Der DaheimPass (früher Bürgerkarte) mit Kaufpaket 2025 und der MobilPass Oberstdorf / Kleinwalsertal sind ab 25. November im Bürgerbüro, Bahnhofplatz 3 in Oberstdorf erhältlich.
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Der DaheimPass (früher Bürgerkarte) mit Kaufpaket 2025 und der MobilPass Oberstdorf / Kleinwalsertal sind ab 25. November im Bürgerbüro, Bahnhofplatz 3 in Oberstdorf erhältlich.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.
Sie haben etwas verloren oder Sie haben etwas gefunden, was nicht Ihnen gehört?
Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist aufgrund der Gewerbefreiheit in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeüb...
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Pflicht zur persönlichen Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) bei Auszug aus der Wohnung
Wenn Sie innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben und auch bewohnen, so kann nur eine Wohnung Ihr Hauptwohnung sein, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Pflicht zur Anmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) bei Bezug einer Wohnung. Eine Wohnungsgeberbestätigung ist mitzubringen.
Ummeldung innerhalb zwei Wochen. Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Leitung Bürgerbüro
Tel. 08322 700 74 13
lu.huber@markt-oberstdorf.de
Bürgerbüro
Tel. +49 8322 7007411
j.spiegelsberger@markt-oberstdorf.de
Bürgerbüro
Tel. 08322 700 74 14
t.roedig@markt-oberstdorf.de