Aus der Gemeinde

Grußwort Juli 2025

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 03.07.2025
Erster Bürgermeister Klaus King

Liebe Oberstdorferinnen und Oberstdorfer,

es ist so weit. Die Bürgerversammlung am 14. Juli steht vor der Tür, in der es einiges zu berichten gibt. Wie gewohnt, informiere ich Sie über aktuelle und anstehende Projekte und auch Sie haben die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden und gehört zu werden. Nutzen Sie diese Gelegenheit, ich freue mich auf Ihre Beiträge und Anregungen.

Schon hier kann ich Ihnen Positives berichten. Der Markt Oberstdorf hat nach sieben Jahren durch die Bemühungen und Bereitschaft aller Beteiligten eine Nachförderung von über 2 Mio.  Euro für die Generalsanierung der Skiflugschanze erhalten. Eine deutliche Entlastung des Marktes Oberstdorf und ein wichtiges Signal für die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen öffentlichen Fördergebern, denn bei Festbetragsförderungen wie in diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachförderung.

Eine weitere positive Nachricht ist, dass sich der DSV mit Oberstdorf als bewährtem Austragungsort nach 1987, 2005 und 2021 zum vierten Mal für Nordische Skiweltmeisterschaften im Jahr 2031 bewirbt. Wir sind darauf gut vorbereitet. Bund, Land, Landkreis und der Markt Oberstdorf haben über die Jahre hohe Investitionen in die Sportanlagen und -infrastrukturen getätigt. Diese könnten bei einem WM-Zuschlag für 2031 wohl ohne weitere hohe Investitionen nachhaltig genutzt und instandgehalten werden.

Nachdem jetzt nach der Entscheidung des DSV für Oberstdorf Klarheit über den Austragungsort in Deutschland besteht, ist der richtige Zeitpunkt für eine Bürgerinformation gekommen, die wir bereits planen.

Auch im Bausektor gibt es gute Nachrichten: Die Walserstraße bis zur Tannenkurve ist wieder für den Verkehr freigegeben, unser Großprojekt Therme ist auf der Zielgeraden, im Gewerbegebiet Karweidach geht es voran und auf dem Waldfriedhof wird aktuell die Sanierung der Aussegnungshalle in Angriff genommen.

Es gibt viel zu tun – und wir bleiben dran.
Kraft dafür lässt sich am besten in unserer Natur und bei unseren Traditionsveranstaltungen in sommerlichem Ambiente schöpfen. Besuchen Sie doch mal wieder eine Veranstaltung im Rahmen des Musiksommers. Das Programm wird Sie begeistern.

Ihr

Klaus King
Erster Bürgermeister

Verlängerung Sperrung Sesselweg

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 02.07.2025
Von 1. bis 18. Juli ist der Sesselweg in Tiefenbach ab Sesselweg Nr. 21 bis Beginn Alpweg halbseitig für den PKW-Verkehr gesperrt, mit tageweisen Gesamtsperrungen. Grund ist die Verlegung Strom- und Breitbandkabeln. Bitte Umleitung beachten.

Die Baustelle ist an den Wochenenden sowie am Feiertag geöffnet.

Die Zufahrt Dornach Alpe ist von der Baustelle nicht betroffen, Fußgänger vom Ausgang der Breitachklamm können weiterhin passieren.

Bürgersprechstunde

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 02.07.2025
Jeden Dienstag von 8.30 bis 10.30 Uhr im Büro des Bürgermeisters. Eine Anmeldung ist erforderlich, bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel. 08322 700-7103 oder E-Mail: hauptverwaltung@markt-oberstdorf.de

Woche der Nachhaltigkeit von 4. bis 13. Juli

Oberstdorf Isologo Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 01.07.2025
Welche Aktionen warten in Oberstdorf auf Sie? Geführte Wanderungen und Touren u. a. im Rahmen der Allgäu CleanUP Days, Kräuter- und Naturwanderungen, Achtsamkeitsangebote oder einen Blick hinter die Kulissen können Sie in dieser Zeit erleben.

Mehr über die Schutz- und Schongebiete sowie zu Landschaft, Tieren und Pflanzen vor Ort erfahren Sie bei einem Besuch des Rangermobils des Alpinium – Zentrum Naturerlebnis Alpin. Es macht vom 30. Juni bis 6. Juli am Oberstdorf Haus / Kurpark Station.
Weitere Informationen und Termine unter nachstehendem Link.

Allgäu CleanUP Days von 4. bis 13. Juli
In Kooperation mit der Allgäu GmbH und weiteren Partnern startet der gemeinnützige Verein PATRON erneut die große Aufräumaktion in den Allgäuer Alpen, die „Allgäu CleanUP Days“. Dabei ziehen Freiwillige in Kleingruppen los, um entlang der zahlreichen Wanderwege im Allgäu Müll zu sammeln. 2024 konnten 1.200 Teilnehmende bereits etwa 1.200 Kilometer an Wander- und Gehwegen im Allgäu aufräumen.
Sie wollen aktiv dabei sein? Bei einer geführten Wanderung oder eigenen Tour können Sie auf freiwilliger Basis einen Beitrag für eine saubere Natur leisten.

Gemeinsam setzen wir uns für eine gesunde Umwelt ein. Im Aktionszeitraum stehen in der Tourist-Information im Oberstdorf Haus zu den Öffnungszeiten CleanUP Kits (Gewebetasche und Zange) zum Ausleihen zur Verfügung, eine Müll-Abgabestelle finden Sie in der Unterführung am Oberstdorf Haus (Südseite).

Bekanntmachung Landratsamt Oberallgäu

115px-Wappen Landkreis Oberallgaeu svg Landkreis Oberallgäu
via Markt Oberstdorf
am 29.06.2025
Vollzug der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung - PflAbfV); Allgemeinverfügung Mottfeuer

Zum Schutz vor Wald- und Grasbränden bei extrem trockener Witterung und den damit verbundenen Auswirkungen erlässt das Landratsamt Oberallgäu folgende Allgemeinverfügung:

  • Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Land-, Forst-, Alpwirtschaft und gewerblichem Gartenbau (sog. Mottfeuer) nach der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener
    Beseitigungsanlagen - Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung, PflAbfV -- wird für den Landkreis Oberallgäu ab Inkrafttreten dieser Verordnung bis auf weiteres untersagt, wenn vom Deutschen Wetterdienst die Waldbrandstufe 3, 4 oder 5 am zur Verbrennung vorgesehenen Ort festgesetzt wurde.
    Hinweis: Die jeweilige Waldbrandstufe kann auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes (DWD) unter folgendem Link abgerufen werden:
    https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html
  • Vom Verbot unter der Nr. 1 ausgenommen ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle bei Waldbrandstufe 3, wenn das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) bestätigt, dass aus
    Waldschutzgründen (z.B: Borkenkäferbefall) eine Verbrennung zwingend notwendig ist. Für das Verbrennen gelten die Anforderungen unter § 2 Abs. 4 PflAbfV entsprechend.
  • Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gründe:

** Das Landratsamt Oberallgäu ist zum Erlass dieser Allgemeinverfügung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 PflAbfV und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sachlich und örtlich zuständig.

** Die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Beseitigungsanlagen ist in der Bayerischen Verordnung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle (PflAbfV) geregelt. Danach dürfen pflanzliche Abfälle, die beim Forst- und Alpbetrieb anfallen, durch Liegenlassen, Einarbeiten und ähnliche Verfahren zur Verrottung gebracht werden. Sie dürfen auch dort verbrannt werden, wo sie angefallen sind, soweit dies aus forst- oder alpwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen (z.B. durch Rauchentwicklung) sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Eine Erforderlichkeit für das Verbrennen ist in der Regel
dann gegeben, wenn das Verbringen zu geeigneten Verwertungsanlagen oder Sammelstellen wegen schlechter Erreichbarkeit der Anfallstelle nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 PflAbfV kann die Kreisverwaltungsbehörde weitergehende Anforderungen zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen festlegen, wenn das Wohl der
Allgemeinheit dies gebietet. Von dieser Möglichkeit macht das Landratsamt Oberallgäu aus den nachfolgenden Gründen Gebrauch:

Das Abbrennen von Mottfeuern ist zwar grundsätzlich im Rahmen der Land-, Alp- und Forstwirtschaft und gewerblichem Gartenbau erlaubt, wenn die in § 2 Abs. 4 PflAbfV genannten Voraussetzungen eingehalten werden. In den vergangenen Jahren führten aber immer wieder nicht gemeldete Mottfeuer zu Einsätzen der örtlichen Feuerwehren, vor allem, wenn sie entweder bei böigem Wind außer Kontrolle geraten waren oder nicht ordnungsgemäß abgelöscht wurden und sich ohne Aufsicht neu entzündeten.

Zur Vermeidung der Gefahr des Ausbreitens von Feuern auf die häufig entlegenen, für die Feuerwehr schwer zugänglichen Flächen oder im Bereich von Wäldern ist es notwendig, das Entzünden von Mottfeuern zumindest bei extrem trockener Witterung einzuschränken. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Trockenperioden bedingt durch den Klimawandel deutlich zugenommen haben. So bestand im Jahr 2022 im Landkreis Oberallgäu an 10 Tagen und im Jahr 2023 an 9 Tagen
Waldbrandstufe 4. Aber auch bei Waldbrandstufe 3 besteht bereits eine erhöhte Gefahr für das Entstehen von Waldbränden. Nach den aktuellen Klimaprognosen ist mit einer weiteren Zunahme von Trockenperioden zu rechnen. Dem vorbeugenden Schutz vor Wald- und Flächenbränden kommt somit eine immer größere Bedeutung zu. Dabei überwiegt das öffentliche Interesse an der Gewährleistung des Brandschutzes das Interesse einzelner Land- und Alpbewirtschafter sowie Forstwirte, an der
Verbrennung ihrer pflanzlichen Abfälle vor Ort.
Es liegt im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und der Feuerwehren, dass Mottfeuer bei extrem trockener Witterung unterbunden werden. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Verbrennung regelmäßig nicht dringlich ist und weniger trockene
Wetterbedingungen abgewartet werden können. Das Abbrennen von Pflanzenresten ist demgegenüber als nachrangig anzusehen.
Es verbleibt zudem die Möglichkeit, pflanzliche Abfälle zusammenzutragen und auf oder in der Nähe der Anfallstelle dem natürlichen Abbauprozess zu überlassen oder – ggf. gehäckselt - abzutransportieren und einer Kompostierung bzw. einer Verwertung als Brennstoff in dafür geeigneten Anlagen zuzuführen.

Wenngleich diese Alternativen für die Waldbewirtschafter mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden sind, so erscheint das Verbot des Verbrennens unter dem Blickwinkel des höherrangigen Schutzes vor Wald- und Flächenbränden als verhältnismäßig. Im südlichen Landkreis sind die Wälder an Steillagen häufig als Schutzwald ausgewiesen, um die
bewohnten Täler vor Rutschungen, Murenabgängen, Lawinen und Steinschlag zu schützen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass gerade auf diesen entlegenen, für die Feuerwehr schwer
zugänglichen Steilflächen immer wieder Mottfeuer entfacht wurden. Bei einem Abbrand von Schutzwald durch ein unkontrolliertes Ausbreiten von Mottfeuern besteht somit eine erhöhte Gefährdung für Talbewohner, insbesondere nach größeren Unwetterereignissen oder Lawinenabgängen.
Das Verbot von Mottfeuern ab Waldbrandstufe 3 ist daher notwendig und geeignet, um solche Gefährdungslagen für die Zukunft deutlich zu verringern. Für den Fall, dass nach vorheriger Bestätigung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen aus Waldschutzgründen (z.B. bei Borkenkäferbefall und der Gefahr des weiteren Ausbreitens des Borkenkäfers) zwingend notwendig ist, dürfen gemäß Nr. 2 der Allgemeinverfügung pflanzliche Abfälle aus der Land-, Forst- und Alpwirtschaft bei Waldbrandstufe 3 nach wie vor verbrannt werden. Es ist auch angemessen, da es den Waldbesitzern ohne weiteres zugemutet werden kann, an wenigen Tagen des Jahres mit Waldbrandstufe 3, 4 oder 5 auf Mottfeuer zu verzichten und geeignetere Witterungsbedingungen abzuwarten. Weniger eingreifende, mildere Mittel zur Gewährleistung des
Schutzes vor Waldbränden sind insoweit nicht ersichtlich. Die Brandschutzanforderungen gemäß § 2 Abs. 4 der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen – PflAbfV – gelten weiter und müssen eingehalten werden.

  • Die Allgemeinverfügung tritt an dem auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft, Art. 41 Abs. 4 S. 4 BayVwVfG.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, oder Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klageverfahrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben und dieser Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkungen!

Ab 01. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
gez.
Indra Baier-Müller
Landrätin 97

Anhang 1 zur Allgemeinverfügung Mottfeuer
Die jeweiligen Stufen der Waldbrandgefahr haben folgende Bedeutung:

Waldbrandstufe 1
sehr geringe Gefahr Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden

Waldbrandstufe 2 geringe Gefahr
Vermeiden Sie Zündquellen. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation sollten nur im unbedingten Notfall befahren werden.

Waldbrandstufe 3 mittlere (= erhöhte) Gefahr
Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber das Auto sollte auf asphaltierten Parkplätzen abgestellt werden. Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätz im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.

Waldbrandstufe 4 hohe Gefahr
In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Forstbehörde darf ausgewiesene Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren.

Waldbrandstufe 5 sehr hohe Gefahr
Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.

Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BY.html

Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 28.06.2025
Die Sitzungstermine, Tagesordnungen, Informationen und ggf. Änderungen finden Sie auf der Homepage des Marktes Oberstdorf.

https://www.markt-oberstdorf.de/politik/sitzungstermine/

Gratulation zum Dienstjubiläum mit Dankeschön

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 27.06.2025
25 Jahre im Dienst beim Markt Oberstdorf.

Armin Stöckle begann seine Karriere im Bauamt als Sachbearbeiter für den Bereich Tiefbau, der 2006 zu den Gemeindewerken ausgegliedert wurde.

Mit Gründung der Kommunalen Dienste Oberstdorf (KDO) wurde er neben seiner Tätigkeit im Bereich Tiefbau zum Technischen Leiter der KDO. 2010 legte er die Ausbildereignungsprüfung ab und bildete eigene Mitarbeiter für den Bauhof aus. 2022 wurde die Einrichtung einer eigenen Tiefbauabteilung mit drei Mitarbeitern unter dem Dach der Bauverwaltung beschlossen und Stöckle zum Leiter der Tiefbauabteilung ernannt.

Im Team sorgt die Tiefbauabteilung für den wirtschaftlichen Erhalt der Infrastruktur wie Straßen, Brücken, Stege und Stützbauwerke, der Straßenbeleuchtung, der kommunalen Abwasseranlage, der Hochwasserschutzeinrichtungen und der Spielplätze. Sie verfolgt zudem das Ziel, bei Neubaumaßnahmen Straßenräume für eine höhere Aufenthaltsqualität mit Straßenbegleitgrün und breiteren Gehwegen zu gestalten, Spielplätze inklusiv, also für alle Kinder, zu planen und die Straßenbeleuchtung umzurüsten, um Stromverbrauch und Lichtverschmutzung zu reduzieren.

Armin Stöckle bedankt sich herzlich bei seinen Kolleginnen und Kollegen für die professionelle und freundschaftliche Zusammenarbeit.

Vielen Dank für die „Blumen“

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 27.06.2025
Blumenschmuck der besonderen Art ziert seit Kurzem den Raum Oytal im Oberstdorf Haus. Haltbar und unvergänglich.

Die Brüder Marquard und Ulrich Heimhofer freuen sich, dem Markt Oberstdorf das Tafelbild „Blumen“ ihres Vaters Arnulf Heimhofer aus dem Jahr 2001 als Schenkung zu überlassen. Eine Freude für beide Seiten.

Auch der 1930 in Burgberg geborene Künstler Arnulf Heimhofer würde sich freuen, besuchte er doch die Oberrealschule Oberstdorf und hatte damit einen engen Bezug zu Oberstdorf.
Nach seinem Studium an der Akademie der Bildenden Künste in München war er viele Jahre als freischaffender Künstler in Burgberg tätig und prägte die Kunstszene im Allgäu mit seiner breiten Aufgabenpalette. Im Rahmen seiner Dozententätigkeit an der Oberallgäuer Volkshochschule und der Schwabenakademie in Irsee brachte er vielen Schülerinnen und Schülern das Malen und Zeichnen näher.

1987 gründete er den Förderverein Bildende Kunst Schwaben-Süd e. V. und übernahm dessen Vorsitz, von 1986 bis 1994 war er erster Vorsitzender des Berufsverbands Bildender Künstler Allgäu/Schwaben-Süd e. V.

Der Markt Oberstdorf bedankt sich herzlich bei den Brüdern Heimhofer für die Schenkung aus dem Nachlass des 2020 verstorbenen Künstlers Arnulf Heimhofer und das bleibende Andenken.

Einladung zur Bürgerversammlung

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 26.06.2025
Am 14. Juli, um 19 Uhr, findet im Oberstdorf Haus (Saal Nebelhorn) eine Bürgerversammlung statt, zu der alle Gemeindebürgerinnen und -bürger von Oberstdorf und seinen Ortsteilen herzlich eingeladen sind.

Wer ein Anliegen nicht öffentlich vortragen möchte, hat die Möglichkeit, sich rechtzeitig vor der Versammlung mündlich oder schriftlich zu äußern; anonyme Eingaben werden nicht behandelt.

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Aussprache und Diskussion

Oberstdorf, Juni 2025

MARKT OBERSTDORF
Klaus King
Erster Bürgermeister

Stellenangebot: Assistenz Bürgermeisterbüro

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 25.06.2025
Der Markt Oberstdorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Assistenz für das Büro des Bürgermeisters/die Hauptverwaltung (m/w/d). Die Stelle ist unbefristet zu besetzen und teilzeitfähig.

Christbaumsuche

Logo KDO Kommunale Dienste Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 24.06.2025
In sechs Monaten ist Weihnachten

Um den Marktplatz gewohnt weihnachtlich präsentieren zu können, sucht der Markt Oberstdorf für Dezember einen passenden Christbaum.

Wünschenswert wäre ein immergrüner Nadelbaum (Fichte, Tanne) mit Astreihen, die ein durchgängiges, kegelförmiges Bild ergeben. Die Länge des Baums sollte zwischen 16 und 22 Metern liegen, die Breite rund 10 bis 12 Meter. Der Stammdurchmesser darf maximal 48 Zentimeter betragen. Wenn dazu die Baumnadeln grün sind und nur vereinzelt abfallen, wäre ein geeignetes Exemplar gefunden.

Sie haben in Ihrem Garten/auf Ihrem Grundstück so einen Baum, der gefällt werden soll oder sogar gefällt werden muss?

Dann setzen Sie sich bitte mit den Kommunalen Diensten in Verbindung. Kontakt: Mathias Stein, E-Mail: mstein@kommunaledienste-oberstdorf.de, Tel. 08322 911-168.

KINDERBETREUUNG ONLINE SUCHEN & FINDEN

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 23.06.2025
Modern, einfach und unbürokratisch mit Little Bird

In Oberstdorf und seinen Ortsteilen Schöllang und Tiefenbach können Eltern über das Online-Portal "Little Bird" Plätze in Kindertageseinrichtungen online suchen, finden und den Betreuungsbedarf für ihr Kind anmelden.
Interessierte können die Software unverbindlich wie eine Suchmaschine nutzen und sich so über Bereuungsanbieter, deren Öffnungszeiten und pädagogischen Angebote informieren. Unsere acht Kindertageseinrichtungen in unterschiedlichen Trägerschaften zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus.
Nach der personalisierten Registrierung und Anmeldung im Portal, haben Erziehungsberechtigte dann die Möglichkeit, direkt online Platzanfragen an die gewünschte Einrichtung zu stellen. Um die Chancen auf einen Betreuungsplatz zu erhöhen besteht die Möglichkeit, bis zu sieben Voranmeldungen, die sogenannten Vormerkungen, zu stellen.
Daten können mit ausdrücklicher Zustimmung gespeichert werden und müssen so nur einmal eingegeben werden. Liegt ein Betreuungsangebot einer Einrichtung vor, entscheiden Eltern binnen einer Frist selbst über die Annahme oder Ablehnung.

Die Vergaberunden der Einrichtungen starten im April. In der ersten Runde werden die Prioritäten 1 behandelt. Anfang April erhalten Eltern eine Benachrichtigung, ob ihre Wunscheinrichtung ihnen einen Platz anbieten kann. Wenn nein, kommt die Einrichtung mit der Priorität 2 auf sie zu, danach nehmen die restlichen Einrichtungen den Kontakt auf.
Das neue System ist nicht dazu gedacht, den persönlichen Kontakt zu ersetzen und selbstverständlich sollen sich Familien und Einrichtungen persönlich kennengelernt haben.

Machen Sie sich doch selbst ein Bild vom kleinen Vogel: https://portal.little-bird.de/Suche/oberstdorf. Einen Link und weiter Informationen finden Sie auch auf der Homepage www.markt-oberstdorf.de/einrichtungen/kindergaerten/.

Sie haben Fragen zur Anmeldung im Programm? Melden Sie sich unter kindertagesstaetten@markt-oberstdorf.de.

Stellenangebote: Kinderhaus St. Nikolaus

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 21.06.2025
Das Kinderhaus St. Nikolaus in Oberstdorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Erzieher / pädagogische Fachkraft (m/w/d) und Kinderpfleger / pädagogische Ergänzungskraft (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit

Weitere Informationen unter nachstehendem Link.

Kostenfreiheit Schulweg – Online-Antrag

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 20.06.2025
Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges und die Schulanmeldung werden künftig durch digitale Verfahren unterstützt.

Die Schulanmeldung erfolgt direkt über die jeweilige Schule (Link auf der Homepage der Grundschule Oberstdorf und der Mittelschule Oberstdorf, Schulantrag Online).

Der Antrag auf Kostenfreiheit Schulweg wird direkt beim Schulaufwandsträger, also dem Markt Oberstdorf oder dem Schulverband der Volksschule Oberstdorf gestellt (Schulweg Online). Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Mittelschule in den Regelklassen. Für die weiterführenden Schulen (sprich M-Klassen und Schüler des Gymnasiums) ist der Landkreis bzw. das Landratsamt zuständig.
Die entsprechenden Beförderungsanträge können auf der Homepage des Marktes Oberstdorf unter www.markt-oberstdorf.de/einrichtungen/schulen/ und https://www.markt-oberstdorf.de/rathaus/verwaltung/schulwesen/ gestellt werden, hier erhalten Sie auch weitere Informationen.
Zur Vorgehensweise: Schüler oder Erziehungsberechtigte geben zu Hause am PC oder Tablet alle erforderlichen Daten in das Online-Formular ein, dabei unterstützen Pflichtangaben und Hilfetexte. Die ausgefüllten Anträge werden ausgedruckt, unterschrieben, verschlüsselt übertragen und in der Schule abgegeben. Dem Schulaufwandsträger bzw. der Schule liegen dann direkt alle Daten zur Weiterverwendung vor. Die Fahrkarte, beim Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges, wird den Schülerinnen und Schülern digital mittels QR-Code ausgehändigt.

Stellenangebot: Mitarbeit Skiflugschanze

Sportstätten Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 18.06.2025
Die Sportstätten Oberstdorf - kommunaler Eigenbetrieb des Marktes Oberstdorf - stellen ein: einen Mitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit für den touristischen Betrieb an der Skiflugschanze Oberstdorf ab sofort, spätestens zum 1. August 2025.

DaheimPass und MobilPass 2025

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 17.06.2025
Die Allgäu-Walser-Service GmbH informiert, dass sich die Ausstellung der neuen Chipkarten erneut um einige Tage verzögert. Die Zustellung der neuen Chipkarten kann somit nicht bis zum 30. Juni 2025 gewährleistet werden.

Die Ihnen vom Markt Oberstdorf - Bürgerbüro - zugesandten Ausdrucke haben nur eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2025, da bis zu diesem Datum sichergestellt sein sollte, dass die neuen Karten zugestellt sind.

Gern drucken die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros Ihnen bei Bedarf einen neuen Beleg aus. Damit lassen sich etwaige Probleme an den Drehkreuzen vermeiden.

Das Bürgerbüro ist geöffnet:

Montag und Donnerstag, 08:00-12:30 und 13:30-17:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch, 08:00-12:30 Uhr
Freitag, 08:00-12:00 Uhr
Feiertag, Samstag und Sonntag geschlossen.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am Freitag, 20. Juni 2025 geschlossen ist.

Gemeinsam hoch hinaus – Arbeiten im Hochgefühl der Alpen!

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via Markt Oberstdorf
am 17.06.2025
Ausbildungsmöglichkeiten bei Tourismus Oberstdorf

Der Tourismus ist das Herz von Oberstdorf. Wer aktiv die Zukunft des Tourismus in unserer Region mitgestalten möchte, findet bei Tourismus Oberstdorf den idealen Startpunkt. Es gibt spannende Ausbildungsmöglichkeiten in folgenden Berufen:

  • Kaufleute für Tourismus und Freizeit: Plane Erlebnisse und schaffe unvergessliche Momente für unsere Gäste.
  • Kaufleute für Veranstaltungen: Organisiere Events, die begeistern und Menschen zusammenbringen.
  • Kaufleute für Büromanagement: Sorge dafür, dass im Hintergrund alles rund läuft.

Während Deiner Ausbildung erhältst Du Einblicke in verschiedene Bereiche und lernst, wie wir Gäste glücklich machen.

Du möchtest die Zukunft des Tourismus in Oberstdorf mitgestalten? Dann bist Du bei uns genau richtig!
Bewirb Dich jetzt für das kommende Ausbildungsjahr:
Tourismus Oberstdorf, Gaby Kaiser, Sekretariat der Geschäftsleitung
E-Mail: bewerbung@oberstdorf.de

Partnermanagement

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via Markt Oberstdorf
am 15.06.2025
Hinweise zur Ausgabe der Allgäu-Walser-Pässe

Ein MobilPass wird in den Verkehrsmitteln anerkannt als:
• eTicket in der Allgäu-Walser-App oder in der Browser-Version (https://www.awpass.de/)
• vollständiger Ausdruck des Allgäu-Walser-Passes
• gedruckter QR-Code auf Chipkarte (Jahres-Pass)

Gut zu wissen: Der MobilPass gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Vorname und Nachname muss bei Kontrolle übereinstimmen.

Alle Personen müssen korrekt angemeldet sein und jede Person (auch alle Kinder) benötigen einen AW-Pass. Unter nachstehendem Link finden Sie den aktuellen Leitfaden.

Ansprechpartner: Allgäu-Walser-Service GmbH, Theodor-Aufsberg-Str. 8, 87527 Sonthofen, Tel. 08321 69373-51, E-Mail: support@aw-pass.de

Geschichte des Marktes Oberstdorf

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am 15.06.2025
A Village in the Third Reich – Ein Buch von Julia Boyd und Angelika Patel

Mit dem englischen Buch – es ist keine Übersetzung des deutschen Bandes V der Oberstdorfer Geschichte „Ein Dorf im Spiegel seiner Zeit“, basiert aber zum größten Teil auf identischen Quellen – erfährt eine internationale Leserschaft mehr über die bewegte Geschichte von Oberstdorf im Dritten Reich. Das Buch erschien im Oktober 2022 und war Taschenbuch des Jahres 2022 der Buchhandelskette Waterstones und Buch des Jahres 2022 der britischen politischen Wochenzeitung New Statesman.
Es stößt seither auf großes Interesse. Mit Stand Anfang Februar wurden von der britischen Ausgabe 6.490 gebundene Bücher und 39.736 Taschenbücher verkauft und über die British Library in London etwa 9.000 mal verliehen. Auf dem US-Markt sind es 7.306 verkaufte Bücher, verteilt auf die Bereiche Hardcover, Paperback und E-Book. Julia Boyd und Angelika Patel freuen sich über die beeindruckenden Zahlen.
Mittlerweile wurden die Rechte auch nach Tschechien, Polen, Spanien und Portugal verkauft. Die tschechische Ausgabe ist bereits auf dem Markt, die anderen werden diesen Herbst folgen.

Das Buch kann im örtlichen Buchhandel oder im Internet bestellt werden: ISBN Nummer 978-1-78396-663-9.

Unterstützung gesucht

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 14.06.2025
Auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) suchen der Helferkreis Asyl und Migration und der Markt Oberstdorf tatkräftige Verstärkung.

• Zu den Hauptaufgaben gehören:
Individuelle Beratung und Begleitung von Asylsuchenden bei behördlichen Antragstellungen und Antragsverfahren, in sozialen, kulturellen Angelegenheiten und bei Fragen zur medizinischen Versorgung, Begleitung und Unterstützung bei Integrations- und Bildungsmaßnahmen, wie z. B. Alphabetisierungs- und Sprachkursen von Bildungseinrichtungen, Unterstützung bei Fragen der Kinderbetreuung und Schulpflicht. Insbesondere wird eine Unterstützung von Frauen während der Schwangerschaft und der jungen Familien gesucht.

Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe unter Einbeziehung der Ressourcen der Betroffenen.

• Fachliche Voraussetzungen:
Erfahrung mit Migration und in der Asyl- und Flüchtlingsarbeit und interkulturelle Kompetenz

• Persönliche Voraussetzungen:
Engagierte, proaktive Arbeitsweise, Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität in dynamischem Umfeld, kulturelle Sensibilität und Respekt vor Vielfalt.

Sie haben Interesse? Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an den Markt Oberstdorf, Hauptverwaltung, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf, E-Mail: c.uebelhoer@markt-oberstdorf.de.
Sie können sich auch gern an Wolfgang Burgstaller, Sprecher des Helferkreises, wenden (Tel. 0178 6679 103).

Die Freddy-Box

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 07.06.2025
Nachhaltiges Smartphone und Tablet-Recycling im Oberstdorf Haus

In einer Welt, die von ständig wechselnder Technologie geprägt ist, bietet die Fairtrade-Gemeinde Oberstdorf ab sofort eine umweltfreundliche Lösung für die Entsorgung ausrangierter Handys, Tablets und Festplatten an. Die „Freddy-Box“ der JuRec-IT Remarketing GmbH aus Landau steht im Foyer des Oberstdorf Hauses und ist zu den Öffnungszeiten zugänglich.

Millionen von Handys werden ungenutzt in Schubladen gelagert, obwohl sie wertvolle Rohstoffe, wie Gold, Kupfer und seltene Erden enthalten. Die abgegebenen Geräte werden nicht zerlegt, sondern zur Wiederverwendung aufbereitet. Dabei werden gespeicherte Daten gelöscht (Zertifikat), Defekte behoben und die Geräte für ein zweites Leben fit gemacht. Noch funktionsfähige Geräte, die keinen Marktwert mehr haben, werden nach Bedarf gespendet. Sollte ein Gerät nicht mehr zu reparieren sein, werden die noch funktionsfähigen Teile einzeln weitervermarktet. Ist eine Wiederverwendung nicht möglich, gehen die Geräte in die Rohstoffrückgewinnung.

Weitere Informationen unter nachstehendem Link.
Die HandyAktion Bayern ist eine Initiative von Mission EineWelt und dem Eine Welt Netzwerk Bayern. e.V., gefördert über Mittel der Evang.-Luth. Kirche in Bayern.

Grußwort Juni 2025

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 06.06.2025
Erster Bürgermeister Klaus King

Liebe Oberstdorferinnen und Oberstdorfer,

aktiv in den Sommer. Diesen Plan haben wir in dieser Zeit doch alle oder?
Es wird wärmer und Fahrräder, Berg- und Turnschuhe, Wander- und Walking-Stöcke, Badesachen, Golfschläger und vieles mehr finden ihren Weg aus dem Winterquartier und wollen benutzt werden. Vielleicht haben Sie auch Lust auf etwas Neues?

Die neue Adventure-Golfanlage am Mühlacker wurde im Mai eröffnet und eignet sich mit einer Mischung aus Minigolf und klassischem Golf für alle Altersgruppen. Im zugehörigen kleinen Biergarten können Sie sich nach dem Minigolf oder einfach so mit Getränken und kleinen Gerichten, Kaffee, Kuchen und Eis stärken. Kinder und Enkel freuen sich zusätzlich noch über den öffentlichen Spielplatz.
Übrigens wird es dort künftig auch im Winter eine Einkehrmöglichkeit geben. Ein Gewinn für uns alle.

Auch die Freibadsaison läuft an und unser Bad am Freibergsee und die Moorbäder in Oberstdorf und Reichenbach bieten gesunde Erfrischung im naturbelassenen Wasser. Tauchen Sie doch mal wieder ein – in das kühle Nass, in die Kindheitserinnerungen und die spezielle Atmosphäre.

„Wasser“ ist in diesem Jahr auch das Thema des 13. Fotogipfels, der vom 2. bis 6. Juli unter der Schirmherrschaft von Felix und Christian Neureuther mit Bernd Ritschel stattfindet. Tauchen Sie auch hier ein – in das vielseitige Programm, das von Workshops und Fotokursen bis zu Konzerten mit Partystimmung und einem Familientag reicht.

Eine Erfrischung und auf jeden Fall großen Respekt verdient haben sich dann wieder alle Teilnehmer an der Aktion „Stadtradeln 2025“ des Klima-Bündnis, die von 25. Juni bis 15. Juli stattfindet. Die Aufgabe besteht darin, möglichst viele Wege, z. B. zur Arbeit, zum Einkaufen oder in der Freizeit, klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Oberstdorf ist wieder dabei und ich persönlich freue mich über alle, die mitmachen, denn jeder Kilometer zählt.

So steht einem aktiven Sommer nichts mehr im Wege – genießen Sie die Zeit und denken Sie auch schon an die Bürgerversammlung am 14. Juli, in der ich Sie wie gewohnt über aktuelle und anstehende Projekte informiere und auch Sie zu Wort kommen, wenn Sie mögen.

Ihr

Klaus King
Erster Bürgermeister

Stadtradeln 2025: Jetzt anmelden

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 28.05.2025
Am 25. Juni 2025 geht‘s wieder los - Der Markt Oberstdorf startet in die nächste Runde beim STADTRADELN - Wer ist dabei?

Alle Personen, die in Oberstdorf leben oder arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, sind herzlich eingeladen, auch in diesem Jahr wieder aktiv dabei zu sein – als eigenes Team oder in einem bestehenden Team.

Egal ob das Rad für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder in der Freizeit genutzt wird, jeder Kilometer zählt und kommt unserer Natur und unserem Klima zugute.

Warum die Kampagne?
In einem Zeitraum von 21 Tagen geht es darum, möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Rad zurückzulegen und gemeinsam etwas Gutes zu tun – für die Umwelt, die Gesundheit und den Teamgeist.

Jeder Kilometer zählt, um effektiv CO₂ einzusparen, den Verkehr zu entlasten und neuen Schwung in unseren Alltag zu bringen. Gemeinsam übernehmen wir Verantwortung für unseren Naturraum, für unser Klima und uns selbst.

Gut für die Gesundheit
Wussten Sie, dass

  • laut Weltgesundheitsorganisation 21 Minuten moderater Bewegung am Tag reichen, um Krankheiten vorzubeugen?
  • Fahrradfahren schonend für Gelenke und Rücken ist?
  • der Körper beim Radeln die Glückshormone Endorphin und Serotonin ausschüttet und damit Stress abbaut?

Und so geht‘s:
Einfach unter nachstehendem Link oder dem QR-Code registrieren, einem bestehenden Team beitreten oder ein paar Mitradelnde einladen und ein neues Team mit Freunden/Familie, Arbeitskollegen oder Vereinsmitgliedern gründen.

Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

Öffnungszeiten

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-17:00
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

Öffnungszeiten Marktkasse

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-16:30
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

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