Oberstdorfer Bürger mit Hauptwohnsitz, die nachweislich nicht über einen eigenen Stellplatz am Haus verfügen, können eine kennzeichenbezogene Dauerparkkarte für den privatrechtlich bewirtschafteten Parkplatz P1 Süd erwerben.
Diese gibt es für die Geltungsdauer von einem halben Jahr (= 160 Euro ) oder einem ganzen Jahr (= 320 Euro ).
- Zum Antrag auf eine Dauerparkerlaubnis muss der Nachweis erbracht werden, dass kein Stellplatz auf eigenem Grund vorhanden ist bzw. dass kein Stellplatz zu einer angemieteten Wohnung gehört.
- Pro Hauptwohnsitz kann nur eine Dauerparkkarte erworben werden.
- Im geparkten Fahrzeug ist zusätzlich die kennzeichenbezogene Berechtigung mit Geltungsdauer sichtbar auszulegen.
- Es sind nur Pkw auf dem Parkplatz zugelassen, keine Anhänger, Transporter, Sonder-Kfz oder ähnliche.
- Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
Die Parkkarten können ab der Inbetriebnahme der P1-Schrankenanlage im Bürgerbüro gekauft werden.