Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fi...
Meldewesen
Ausweise und Pässe
Ausländerangelegenheiten
Bescheinigungen / Auskünfte
Wahlen und Statistiken
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fi...
Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines.
Der Erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt.
Es besteht in Bayern die Möglichkeit, Schwerbehindertenanträge online zu stellen.
Leitung Bürgerbüro
Tel. 08322 700 74 13
lu.huber@markt-oberstdorf.de
Bürgerbüro
Tel. +49 8322 7007411
j.spiegelsberger@markt-oberstdorf.de
Bürgerbüro
Tel. 08322 700 74 14
t.roedig@markt-oberstdorf.de