Beseitigungen, sofern diese nicht gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO gänzlich verfahrensfrei sind, sind mindestens einen Monat zuvor bei der Gemeinde und beim Landratsamt Oberallgäu mit folgendem Formular anzuzeigen:
Beseitigungsanzeige
Erläuterungen zum Ausfüllen