Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten "Bauturbos"
Der Marktgemeinderat beriet über den „Bauturbo“ und wie die Regelungen im Gemeindegebiet umgesetzt werden sollen.
Der Bundesgesetzgeber hat (zunächst zeitlich befristet bis Ende 2030) für Kommunen Möglichkeiten geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen von bauplanungsrechtlichen Bestimmungen abzuweichen, wenn dadurch Wohnraum geschaffen wird.
Der vorberatende Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss empfahl dem Marktgemeinderat mit Beschluss vom 16.07.2026, die Regelungen des Bauturbos zunächst nur dann anzuwenden, wenn der Markt Oberstdorf Träger des Projekts ist und mit diesem sozialgerechter, dauerhaft genutzter Wohnraum geschaffen wird.
Dieser Empfehlung folgte das Gremium mit dem gestrigen Beschluss. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Anfang 2027 fundierte Vorschläge zu machen, unter welchen Voraussetzungen der Bauturbo auch bei privaten Wohnbauvorhaben im Gemeindegebiet zur Anwendung kommen könnte.
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