Straßenausbaubeiträge

Informationen über Beiträge der Gemeinden zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen.

1. Während Erschließungsbeiträge (s. dort) für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben werden, fallen gemeindliche Straßenausbaubeiträge nur in den übrigen Fällen von Verbesserungen oder Erneuerungen an; sie sind insofern nachrangig.

2. Straßenausbaubeiträge fallen nicht für Maßnahmen an, die nur den Straßenunterhalt betreffen; diese sind aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt zu finanzieren. Die Grenze zwischen beitragspflichtiger Verbesserung oder Erneuerung und beitragsfreier Unterhaltung lässt sich nicht schematisch, sondern nur für jede Maßnahme gesondert ziehen.

3. Straßenausbaubeiträge werden aufgrund des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erhoben. Sie setzen in jedem Fall eine wirksame örtliche Beitragssatzung voraus, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aussehen kann, so dass sich globale Aussagen nur bedingt treffen lassen. Eine Bewertung von Beitragsbescheiden erfordert in jedem Fall die Kenntnis des einschlägigen Ortsrechts, das bei der Gemeinde eingesehen werden kann.

4. Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und die danach automatisch entstehenden Beitragspflichten mittels Bescheid abzurechnen. Von einer Ausbaubeitragssatzung kann regelmäßig nur abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig ist.

Fristen

Straßenausbaubeiträge können, ähnlich wie Erschließungsbeiträge, eine empfindliche Höhe erreichen und müssen gegebenenfalls zwangsweise vollstreckt werden.

Die Ausbaubeitragspflicht entsteht automatisch, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (v.a. technische Vollendung der Baumaßnahme, wirksame Satzung, Vorliegen aller Rechnungen) erfüllt sind. Den Gemeinden kommt bei der konkreten Ausgestaltung der Verbesserungs- oder Erneuerungsmaßnahme ein erheblicher Ermessensspielraum zu, so dass Anregungen für möglicherweise kostengünstigere Alternativen möglichst vor der Durchführung der Maßnahme bei der Gemeinde eingebracht werden sollten.

Wenn Sie mit einem Ausbaubeitragsbescheid nicht einverstanden sind, achten Sie bitte auf die Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung genannten Rechtsmittelfristen, weil die Bescheide nach deren Ablauf bestandskräftig werden und nur noch nach Ermessen der Gemeinde aufgehoben werden können. Hierauf kann auch die staatliche Rechtsaufsicht nur in Ausnahmefällen Einfluss nehmen.

Rechtsgrundlagen

Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Bayer. Kommunalabgabengesetzes.

Stand: 13.02.2003

Ansprechpartner

Matthias Zobel

Beitragswesen, Zuschüsse
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 73 17
Fax 08322 700 72 09
Nachricht senden

Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

Öffnungszeiten

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-17:00
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

Öffnungszeiten Marktkasse

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-16:30
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

Wir verwenden Cookies und andere Technologien.
Wir und unsere Partner verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um unsere Website technisch bereitzustellen, Zugriffe zu analysieren und personalisierte Inhalte anzuzeigen.
Dabei können Daten an Drittanbieter (z. B. in den USA) übermittelt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen  ·  Datenschutzerklärung  ·  Impressum
zurück
Cookie- und Datenschutzeinstellungen
Cookies & Technologien die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. weitere Details
Google Analytics
Verwendungszweck: Cookies von Google für die Generierung statischer Daten zur Analyse des Website-Verhaltens. Dieser Anbieter kann Ihre personenbezogenen Daten außerhalb des EWR/der EU übertragen, speichern oder verarbeiten. Diese Länder haben möglicherweise nicht das gleiche Datenschutzniveau und die Durchsetzung Ihrer Rechte kann eingeschränkt oder nicht möglich sein.

Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

Verwendete Technologien: Cookies.

verwendete Cookies:, gat, gid, _ga, _gat, _gid

verwendete Cookies:
  • _ga: Speicherung der Sitzung eines Nutzers.
  • _gid: Speicherung der Sitzung eines Nutzers innerhalb eines Tages.
  • _gat: Speicherung der Performance-Daten der Sitzung eines Nutzers.
Speicherdauer: Die Cookies werden bis zu 730 Tage gespeichert.

Rechtsgrundlage: Einwilligung (DSGVO 6.1.a)

Datenschutzhinweise: https://policies.google.com/privacy?fg=1
Website
Verwendungszweck: Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können.

Anbieter: Diese Cookies werden von Markt Oberstdorf auf Basis des eingestezten Redaktionssystems Tramino angeboten.

verwendete Cookies:
  • TraminoCartSession:Speicherung des Warenkorbs und der Gefällt-mir Angaben auf dieser Website.
  • TraminoSession: Speicherung der Sitzung eines Besuchers.
  • Consent: Speicherung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Cookies.
Speicherdauer: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse (kein Opt-Out möglich) (DSGVO 6.1.f)
Cookies & Technologien die benötigt werden um die Nutzung der Website zu analysieren und zu verbessern sowie Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interressen relevant sind. weitere Details
Externer Videodienst YouTube
Verwendungszweck: Cookies die benötigt werden um YouTube Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können. Dieser Anbieter kann Ihre personenbezogenen Daten außerhalb des EWR/der EU übertragen, speichern oder verarbeiten. Diese Länder haben möglicherweise nicht das gleiche Datenschutzniveau und die Durchsetzung Ihrer Rechte kann eingeschränkt oder nicht möglich sein.

Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

verwendete Cookies:
  • VISITOR_INFO1_LIVE: Speicherung der Performance-Parameter eines Nutzers.
  • YSC: Speicherung der Sitzung eines Nutzers für die Videointeraktion.
  • PREF: Speicherung der Nutzereinstellungen.
  • IDE: Speicherung für Werbung und Messung von Anzeigen.
  • CONSENT: Speicherung der Cookie-Einwilligung.
Speicherdauer: Die Cookies werden bis zu 179 Tage gespeichert.

Rechtsgrundlage: Einwilligung (DSGVO 6.1.a)

Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de
Externer Videodienst Vimeo
Verwendungszweck: Cookies die benötigt werden um Vimeo Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können. Dieser Anbieter kann Ihre personenbezogenen Daten außerhalb des EWR/der EU übertragen, speichern oder verarbeiten. Diese Länder haben möglicherweise nicht das gleiche Datenschutzniveau und die Durchsetzung Ihrer Rechte kann eingeschränkt oder nicht möglich sein.

Anbieter: Vimeo.com, Inc., 330 West 34th Street, 5th Floor, New York 10001, USA

verwendete Cookies:
  • vuid: Speicherung der Sitzung eines Nutzers.
  • player: Speicherung der Nutzereinstellungen am Player.
  • _abexps: Speicherung von Informatioenbei A/B-Tests zur Optimierung des Players.
  • continous_play_v3: Speicherung von Player-Einstellungen.
Speicherdauer: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Rechtsgrundlage: Einwilligung (DSGVO 6.1.a)

Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy