Stichwahlen am 22.03.2026
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Wie funktioniert die Stichwahl?
Für die Stichwahl benötigen Sie die Wahlbenachrichtigung, die Sie vor dem ersten Wahlgang bekommen haben. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung zur Beantragung der Unterlagen verschickt oder eingeworfen haben, erhalten Sie die nächsten Tage automatisch eine neue Wahlbenachrichtigung.
Falls Sie bis zum Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kein Problem: Entscheidend ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen, und zum Wählen im Wahllokal den Personalausweis mitbringen.
Wie wird Briefwahl beantragt?
Bereits vor der ersten Wahl bestand die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich für eine mögliche Stichwahl zu beantragen (bei der Onlinebeantragung war das entsprechende Kästchen vorausgewählt und im Bürgerbüro haben die Kolleginnen darauf hingewiesen und das Kästchen markiert).
In diesem Fall bekommen Sie die Unterlagen automatisch zugeschickt.
Wenn Sie das noch nicht getan haben, aber jetzt per Brief wählen möchten, können Sie die Briefwahl-Unterlagen für die Stichwahl beantragen.
Das funktioniert so:
Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung noch haben, können Sie das Formular auf der Rückseite bzw. den QR-Code verwenden.
Den Antrag können Sie auch per Fax, E-Mail und auf der Homepage des Marktes Oberstdorf stellen.
Der Link zum Online-Wahlschein ist vom 09.03.2026, 08:00 Uhr, bis zum 15.03.2026, 23:59 Uhr, freigeschaltet.
Welche Fristen sind zu beachten?
Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 20. März um 15 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden.
Achtung: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp.
Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt/Markt Oberstdorf vorliegen.
In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief im Bürgerbüro abholen und abgeben oder in einen der Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden (Bahnhofplatz 3 und Prinzregenten-Platz 1) werfen.