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Gemeinde › Rathaus

Bauamt

Bauverwaltung (Amt 5) für die Bereiche Hochbau, Baurecht, Liegenschaften

Reiner Walf

Reiner Walf

Leiter Bauamt / Marktbaumeister

Tel. 08322 700 742
Fax 08322 700 798
Matthias Zobel

Matthias Zobel

rechtl. Leiter Bauverwaltung, Leiter Liegenschaften

Tel. 08322 700 716
Fax 08322 700 794
Gerhard Conen

Gerhard Conen

Bauwesen

Tel. 08322 700 743
Fax 08322 700 798
Heike Tschierschke

Heike Tschierschke

Sekretariat

Tel. 08322 700 745
Fax 08322 700 798
Marita Jäger

Marita Jäger

Liegenschaften

Tel. 08322 700 740
Fax 08322 700 798
Philipp Kyewski

Philipp Kyewski

Sachbearbeiter Bauverwaltung

Tel. 08322 700 746
Fax 08322 700 798
Sabine Thürnau

Sabine Thürnau

Sekretariat

Tel. 08322 700 744
Fax 08322 700 798

Bauwesen (Sachgebiet 50)

Außenbereichssatzungen

Die Gemeinden können für bebaute Bereiche im Außenbereich durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten …

Bauleitplanverfahren

Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) im Einzelnen detailliert gere…

Baumschutz

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund- und Boden befindet, fällen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde, ob …

Bebauungsplan

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:

Flurbereinigung

Die Flurneuordnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Grundlagen einer nachhaltigen Landnutzung. Sie bietet insbesondere mit de…

Innenbereichssatzungen

Das Bauplanungsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich. Unter Innenbereich werden die im Zusammenhang…

Maßnahmenkatalog intakte Stadtquartiere

Das Schaffen und Bewahren lebenswerter Stadtquartiere erfordert eine dauerhafte Anstrengung des Staates, der Kommunen und der verschiedensten …

Sondernutzung an Gemeindestraßen

Wenn Sie die öffentlichen Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in…

Teilungsgenehmigung

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) ist eine Grundstücksteilung nur dann genehmigungspflichtig, wenn die Gemeinde eine sog.

Umlegungsverfahren

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten…

Hoch- und Tiefbau (Sachgebiet 50)

Straßenverkehrsordnung; Baustellen

Baustellen, welche sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustelle…

Liegenschaften (Sachgebiet 50)

Feldgeschworene

Das Feldgeschworeneninstitut ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung. Seit rund 500 Jahren gibt es Feldge…

Wasserversorgung Oberstdorf GmbH

Anschrift und Öffnungszeiten

Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
08322 / 700-700
08322 / 700-799

Montag bis Donnerstag
08.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr