Das Gemeindearchiv befindet sich im Untergeschoss des Oberstdorf Hauses, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf. Öffnungszeiten: Mi. und Do. 08:00-12:30 Uhr
Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie Art. 8 des Bayer. Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung für das Gemeindearchiv (Verwaltungsgebäude „Bahnhofplatz 3“) und das Teilarchiv/Registratur des Marktes Oberstdorf, (Oberstdorf Haus „Prinzregentenplatz 1“).
Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sowie Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Archivgesetzes diese Archivsatzung.