innen, die mindestens ein minderjähriges, im Haushalt lebendes Kind haben
... oder ...
Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre als sind
... oder ...
Bewerber/innen, die eine durch Ausweis oder Feststellungsbescheid nachgewiesene Schwerbehinderung haben oder eine/n schwerbehinderte/n Haushaltsangehörige/n pflegen
... und ...
Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens fünf Jahren durchgehend (oder bei Saisonarbeit) wiederkehrend ein monatliches Einkommen aus in Oberstdorf erbrachter Arbeitsleistung erzielt haben
... oder ...
Bewerber/innen, die, bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zum 01.01. des Vorjahres mindestens einem einheimischen Verein angehörten, der in der Liste, die diesem Beschluss als Anlage beigefügt ist, aufgeführt ist oder dort wegen seines Zweckes aufzunehmen wäre
... und ...
Bewerber/innen, die nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Fördervoraussetzungen nach dem Förderprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Labo) vorliegen.
Dabei kann die Obergrenze für das Jahresbruttoeinkommen je Haushalt über die errechnete Zahl hinaus um bis zu 4.000 € überschritten werden.
Diese Überschreitung kann nochmals um 5.000 € je im Haushalt lebendem, minderjährigem Kind erhöht werden.
Als Nachweis wird neben einer im Wege der Amtshilfe formlosen Auskunft der Förderstelle beim Landratsamt Oberallgäu auch eine schriftliche Bestätigung durch eine im Oberallgäu ansässige Geschäftsbank akzeptiert.
Bei mehreren Bewerbungen für ein Grundstück ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen zunächst das Eingangsdatum der Bewerbung und danach aus sozialen Gründen die höhere Zahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder für die Reihenfolge der Vergabe maßgeblich.
Auf die geänderten Vergabekriterien wird im Gemeindeblatt OBERSTDORFER und auf der Homepage des Marktes Oberstdorf hingewiesen.
Die Kaufverträge bedürfen zu ihrem Wirksamwerden jeweils der Genehmigung durch den Marktgemeinderat.
FIS Nordische Ski WM 2021 Oberstdorf/Allgäu GmbH;
Im April 2017 wurde den Fördergebern eine Bedarfsmeldung zum geplanten Bauprogramm im Hinblick auf die Nordische Ski Weltmeisterschaften 2017 vorgelegt. Hierzu waren umfangreiche Vorarbeiten durch ein Architekturbüro notwendig, um den möglichen Umfang der Baumaßnahmen bestimmen zu können. Der finanzielle Aufwand für den Sprunglauf beträgt 50.000 Euro und für den Langlauf 85.000 Euro. Um die Förderung zu sichern hat der Marktgemeinderat eine vorläufige Kostenübernahme beschlossen.
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Bürgerportal des Marktes Oberstdorf
Mit dem neuen Service „Bürgerportal“ können Bürgerinnen und Bürger eine große Anzahl von behördlichen Formalitäten über das Internet abgewickeln. Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Kommune übermittelt und können dort weiterverarbeitet werden.
Die Vorteile sind ein 24-Stunden-Service, Ersparnis oder Verkürzung von Behördengängen, bequeme und einfache Bedienung, Ausfüllhilfe durch elektronischen Dialog sowie sichere und geschützte Datenübertragung. Für die Begleichung anfallender Gebühren steht das Bezahlverfahren giropay zur Verfügung.
Der Link zum Bürgerportal: www.markt-oberstdorf.de/leistungen/buergerportal
Diese Leistungen können Sie künftig online erledigen:
Antrag Erweiterte Meldebescheinigung
Antrag Meldebescheinigung
Antrag Übermittlungssperre
Antrag Führungszeugnis
Abmeldung Hundesteuer
Anmeldung Hundesteuer
Einfache Melderegisterauskunft
Einzugsermächtigung
Passabfrage
Wahlhelfer online
Nicht alle Behördengänge können per Computer erledigt werden. Für bestimmte Vorgänge ist es auch künftig erforderlich, persönlich ins Rathaus zu kommen, beispielsweise für eine rechtllich vorgeschrieben Unterschrift. Das Bürgerportal bietet die Möglichkeit, bereits zu Hause die entsprechenden Formulare in Ruhe vorzubereiten und auszudrucken.
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat der Markt Oberstdorf die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt. Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Dieses Angebot wird ständig verbessert und erweitert.