Aktuelle Sperrungen von öffentlichen Straßen und Wegen
Die vom Markt Oberstdorf hier veröffentlichten Sperrungen werden für den jeweils genannten Bereich zu dem Zeitpunkt wirksam, der im verlinkten Internetauftritt der Lawinenwarnzentrale genannt ist und sind somit allgemein zu beachten. (§ 45 Abs. 4 Halbsatz 2 StVO i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO).
Hier erhalten Sie Informationen zu Skipisten, Loipen und Rodelbahnen/-hängen und zur allgemeinen Lawinensituation: