Rathaustelegramm 28. Dezember 2022

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Dieser Newsletter wurde am 29.12.2022 09:49:19 versendet
Wappen Markt Oberstdorf

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie transparent und umfänglich zum Sachverhalt "Christbaum" und zur Beschlussfassung durch das Gremium Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss am 27. Oktober 2022

Mit freundlichen Grüßen

Klaus King
Erster Bürgermeister

Klaus King Portrait 2

Pflanzung einer Tanne im Kurpark Oberstdorf zur nachhaltigen Nutzung als Christbaum / Weihnachtsbaum;
Antrag Gemeinderatsmitglied vom 08.08.2022.

Am 24. März 2022 stimmte der Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zu, eine Tanne im Kurpark anstelle des kranken Ahorn-Baumes zu pflanzen. Diese soll in den kommenden Jahren als Weihnachtsbaum / Christbaum genutzt werden.
Dieser mehrheitliche Beschluss wurde umgesetzt.
Der Baum kann zur Weihnachtszeit beleuchtet werden und damit seine Funktion als Weihnachts-/Christbaum erfüllen.

Im 8. August 2022 stellte ein Gemeinderatsmitglied den Antrag:

Die Oberstdorfer Bevölkerung möchte den alljährlichen Christbaum wieder an seinem bisherigen Standort. Dafür sprechen deutlich mehr Argumente als für den neuen Standort im Kurpark.
Unsere Vorfahren haben bereits 1897 einen beleuchteten Christbaum am Marktplatz aufgestellt. Diese langjährige Tradition gehört zum Jahresablauf und sollte an die kommenden Generationen weitergegeben werden. Wir brauchen keinen touristischen Weihnachtsbaum im Kurpark, sondern unseren Christbaum auf dem Marktplatz wie früher.
Ich stelle daher den Antrag, den hohen Aufwand zur Stabilisierung und Konsolidierung eines kränkelnden fremdländischen Baumes zu beenden und den Christbaum wieder an seinem vorbereiteten Platz am Marktplatz aufzustellen.
Dazu muss der Beschluss des Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschusses für den neuen Standort aufgehoben werden.

Damit standen sich zwei verschiedene Meinungen gegenüber:

  • die Wortmeldung im Rahmen der Bürgerversammlung 2022 sowie weitere Meinungsäußerungen aus der Bürgerschaft, die am früheren Standort des Christbaums festhalten möchten
  • die jährlich wiederkehrenden Meinungsäußerungen aus der Bürgerschaft, die sich für die Lösung eines gepflanzten Baumes aussprechen.

Der Ausschuss hatte folgende Alternativen:

Variante 1:
Der Ausschuss hält an seinem Beschluss vom 24. März fest. Damit kann der gepflanzte Baum im Kurpark beleuchtet werden.

Variante 2:
Der Ausschuss entscheidet, den Standort für den Christbaum am Marktplatz aufrecht zu erhalten und hierfür einen geeigneten Baum anliefern zu lassen.
Folglich wäre der Beschluss vom 24.März aufzuheben.

Für diesen Fall gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die KDO können diesen Vorgang aus Sicherheitsgründen selbst nicht mehr verantworten und durchführen. Bei Fällung und Transport können Unfallverhütungsvorschriften nicht ausreichend eingehalten werden. Der Transport verstößt gegen die Vorschriften der Straßen-Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Ordnung.
  • Es muss stattdessen auf die Beauftragung der Gesamtleistung eines Dritten zurückgegriffen werden.
    Das ist eine gängige und von vielen Kommunen und Städten praktizierte und zulässige Methode.
  • Der Aufwand umfasst ein Volumen von ca. 25.000 bis 30.000 Euro, abhängig von der Verfügbarkeit eines Unternehmens zu fortgeschrittenem Zeitpunkt im Jahr, sowie Herkunft und Größe des Baums (Gesamtpaket: Baum, Transport, Genehmigungen, Sicherungsfahrzeuge, Kran, Aufstellung, Statik, Sicherung, Abbau).

Mit Pfarrer, Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung
hat die Verwaltung im September ein Gespräch geführt. Deren Vorschlag, das Pflanzen eines Baumes auf Kirchengrund, könnte näher gekommen werden, wenn:

  • der unmittelbare Standort westlich vor dem Kirchturm, südöstlich hinter der Figur „Heiliger Nepomuk“ bereitgestellt würde. Inzwischen ist dieser Standort mit Bezug auf die Sicht zum Kirchturm abgelehnt worden.
  • (oder) sichergestellt ist, dass die Neupflanzung an geeigneter Stelle erfolgt, ohne dass ein gesunder Baumbestand dafür entnommen werden muss.

Die Rahmenbedingungen der Kirche für eine Pflanzung eines Nadelbaums auf Kirchengrund sind grundsätzlich folgende:

  • Aufwand für Entsorgung des alten Baumes, Anschaffung und Pflanzung eines neuen Baumes trägt der Markt Oberstdorf.
  • Gestattung zur jährlichen Beleuchtung des Baums als Christbaum erfolgt dauerhaft unentgeltlich.

Beschluss 1
Das Gremium beschloss mehrheitlich, im Beschlussvorschlag folgenden Absatz zu streichen:

„Der Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss legt Wert auf die Feststellung, wonach eine Ersatzbepflanzung voraussetzt, dass ein vorheriger Baumbewuchs entweder eine Gefahrenquelle darstellt oder krankheitsbedingt nicht erhalten werden kann.“

Beschluss 2
Der Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss nahm Kenntnis vom Antrag des Gemeinderatsmitglied vom 08.08.2022 und beschloss mehrheitlich, auch in 2022 einen Christbaum wieder auf dem Marktplatz aufzustellen.

Satz 2 des Beschlusses vom 24.03.2022 lfd. Nr. 3 wird hiermit aufgehoben. „Diese soll in den kommenden Jahren als Weihnachtsbaum/Christbaum genutzt werden.“

Der Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss dankt Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat für deren alternative Vorschläge als Beitrag zum Erzielen einer mittel- bis langfristigen, nachhaltigen und wirtschaftlich darstellbaren Alternative durch Pflanzung eines Nadelbaums (Weißtanne) in unmittelbarer Nähe des Kirchturms auf Kirchengrund.
Der Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss beauftragt Herrn Ersten Bürgermeister King und die Verwaltung, diese Vorschläge einvernehmlich mit der Kirche weiterzuverfolgen.

Der Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss legt Wert auf die Feststellung, wonach eine Ersatzbepflanzung voraussetzt, dass ein vorheriger Baumbewuchs entweder eine Gefahrenquelle darstellt oder krankheitsbedingt nicht erhalten werden kann.

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