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Dieser Newsletter wurde am 21.10.2026 15:47:01 versendet
Markt Oberstdorf Newsletter
Markt Oberstdorf Südlichste Gemeinde Deutschlands Oberstdorf liegt in den Allgäuer Alpen und ist heilklimatischer Kurort und Kneippkurort. Außerdem dient es mit seinen alpinen Skigebieten am Nebelhorn, dem Söllereck und dem Fellhorn/Kanzelwand, den Langlaufloipen, dem Eisstadion und auch den Skisprungschanzen und der Skiflugschanze als Wintersportplatz und ist zudem ein beliebtes Ziel für Bergsteiger.
Motiv
 
 

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann],

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie zur Sitzung des Marktgemeinderats am 20.10.2026.

Das Gremium beriet im Rahmen der Haushaltsberatungen neben den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe über folgende Themen:

  • Entwicklung des Grundsteueraufkommens des Marktes Oberstdorf
  • Festsetzung der Kanaleinleitungsgebühren für die Jahre 2027 bis 2030
  • Kindertagesstätten Oberstdorf - Neuerlass einer Gebührensatzung zum 01.01.2027

Ihre
Chantalle Schubert
Erste Bürgermeisterin

 
 
 

Entwicklung des Grundsteueraufkommens des Marktes Oberstdorf

 

Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis von der Entwicklung des Grundsteueraufkommens des Marktes Oberstdorf. Änderungen der Hebesätze wurden nicht beschlossen und bleiben den Haushaltsberatungen 2027 vorbehalten.

 
 

Festsetzung der Kanaleinleitungsgebühren für die Jahre 2027 bis 2030

 

Die Kanaleinleitungsgebühren des Marktes sind zuletzt für die Jahre 2023 bis 2026 festgesetzt worden. Die Gebühr beträgt seitdem 2,65 Euro je Kubikmeter Abwasser.
Nach der neuen Kalkulation ergibt sich für den vierjährigen Kalkulationszeitraum 2027 bis 2030 eine Gebühr von 3,52 Euro je Kubikmeter. Notwendig ist die Erhöhung aufgrund der hohen Ausgaben für den Unterhalt und Sanierungsbedarf des gemeindlichen Kanalnetzes sowie der Kosten beim Abwasserzweckverband.

Der Marktgemeinderat nahm von der Kalkulation für den Zeitraum 2027 bis 2030 Kenntnis und beschloss, die Kanaleinleitungsgebühren in Höhe von 3,52 Euro je Kubikmeter Abwasser festzusetzen.

 
 

Kindertagesstätten Oberstdorf - Neuerlass einer Gebührensatzung zum 01.01.2027

 

BayKiBiG – Reform zum 01.01.2027; Wegfall des Elternbeitragszuschusses

Der Marktgemeinderat stimmte am 20. Oktober 2026 einer Änderung bzw. einem Neuerlass der Kindertagesstätten-Gebührensatzung zu.
In der neuen Satzung sinken ab 1. Januar 2027 die monatlichen Benutzungsgebühren für Kinder ab 3 Jahren um jeweils 100 Euro. Damit gleicht der Markt Oberstdorf den Wegfall des staatlichen Beitragszuschusses aus. Hätte der Marktgemeinderat diese Senkung nicht beschlossen, wäre die monatliche Belastung für die Eltern automatisch um diesen Betrag angestiegen. Durch den Neuerlass bleibt die finanzielle Belastung der Eltern für das erste Kind genauso hoch wie bisher.
Im Krippenbereich und im Hort bleibt das monatliche Betreuungsgeld unverändert.

Eine Ausnahme gibt es jedoch bei Geschwisterkindern ab 3 Jahren, die dieselbe Einrichtung mit derselben Betreuungsart besuchen. Zwar bleibt die Gebührenermäßigung von 30 Prozent auch in der neuen Satzung bestehen, da jedoch der staatliche 100-Euro-Zuschuss auch für diese Kinder ersatzlos wegfällt, führt die Neuregelung hier zu einer moderaten monatlichen Mehrbelastung für die betroffenen Familien.

 
 
Bild Box 1
 

Auch nutzten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zum Austausch mit Erster Bürgermeisterin Chantalle Schubert, dem Referenten für Ortsteile und Täler Michael Thannheimer und Verwaltungsmitarbeitern.

 
 
Talversammlung Trettachtal
 

In der Versammlung am 19. Oktober wurde Wilhelm Geiger zum 5. Mal einstimmig zum Talsprecher gewählt.
Erste Bürgermeisterin Schubert gratulierte ihm herzlich und würdigte sein ehrenamtliches Engagement.

 
 
 

Die nächsten Ortsteil- und Talversammlungen

 

Kornau, Jauchen, Reute: 27. Oktober, 20 Uhr, Hotel Oberstdorf, Raum Innsbruck

Reichenbach: 10. November, 20 Uhr, Moorstüble

Rubi: 18. November, 20 Uhr, Hotel Viktoria

Auf der Tagesordnung stehen die Punkte Wahl Ortsteil-/Talsprecherin/-sprecher sowie Verschiedenes, unter dem die Bürgerinnen und Bürger ihre ortsbezogenen Anliegen an Erste Bürgermeisterin Chantalle Schubert herantragen können.

Für die Ortsteil- und Talversammlungen ist ab 2027 ein neues Format geplant. Die Termine sollen vom Herbst ins Frühjahr verlegt werden, um haushaltsrelevante Punkte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf in die Haushaltsberatungen im Herbst einbringen und damit zügiger umsetzen zu können.

 
 
 
 
 
 
 
Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. +49 8322 700 70 00
 
 
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