Parken - Ausnahmegenehmigung für Bürger mit Erstwohnsitz
Auf den öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkplätzen ist es für Einheimische mit Hauptwohnsitz möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die zum gebührenfreien Parken auf diesen Parkplätzen berechtigt.
Gebühr: 100 Euro
Die maximale Parkzeit ist einheitlich auf 5 Std. festgesetzt.
Zur Kontrolle der Einhaltung der maximalen Parkzeit muss die Ausnahmegenehmigung und eine Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit gut sichtbar im PKW ausgelegt werden.