Roland Hiltensperger
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.
Sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden.
Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40 €. Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160 €.
Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.
Für den Jahresfischereischein (für Touristen) beträgt die Fischereiabgabe 15 €.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.
Die Fischereiabgabe muss vor Erteilung des Fischereischeins bei der zuständigen Gemeinde bezahlt werden. Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig.
Fischereigesetz für Bayern (FiG), Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG), Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)