Fußgängerzonen dürfen von anderen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht benutzt werden. Wird von der Straßenverkehrsbehörde durch Zusatzschild oder durch Ausnahmegenehmigung Fahrzeugverkehr zugela...
Fußgängerzonen dürfen von anderen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht benutzt werden. Wird von der Straßenverkehrsbehörde durch Zusatzschild oder durch Ausnahmegenehmigung Fahrzeugverkehr zugela...
Die Straßenverkehrsbehörden können durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
Auf den öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkplätzen ist es für Einheimische mit Hauptwohnsitz möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die zum gebührenfreien Parken auf diesen Parkplätz...
Oberstdorfer Bürger mit Hauptwohnsitz, die nachweislich nicht über einen eigenen Stellplatz am Haus verfügen, können eine kennzeichenbezogene Dauerparkkarte für den privatrechtlich bewirtschafteten...
Das Angebot der Pendlerparkkarte des Parkplatz P2 gilt nur für Personen, die keinen Wohnsitz im Hauptort des Marktes Oberstdorf haben und die im Hauptort ihrem Beschäftigungsverhältnis/ihrer Arbeit...
Verkehrsüberwachung
Tel. +49 8322 7007406
j.suntheim@markt-oberstdorf.de