Informationen zur Höhenfreilegung des Bahnüberganges 19,075 OA 4, Rubinger Straße
Die Deutsche Bahn AG plant, durch Rückbau unbeschrankter Feldwegübergänge und Höhenfreimachung beschrankter Bahnübergänge die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und den Verkehrsfluss des Bahn- und Fahrzeugverkehrs zu verbessern.
Dazu kam die Deutsche Bahn AG 2016 auf den Markt Oberstdorf und die Kreistiefbauverwaltung zu, um die Möglichkeit einer Unterführung der Kreisstraße OA 4 im Bereich Rubinger Straße zu erörtern.
Im Zuge der Maßnahme soll eine Auflassung der Feldweg-Bahnübergänge im Bereich Verwaltung Firma Geiger / Faulenbach und Bereich Dellenberg / Krottenkopf und deren Anbindung an die Rubinger Straße durch einen Parallelweg entlang der Bahnlinie untersucht werden. Der Baubereich erstreckt sich von der Einmündung Am Bannholz bis zur Einmündung Lindenstraße. Die Maßnahme soll im Jahr 2019 umgesetzt werden. Vertreter der Deutsche Bahn und des Landkreis Oberallgäu stellten das Projekt vor.
Straßenbauamt Kempten, Vorstellung Umbau "Kreisverkehrsplatz", B 19
Vertreter des Straßenbauamts Kempten stellten in der Sitzung die geplante zusätzlich Abbiegespur Richtung Kleinwalsertal am so genannten "Geiger"-Kreisel sowie einen Kreisverkehr am Knotenpunkt B19 / OA5 (Tiefenbach) vor.
Mit dem Bypass, der zusätzlichen Abbiegespur, soll der Verkehr besser in die großen Skigebiete geleitet und mit dem Kreisel soll ein Unfallschwerpunkt beim Einbiegen in die B19 beseitigt werden.
Die Bauphasen sind für 2019 geplant.
Generalsanierung Heini-Klopfer-Skiflugschanze; Errichtung einer neuen Zaunanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3708/3, Gmkg. Oberstdorf
Der Zaun ist nach Betreiberangaben notwendig, um den Bereich im Freigelände um den oberen Bereich der Schanzenanlage herum abzugrenzen. Als Konstruktion ist ein Maschendrahtzaun vorgesehen.
Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Erteilung der notwendigen naturschutzfachlichen Ausnahmeerlaubnis.
Bauleitplanung;
Stellungnahme des Marktes Oberstdorf im Rahmen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (Zentrale Orte, Anbindegebot, Fluglärmschutzbereiche, Einzelhandelsgroßprojekte)
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) hat „Verordnungsrang“ und wurde zuletzt 2013 angepasst. Seine Rechtsgrundlage ist das Bayerische Landesplanungsgesetz. Aufgabe des LEP ist es, die Bodennutzung in Bayern in Grundzügen durch Ziele und Grundsätze zu regeln. Im Rang nach dem LEP folgen die Regionalpläne der Planungsregionen (z. B. Allgäu) und danach die Flächennutzungspläne der Gemeinden.
Der Bauausschuss hielt an seinem Beschluss vom 13.10.2016 fest und bringt auch zur vorliegenden Teilfortschreibung des LEP folgende Anregung vor:
Bei den Erleichterungen zum Anbindegebot bei überörtlich raumbedeutsamen Freizeitanlagen, dem Tourismus dienenden Einrichtungen oder Beherbergungsbetrieben ist zu prüfen, ob die Verpflichtung zur interkommunalen Abstimmung mit den direkt benachbarten und betroffenen Gemeinden mit aufgenommen werden soll.
Bauleitplanung;
Bebauungsplanaufstellungsverfahren Gewerbegebiet "Am Bannholz"; Aufhebungsbeschluss
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung vom 06.08.2015 einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Bannholz“ gefasst. Diese Vorhaben soll nicht weiter verfolgt werden.
Der Gremium beschloss, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Bannholz“ einzustellen und den Beschluss vom 06.08.2015 aufzuheben.
Erneute Ausweisung eines Wildschutzgebietes im Bereich des bestehenden Rotwildwintergatters und die "Reichenbach-Fütterung", Gmkg. Schöllang
Der Bauausschuss erteilte die Zustimmung der Gemeinde zu der Verordnung des Landratsamts zur erneuten Ausweisung des Wildschutzgebietes im Bereich des bestehenden Rotwildwintergatters um die „Reichenbach Fütterung“ im Gemeinschaftsjagdrevier Schöllang vom 22.11.2017.
_______________________________________
Informationen aus der Gemeinde -
schnell und aktuell mit der
App Oberstdorfer
Kostenloser Download für Apple iPhone (App Store) und Android Smartphone (google play).
________________________________________
Bürgerportal des Marktes Oberstdorf
Mit dem neuen Service „Bürgerportal“ können Bürgerinnen und Bürger eine große Anzahl von behördlichen Formalitäten über das Internet abgewickeln. Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Kommune übermittelt und können dort weiterverarbeitet werden.
Die Vorteile sind ein 24-Stunden-Service, Ersparnis oder Verkürzung von Behördengängen, bequeme und einfache Bedienung, Ausfüllhilfe durch elektronischen Dialog sowie sichere und geschützte Datenübertragung. Für die Begleichung anfallender Gebühren steht das Bezahlverfahren giropay zur Verfügung.
Der Link zum Bürgerportal: www.markt-oberstdorf.de/leistungen/buergerportal
Diese Leistungen können Sie künftig online erledigen:
Antrag Erweiterte Meldebescheinigung
Antrag Meldebescheinigung
Antrag Übermittlungssperre
Antrag Führungszeugnis
Abmeldung Hundesteuer
Anmeldung Hundesteuer
Einfache Melderegisterauskunft
Einzugsermächtigung
Passabfrage
Wahlhelfer online
Nicht alle Behördengänge können per Computer erledigt werden. Für bestimmte Vorgänge ist es auch künftig erforderlich, persönlich ins Rathaus zu kommen, beispielsweise für eine rechtllich vorgeschrieben Unterschrift. Das Bürgerportal bietet die Möglichkeit, bereits zu Hause die entsprechenden Formulare in Ruhe vorzubereiten und auszudrucken.
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat der Markt Oberstdorf die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt. Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Dieses Angebot wird ständig verbessert und erweitert.