Rathaustelegramm 27. September 2024

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Dieser Newsletter wurde am 27.09.2024 09:57:53 versendet
Wappen Markt Oberstdorf

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie zur Sitzung des Marktgemeinderats am 26.09.2024.

Das Gremium beriet über folgende Themen

  • Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
  • Erlass einer Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung)
  • Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Teilungssatzung/ Änderungssatzung vom 03.12.2009
  • Kurbetriebe Oberstdorf; Durchführung des Rahmenprogramms zu den Winterveranstaltungen 2024, 2025 und 2026

Ihr Klaus King
Erster Bürgermeister

Klaus King Portrait 2

Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe

Die Putzarbeiten für die Neue Therme Oberstdorf wurden bereits im Herbst 2023 ausgeschrieben und vergeben. Die beauftragte Firma hätte gemäß Bauzeitenplan im August 2024 mit den Arbeiten beginnen sollen. Ein laufendes Insolvenzverfahren untersagt jedoch dieser Firma die Ausführung der Leistung. Daher musste der Vertrag aufgekündigt, die Leistungen erneut ausgeschrieben und durch den Marktgemeinderat neu vergeben werden. Das Gewerk Putzarbeiten liegt in Summe unter der ursprünglichen Auftragssumme, die Ausführung beginnt noch im September.
Informationen zum aktuellen Bauablauf und zum Neubau der Therme finden Sie hier.

Erlass einer Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung)
und
Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Teilungssatzung in der Fassung der am 06.10.2009 beschlossenen Änderungssatzung zur Teilungssatzung, in Kraft getreten am 03.12.2009

Der Marktgemeinderat beschloss diese beiden Satzungen, die nach ihrer Ausfertigung im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu öffentlich bekannt gemacht werden und am Folgetag in Kraft treten.
Der Neuerlass der Teilungssatzung war in Folge einer Normenkontrollklage gegen die bisherige Satzung notwendig geworden. Der laufende Rechtsstreit wird damit erledigt. In den Gebieten, in denen die Teilungssatzung gilt, steht die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum sowie die Nutzung von Wohnungen, die an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres leer stehen, unter dem Zustimmungsvorbehalt des Marktes Oberstdorf. Der Wortlaut der Satzung kann ab ihrem Inkrafttreten auf der Homepage des Marktes Oberstdorf abgerufen werden. Die zugehörigen Planblätter sind in der Bauverwaltung im Oberstdorf Haus einzusehen (bitte vorab Termin vereinbaren).

Die Teilungssatzung ist ein bauplanungsrechtliches Instrument, um städtebauliche Missstände zu vermeiden. Der Markt Oberstdorf macht Gebrauch von dieser Möglichkeit, mit der das Entstehen von Rollladensiedlungen zumindest gebremst werden kann.

Kurbetriebe Oberstdorf; Durchführung des Rahmenprogramms zu den Winterveranstaltungen 2024, 2025 und 2026

Das Gremium stimmte dem Antrag der Kurbetriebe Oberstdorf zu, das Rahmenprogramm der Wintersportveranstaltungen 2024-2026 durchzuführen.
Es handelt sich um die Springerparty zur Vierschanzentournee 2024 und 2025 (27. – 29. Dezember), die Winterfeste 2025 und 2026 (4 Samstage im Januar / Februar) und die Veranstaltungen zum Weltcup Skifliegen 2025 und zur Skiflug - WM 2026.
Die Veranstaltungen finden im Kurpark Oberstdorf mit Live-Musik bis 23.00 Uhr und in der WM-Bar in der Wandelhalle bis 03.00 Uhr statt.

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ERINNERUNG: Neue Winterbeleuchtung in Oberstdorf

Einladung zur Vorstellung von Konzept und Musterinstallation sowie Besprechung des individuellen Vorgehens für Ihr Haus:

  • 30. September 19 Uhr, Oberstdorf Haus, Raum Freibergsee
  • 24. Oktober, 18 Uhr, Oberstdorf Haus, Raum Freibergsee
Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 70 00
Fax 08322 700 72 09
→ Homepage aufrufen

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