Marcus Ludwig
87561 Oberstdorf
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eine Baugenehmigung erforderlich. Bauanträge sind grundsätzlich beim Landratsamt Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen, einzureichen.
Genehmigungspflichtig ist grundsätzlich die Errichtung (Neubau), Änderung (Umbau) oder Nutzungsänderung (Änderung der Nutzung) eines Vorhabens. Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für genehmigungspflichtige Vorhaben beantragt.
Gemäß § 10 der Entwässerungssatzung des Marktes Oberstdorf (EWS) ist den Bauantragsunterlagen das Entwässerungsgesuch in 2-facher Ausfertigung beizufügen.
Im Rahmen der Bauantragsprüfung bei der Gemeinde wird entschieden, welche Bauanträge gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 4 und § 7 Abs. 3 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Oberstdorf auf die Tagesordnung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschusses gesetzt oder in (seiner) eigenen Zuständigkeit behandelt werden.
Umfang und Inhalt von Bauantragsunterlagen
Die Bauantragsunterlagen müssen der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) entsprechen. Insbesondere sind erforderlich:
Hinweis:
Die Bayerische Architektenkammer hat das Merkblatt 1 „Checkliste Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren – einzureichende Unterlagen gem. BauVorlV 2021“ herausgegeben.
Bauanträge können beim Landratsamt Oberallgäu online eingereicht und bearbeitet werden. Architektur- und Planungsbüros sparen sich das mehrfache Ausdrucken von Plänen. Für die Behörde bedeutet der digitale Bauantrag zudem eine Erleichterung und Optimierung der internen und externen Arbeitsabläufe.
Architekten legen auf dem BayernPortal ein Konto an und reichen darüber Bauanträge direkt ein. Nach Eingang eines Antrags werden die Gemeinden umgehend informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Weitere Infos für Bürgerinnen und Bürger Digitales Bauantragsverfahren | Landratsamt Oberallgäu
Wichtig:
Der Bauantrag kann auch weiterhin noch wie gewohnt in Papierform eingereicht werden. Bis auf wenige Ausnahmen ist der Bauantrag jedoch direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen) einzureichen.
Im Bauamt der Gemeinde Oberstdorf werden nur noch Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften eingereicht.