Kommunale Wärmeplanung
Die „Wärme- oder Heizungswende“ steht im Fokus vieler Diskussionen. Die kommunale Wärmeplanung bildet einen entscheidenden Baustein bei der Verwirklichung des Vorhabens und ist ein bedeutender Schritt in Richtung Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Sie ist einer der wesentlichen Faktoren auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität und zur Umsetzung der Klimaschutzziele in Deutschland. Aus diesen Gründen hat der Markt Oberstdorf beschlossen, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, zusammen mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln.
Angaben zum Vorhaben
- Titel und Förderkennzeichen:
KSI: Kommunale Wärmeplanung für den Markt Oberstdorf (67K28405) - Laufzeit:
Die Förderphase läuft von 01.10.2024 bis 30.09.2025 - Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) - Projektträgerschaft:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Weitere Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Wärmeplanung – Was ist das eigentlich?
Im Rahmen der in Bayern gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung, entwickelt der Markt Oberstdorf zusammen mit dem Institut für Energietechnik aus Amberg einen Wärmeplan und plant somit, mit Blick in die Zukunft, eine sichere und saubere Wärmeversorgung für Bürgerinnen und Bürger des Marktes Oberstdorf.
Ein solcher Wärmeplan umfasst eine strategische und detaillierte Planung zur nachhaltigen und effizienten Wärmeversorgung der Gemeinde. Hierbei werden sowohl bestehende als auch zukünftige Wärmequellen und -netze berücksichtigt, neue Potentiale ermittelt und Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt. Die kommunale Wärmeplanung hat das Ziel, den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung systematisch zu planen und somit langfristig eine kosteneffiziente, bezahlbare und sichere Wärmeversorgung sowohl für die gemeindeeigenen Objekte als auch für jeden einzelnen Bürger zu sichern.
Förderzeitraum und Weiterentwicklung
01.10.2024 – 31.03.2026
Die kommunale Wärmeplanung ist für Oberstdorf ein zentrales strategisches Instrument, um in den kommenden Jahrzehnten eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu realisieren. Sie bildet den Leitfaden für die zukünftige Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung und ermöglicht eine systematische Planung hin zu mehr erneuerbaren Energien und Energieeffizienz.
Dabei handelt es sich um einen dynamischen, fortlaufenden Prozess, der regelmäßig an technologische, rechtliche und strukturelle Entwicklungen angepasst wird. Eine enge Koordination aller relevanten Akteure – insbesondere der Verwaltung, der Gemeindewerke, der Energieversorger und weiterer Partner – ist hierfür von wesentlicher Bedeutung.
Gemäß § 25 des Wärmeplanungsgesetzes ist der Wärmeplan mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben, um sicherzustellen, dass die zugrunde liegenden Daten und Zielsetzungen stets aktuell sind und die Zukunftsziele des Marktes erreicht werden.
Warum Wärmeplanung?
Der Markt Oberstdorf ist gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Grundlage hierfür ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Ziel dieses Gesetzes ist es, in allen Kommunen eine strategische Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu schaffen. In Bayern ist die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung seit Januar 2025 verpflichtend.
Oberstdorf übernimmt Verantwortung und stellt sich der Herausforderung. Mit Beschluss des Gemeinderates im September 2023 signalisiert der Markt die Wichtigkeit dieses Projektes und unterstreicht das Engagement für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Wärmeversorgung. Gleichzeitig ermöglicht der Plan eine vorausschauende finanzielle Planung, indem Fördermöglichkeiten, Investitionskosten und potenzielle Einsparungen klar dargestellt werden. Somit kann auch mit Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz [Heizungsgesetz] für Bürgerinnen und Bürger eine Hilfestellung für die Zukunft gegeben werden.
Hinweise zum Gesetz für Erneuerbare Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG)
Folgen Sie gern untenstehenden Links. Dort erfahren Sie zahlreiche Informationen zum Gebäudeenergiegesetz, dem Heizungswegweiser, verschiedene Handlungsmöglichkeiten, Förderangebote und vieles mehr.
Sie wollen sich über einen Heizungstausch informieren? Dann bietet der Heizungswegweiser eine gute erste Einschätzung.
BMWE - 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel
BMWE - Übersicht zum GEG: Umsteigen auf klimafreundliche Wärme
Weitere Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung?
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
Kommunale Wärmeplanung in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
BMWSB Homepage - Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung - BMWSB
