Ermächtigung zur Aufnahme der in der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltssatzung 2021 enthaltenen Kredite
In der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltssatzung 2021 des Marktes sind Kreditaufnahmen für Investitionen veranschlagt:
- Vermögenshaushalt Kernhaushalt 18.171.050 Euro
- Vermögensplan Kurbetriebe Oberstdorf 4.141.274 Euro
- Vermögensplan Sportstätten Oberstdorf 1.664.300 Euro
- Vermögensplan Gemeindewerke Oberstdorf 500.000 Euro
Der Marktgemeinderat ermächtigte die Kreditaufnahmen zu folgenden Konditionen:
- Kommunaldarlehen mit Zinsbindung zwischen 10 bis 30 Jahren
- Tilgung in maximal 30 Jahren.
Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes; Rechnungsjahr 2020
Der Marktgemeinderat beschloss den Zinssatz auf Basis des Durchschnittswertes der letzten zwanzig Jahre mit 2,6 Prozent für das Rechnungsjahr 2020 festzusetzen. Mit diesem Zinssatz wird das Anlagekapitals von kommunalen Einrichtungen verzinst, die in der Regel aus Entgelten finanziert werden. Dies sind u.a. die Kindergärten, Musikschule und Abwasserbeseitigung.
Neubau Busbahnhof / Mobilitätszentrum Oberstdorf; Förderantrag und Ausschreibung Digitale Fahrgastinformationsanzeigen
Der Busbahnhof wurde am 01. Februar 2021 in Betrieb genommen. Bereits 2019 hat das Landratsamt eine Anfrage bei den Gemeinden zur Beschaffung von digitalen Fahrgastinformationsanzeigen (DFI-Anzeigen) für Bushaltestellen gestartet. Nachdem die zentrale Beschaffung beim Landratsamt bislang nicht erfolgen konnte, werden die Beschaffung der Anzeigetafeln und die Förderanträge von den Gemeinden selbst durchgeführt. Das Hintergrundsystem mit Echtzeit-Daten für den Busverkehr wird vom Landratsamt gestellt.
Der Marktgemeinderat beauftragt die Bauverwaltung den Förderantrag für die DFI-Anzeigen einzureichen und nach Erhalt der Förderzusage die DFI-Anzeigen öffentlich auszuschreiben.
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App "Oberstdorfer"
Informationen aus der Gemeinde - schnell und aktuell mit der App "Oberstdorfer".
Der kostenlose Download ist für Apple iPhone (App Store) und Android Smartphone (google play) möglich.
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Bürgerportal
Mit dem Service Bürgerportal können Sie rund um die Uhr eine große Anzahl von behördlichen Formalitäten über das Internet abwickeln.
Ihre Vorteile sind ein 24-Stunden-Service, Ersparnis oder Verkürzung von Behördengängen, bequeme und einfache Bedienung, Ausfüllhilfe durch elektronischen Dialog sowie sichere und geschützte Datenübertragung. Für die Begleichung anfallender Gebühren bieten wir Ihnen das Bezahlverfahren giropay an.
Den Online-Service finden Sie unter dem Link:
www.markt-oberstdorf.de/leistungen/buergerportal