Dorf mit Gemeinsinn und Charakter.
Familiär, sportbegeistert, weltoffen & traditionell ... und, man kennt sich!
Hier sorgt nicht nur die Natur für Perspektiven
Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden.
Mitwirkung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren
- Technische Vorprüfung der Bauanträge
Einvernehmen nach dem BauGB und der BayBO
Örtliche Bauvorschriften
Vorbehandlung der Bauanträge in verwaltungsmäßiger Hinsicht