FIS Nordische Ski Weltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu; Bauprogramm;
Sachstandsbericht und Vergaben
Der Marktgemeinderat hat weitere Aufträge im Wert von rund 1,5 Mio. Euro für das Bauprogramm zur Nordischen Ski WM 2021 freigegeben. Damit sind 67% der Baukosten ausgeschrieben und beauftragt. Ab dem 25. März werden in beiden Sportarenen die Baustellen eingerichtet und die Bauarbeiten aufgenommen. Hierzu werden aktuell die Baufelder freigemacht und der Schnee abgeräumt.
Das Projekt ist damit innerhalb der Kosten und des vorgesehenen Zeitplanes.
Audi Arena Oberstdorf; Information zur räumlichen Situierung der Stadiongastronomie im Sprungstadion
Die Nordische Skisport GmbH & Co. KG stellte im Marktgemeinderat die Planungen der zukünftigen Stadiongastronomie in der Audi Arena vor. Das Dauerprovisorium der heutigen Sportalp als Holzhütte soll durch eine bauliche Integration der Gastronomie in den Tribünenbereich abgelöst werden. Eine Terrasse sowie ein tolle Blickbeziehung auf die Schanzenanlage laden die Stadionbesucher zu einem Besuch ein. Die neue Sportalp soll während der Schließzeit der Audi Arena ebenfalls bis zur Vierschanzentournee entstehen.
Oberstdorf Therme; Vergabe der Rückbauleistungen
Bereits im Mai 2018 hat der Oberstdorfer Gemeinderat den Rückbau der Oberstdorf Therme beschlossen, um damit den Weg für den Neubau freizugeben. Auf Grund des Auftragswertes des komplexen Bauvorhabens wurden die Rückbauleistungen national öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 28.01.2019 wurde ein Angebot abgeben. Auf der Sitzung des Marktgemeinderates am vergangenen Donnerstag, 21.03.2019 sollte ursprünglich der „verwertungsorientierte, selektive Rückbau der Oberstdorf Therme, inkl. Schadstoffentkernung, mechanischem Abbruch der mineralischen Bausubstanz und fachgerechter Entsorgung“ an die Firma Geiger Umweltsanierung GmbH & Co. KG aus Oberstdorf vergeben werden. Die Angebotssumme des Hauptangebotes beträgt 1.250.942,33 EUR netto. Auf Grund von laufenden Kosten, die das Gebäude verursacht und zunehmenden Herausforderungen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht für die Marktgemeinde war ein zügiger Rückbau von den Kurbetrieben als Bauherr und allen beteiligten Fachunternehmen empfohlen.
In der Diskussion stellte sich heraus, dass einige Gremiumsmitglieder den Rückbau in diesem Jahr für zu verfrüht halten. Dazu wurde teilweise angemerkt, dass zunächst die Ergebnisse aus dem Architektenwettbewerb und ebenso eine Zusage der Fördergeber abgewartet werden soll, um eine solide Basis zu haben. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Rückbauleistungen wurde daher mit 9:11 Stimmen abgelehnt.
Die zeitlichen Folgen auf den projektierten Baubeginn im März 2021 sowie die finanziellen Auswirkungen für die Kurbetriebe wurde dem Gremium ausführlich dargestellt. Das weitere Vorgehen zum Rückbau der Oberstdorf Therme wird in den kommenden Wochen intensiv besprochen werden.
Neugestaltung Veranstaltungsfläche Pavillon
Die vier neuen Winterfesthütten sollen künftig mit unterirdischen Anschlüssen für Wasser, Abwasser und Strom ausgestattet werden. Durch abschließbare Bodenklappen, die sowohl im Sommer als auch im Winter verwendet werden können, werden alle Hütten mit einem separaten Verbrauchszähler versehen.
Die Pflasterfläche soll lediglich punktuell entfernt werden und nach den Bauarbeiten der Leitungen wiederhergestellt werden.
Der Auf-und Abbau der Winterfesthütten erfolgt modular. Die Lagerung ist einmalig auf der Parkplatzfläche der Therme für das Jahr 2019 vorgesehen. Durch die modulare Bauweisen können zwei Hütten aufeinander gestapelt werden. Die Gesamtfläche dafür beträgt lediglich 8×6 Meter.
Die Angebote der Fachplaner für Tiefbau, Abwasser und Wasser einschließlich Elektroplanung und Architektenkosten nach HOAI umfassen rund 70.000 Euro netto.
Die Pavillonfläche mit der halbrunden Muschelform ermöglicht keine vollständige Beschattung oder ausreichende Abdeckung gegen Regen und Schnee. Nach geeigneten Lösungen wird gesucht.
Der Marktgemeinderat ermächtigte die Verwaltung zur Beauftragung der Bauleistungen.
Senioren- und Behindertenarbeit in Oberstdorf; Senioren und Behindertenbeauftragte
* Satzungsänderung zur Trennung der bisherigen Doppelfunktion
* Teilabberufung aus der Funktion der Behindertenbeauftragten
* Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten
Die Satzung des Senioren- und Behindertenbeirates für den Markt Oberstdorf bedurfte einer Aktualisierung. Das Ehrenamt des Senioren- und Behindertenbeauftragten soll auf zwei Personen verteilt werden können.
Das Gremium beschloss die neue Satzung, die am 01.04.2019 in Kraft tritt.
Der Marktgemeinderat dankte Astrid Küchle für ihr ehrenamtliches Engagement in der Doppelfunktion als Senioren- und Behindertenbeauftragte und beschloss, sie auf eigenen Wunsch aus der Teilfunktion Behindertenbeauftragte mit Wirkung zum 01.04.2019 abzuberufen. Astrid Küchle führt das Ehrenamt als Seniorenbeauftragte fort.
Das Ehrenamt der Behindertenbeauftragten übernimmt ab dem 01.04.2019 Frau Gisela Mäck.
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