Rathaustelegramm 4. März 2019

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Dieser Newsletter wurde am 04.03.2019 12:14:32 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm erhalten Sie Informationen zum Rückbau der Oberstdorf Therme.

Der Rückbau der Oberstdorf Therme steht bevor

Im Mai 2018 hat der Oberstdorfer Gemeinderat beschlossen, den Bereich der jetzigen Therme abzureißen und eine neue Therme auf dem gleichen Grundstück zu bauen. Die Rückbauleistungen der alten Oberstdorf Therme wurden im Dezember öffentlich und national ausgeschrieben und sollen im März vom Marktgemeinderat vergeben werden. Die Ausschreibung beinhaltet den verwertungsorientierten, selektiven Rückbau der Oberstdorf Therme, inkl. Schadstoffentkernung, mechanischem Abbruch der mineralischen Bausubstanz und fachgerechter Entsorgung.

Wie im Herbst 2018 bereits angekündigt, ist der Rückbau der Therme ab Frühjahr 2019 notwendig. Derzeit verursacht das Bestandsgebäude noch erheblichen Aufwand wie etwa Verbrauchskosten und Kosten, die durch Unterhalt und Verkehrssicherungspflicht verursacht werden.
Einsturzgefährdende Bereiche wie etwa der Mutter-Kind-Bereich mussten mehrmals von der Dachlast befreit werden und die Tragkonstruktion einschließlich der Sockel musste provisorisch verstärkt werden. Bedingt durch die vollständige Austrocknung (niedrigere Luftfeuchtigkeit durch fehlende Wasserflächen) beginnen auch die Leimbinder des großen Thermendachs zu reißen. Das Foliendach muss durchgehend belüftet und die Thermenhalle beheizt werden. Weiterhin verursachen vollständig korrodierte Wasserleitungen regelmäßige Schäden und erhöhten Wasserverbrauch. Kompressoren und Aggregate werden bis zur geplanten Veräußerung weiterhin betrieben, um Standschäden zu vermeiden.
Für diese Maßnahmen ist auch ein entsprechender Personalbedarf vorhanden, der durch das Fachpersonal der Therme abgedeckt wird. Einer vollständigen Verkehrssicherungspflicht der Anlage kann nur mit erheblichem Aufwand nachgekommen werden.

Nach der Beauftragung der Rückbaufirma mit Spezialkompetenz im Bereich der Schadstoffsanierung (Marktgemeinderatssitzung 14.03.2019) soll demzufolge zeitnah mit der Entkernung des Gebäudes begonnen werden. Ein großer Bestandteil an Schadstoffen, die die recyclebare Bausubstanz wie Beton und Ziegel verunreinigen, müssen zuerst abgetrennt werden. Hier ist das Ziel, möglichst viel Bausubstanz durch erfolgreiches Abtrennen der Schadstoffe zu recyceln und damit einen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu leisten.

Für die Schadstoffentkernung gibt es zum Teil gesetzlich sehr hohe Auflagen für Arbeits- und Umweltschutz, die einen erheblichen Mehraufwand darstellen. Auf Grund der Mengen an Schadstoffen bedeutet diese Maßnahme daher den größten zeitlichen Aufwand und wird in etwa drei Monate in Anspruch nehmen. Für die Anwohner und Gäste ist in dieser Zeit mit keiner Lärm- oder Schmutzbelastung zu rechnen. Auch Baustellenverkehr findet nur punktuell statt.

Beim Rückbau der Therme kommt es zu keinen permanenten Emissionsbelastungen zwischen Beginn und Ende der Maßnahme. Der tatsächlich maschinelle Abriss kommt zuletzt und wird sich zeitlich in Grenzen halten. Einschränkungen in der Durchführung der Rückbaumaßnahme wie etwa einer sinnvollen Verkehrsführung, Luftreinhaltung und Lärmschutz unterstreichen zusätzlich die Vorgaben für einen verträglichen Rückbau. In der touristischen Hauptsaison von 15.07. bis 15.10.2019 gilt eine Sperrfrist für besonders lärmintensive Maßnahmen.

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