Dem Bauplanungsrecht kommt die Aufgabe zu, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen. Es regelt damit die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Zielsetzung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; zentrales Element hierfür ist die Bauleitplanung.
Bauleitplanung einschließlich Gemeindeentwicklungsplanung
- Raumordnung
- Landesplanung
- Regionalplanung
- Kreisentwicklungsplan
- Gemeindeentwicklungsplan
- Flächennutzungsplan
- Bebauungspläne
- Verkehrszählungen
- Veränderungssperren
- Bodenverkehr
- Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion
- Umlegungen
- Enteignungen
- Anordnung von Geboten und Verpflichtungen
- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Grünordnungspläne
- Landschaftspläne
- Karten und Pläne
Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Bauvorhaben und Unterhaltungsmaßnahmen
Erschließungsverträge