87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 75 09
Genehmigungspflichtig ist grundsätzlich die Errichtung (Neubau), Änderung (Umbau) oder Nutzungsänderung (Änderung der Nutzung) eines Vorhabens. Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für genehmigungspflichtige Vorhaben beantragt.
Bauanträge sind gemäß § 2 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich senden Sie die digitalen Unterlagen bitte an bauamt@markt-oberstdorf.de. Gemäß § 10 der Entwässerungssatzung des Marktes Oberstdorf (EWS) ist den Bauantragsunterlagen das Entwässerungsgesuch in 2-facher Ausfertigung beizufügen.
Unvollständige Bauanträge können aufgrund von Art. 64 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Art. 64 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zurückgewiesen werden.
Im Rahmen der Bauantragsprüfung wird entschieden, welche Bauanträge gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 4 und § 7 Abs. 3 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Oberstdorf auf die Tagesordnung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschusses gesetzt oder in (seiner) eigenen Zuständigkeit behandelt werden.