Rathaustelegramm 7. November 2018

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Dieser Newsletter wurde am 07.11.2018 13:13:57 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 6. November.2018

Das Gremien beriet über folgende Themen:

  • Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
  • Festsetzung der Kanaleinleitungsgebühren für die Jahre 2019 bis 2022
  • Haushaltsberatungen 2019; Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Markt

Mit freundlichen Grüßen

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

1200

Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindeabgabe, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern und wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben.
Zuletzt wurde sie vor 15 Jahren zum 01.01.2004 angepasst.
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Hierdurch werden die Hundesteuersätze zum 01.01.2019 erhöht.

Die neue Steuer beträgt:
für den ersten Hund 80 Euro
für den zweiten Hund 170 Euro
für jeden weiteren Hund 220 Euro
für Kampfhunde 500 Euro

Festsetzung der Kanaleinleitungsgebühren für die Jahre 2019 bis 2022
Die Kanaleinleitungsgebühren des Marktes sind zuletzt für die Jahre 2017 und 2018 in der Sitzung des Marktgemeinderates im November 2016 festgesetzt worden. Die Gebühr beträgt seitdem 2,50 Euro je Kubikmeter Abwasser.
Nach der neuen Kalkulation ergibt sich eine unveränderte Gebühr von 2,50 Euro je Kubikmeter.
Der Marktgemeinderat nahm von der Kalkulation für den Zeitraum 2019 bis 2022 Kenntnis und beschloss die Kanaleinleitungsgebühren in Höhe von 2,50 Euro je Kubikmeter Abwasser für die Jahre 2019 bis 2022 festzusetzen. Damit bleibt die Gebührenhöhe unverändert.

Haushaltsberatungen 2019; Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Markt
Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über die Haushaltsplanentwurf des gemeindlichen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Zu diesem so genannten Arbeitsplan sollen die Fraktionen ihre Änderungen und Ergänzungen der Verwaltung mitteilen, damit sie zur nächsten Haushaltssitzung eingearbeitet werden können.
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