Flurbereinigung

Die Flurneuordnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Grundlagen einer nachhaltigen Landnutzung. Sie bietet insbesondere mit dem Boden- und Flächenmanagement eine Fülle von Ausgleichsmöglichkeiten, mit denen es in aller Regel gelingt, ein hohes Maß an Zustimmung zu erzielen.

In der Flurneuordnung wirken die Beteiligten und Bürger bei der Vorbereitung, Planung und Ausführung aktiv mit.
Die Flurneuordnung ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Anpassung der Wirtschaftsflächen nach Lage, Form und Größe an die durch den fortschreitenden Agrarstrukturwandel veränderten betrieblichen Erfordernisse und die Erschließung der Flurlagen durch ein zweckmäßiges Wege- und Gewässernetz führen zu einer erheblichen Einsparung an Arbeitszeit und Kosten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird neben einer Zusammenlegung von Eigentumsflächen verstärkt auch die Verbesserung der Pachtstrukturen durch Abschluss von neuen Nutzungsregelungen (Freiwilliger Nutzungstausch) angestrebt.
Mit eigentumsfreundlichen und flächensparenden Lösungen der zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, Wasserwirtschaft oder Verkehrsplanungen bestehenden Landnutzungskonflikte trägt die Flurneuordnung darüber hinaus zur Sicherung der Wettbewerbskraft der Betriebe bei und stärkt gleichzeitig die Standortfaktoren ländlicher Gemeinden und Regionen.
Der ökonomische Aufgabenbereich der Flurneuordnung ist untrennbar mit der Erhaltung der ökologischen Vielfalt und der landschaftlichen Schönheit der Kulturlandschaft verbunden. Es ist daher eigenständiger Auftrag der Flurneuordnung, die natürlichen Lebensgrundlagen und die über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft in Bayern im Interesse künftiger Generationen zu erhalten und nachhaltig weiter zu entwickeln.
Ansprechpartner ist die örtlich zuständige Direktion für Ländliche Entwicklung im betreffenden Regierungsbezirk.

Rechtsgrundlagen

Flurbereinigungsgesetz, Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes

Ansprechpartner

Barbelin van der Smissen

Bauverwaltung
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87561 Oberstdorf
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Fax 08322 700 75 09
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