Kommunalwahlen 08.03.2026
In Bayern finden am Sonntag, 8. März 2026, die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Die Oberstdorfer Bürgerinnen und Bürger wählen für die nächsten sechs Jahre den Ersten Bürgermeister sowie zwanzig Gemeinderäte, für den Landkreis Oberallgäu den Landrat und siebzig Kreisräte.
Die Durchführung einer ggf. erforderlichen Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen ist auf den 22. März 2026 datiert.
Zum 8. Januar 2026 endete die Frist für die Einreichung sowie Zurücknahme von Wahlvorschlägen. Daraufhin erfolgte unmittelbar die Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen ist seit dem 26.01.2026 möglich. Sie werden Ihre Wahlbenachrichtigung in Kalenderwoche 5 oder 6 erhalten.
Bitte beachten Sie, dass der früheste Zeitpunkt für die Erteilung der beantragten Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen der 16.02.2026 ist (§24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO).
Das bedeutet, dass Sie unmittelbar nach Eintreffen der Wahlbenachrichtigung im Bürgerbüro noch keine Briefwahlunterlagen mitnehmen können. Sie können aber Ihre Wahlbenachrichtigung abgeben, der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt dann ab dem 16.02.2026.
Gleiches gilt für die Beantragung der Briefwahlunterlagen über den sogenannten "Online-Wahlschein" auf unserer Homepage bzw. den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Der Link des Online-Wahlscheines ist vom 02.02.2026, 08:00 Uhr, bis zum 01.03.2026, 23:59 Uhr, (im Rahmen der möglichen Stichwahl dann vom 09.03.2026, 08:00 Uhr, bis zum 15.03.2026, 23:59 Uhr) freigeschaltet.
Am 6. März 2026 um 15 Uhr endet dann die reguläre Antragsfrist für die Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen.
Bewerbung/Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer*innen
Weitere Informationen rund um die Kommunalwahlen.