Der Hochbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen
Planung
Ausführung und Unterhaltung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen wie
Verwaltungsgebäuden
Schulen Kindergärten
gemeindeeigener Wohnungen
Denkmäler
öffentlichen Brunnen
Straßen
Wegen
Plätzen
Brücken
Bäder
Wasserversorgungsanlagen
Kanälen
Kläranlagen
Kinderspielplätzen
Parkplätzen
Friedhöfen
Straßenbeleuchtungsanlagen
Verkehrseinrichtungen
Verkehrszeichen usw.
Grünanlagen
Parks
Ruhebänke
Wettbewerbe zur Verschönerung des Ortsbildes
Schul- und Kindertageseinrichtungsgärten
Wohnungswesen
Wohnungsbau- und Siedlungsprogramme der Gemeinde
Förderung des Wohnungsbaus
Beratung von Wohnungsbauwilligen
Wohnungsaufsichtsgesetz
Wasserrecht / Ausbau und Unterhaltung von Gewässern
Satzung
über besondere Anforderungen an Werbeanlagen
der Marktgemeinde Oberstdorf Werbeanlagensatzung)
vom 16. Dezember 2003 Aufgrund von Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung
(BayBO) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Satzung
Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) (BayRS 2020-1-1- 1), zuletzt geändert am 27. Juli 2009 (GVBI S. 400), folgende Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spiel- und Grünanlagen (Grünanlagensatzung) vom 27.10.2011.
Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBI. 2007 S. 588) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern i. d. F. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 10. April 2007 (GVBl. S. 271) folgende Satzung.