Rathaustelegramm 17. März 2020

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Dieser Newsletter wurde am 17.03.2020 08:52:30 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informieren wir Sie zur
Verfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Verhalten zur Vermeidung einer Coronavirus-Infektion.

Ihr

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
Markt Oberstdorf

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am 16. März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen.

Zum Verhalten zur Vermeidung einer Coronavirus-Infektion hat das Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie das Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales eine Allgemeinverfügung erlassen.

Die Verfügung umfasst folgende Maßnahmen:

1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna-und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport-und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort-und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau-und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
b. an Sonn-und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.
Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020

Öffnungszeiten der Verwaltung

Oberstdorf Haus und Bahnhofplatz 3

Die Verwaltung ist wie gewohnt Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Wir bitten Sie - zu Ihrem eigenen, wie auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Beschränken Sie sich bitte auf absolut notwendige Besuche.
  • Bitte kündigen Sie Ihren Besuch vorab telefonisch an oder teilen Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail mit.
  • Stecken Sie uns Formulare, Anträge und dgl. bitte ausgefüllt in den Briefkasten. Wir kümmern uns darum und nehmen bei Rückfragen gerne Kontakt zu Ihnen auf.

Hier finden Sie alle Ansprechpartner

Über das Bürgerportal können Sie einige Behördengänge auch online erledigen.

Alle Veranstaltung im Oberstdorf Haus werden vorerst ausgesetzt. Die öffentlichen Bereiche, die Tagungsräume und das Café im Oberstdorf Haus werden geschlossen. Die öffentlichen Toiletten bleiben geöffnet.

Ab sofort wird der Eingang UG Süd zum Oberstdorf Haus für die Öffentlichkeit geschlossen. Bitte benutzen Sie den Haupteingang (Nord-Seite).Mit dieser Maßnahme soll Publikumsverkehr von mehreren Seiten ins Haus reduziert werden

Wir danken Ihnen für Ihre Verständnis.

Bitte beachten Sie die Hygiene- und Verhaltensvorschläge und bleiben Sie gesund.

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 70 00
Fax 08322 700 72 09
→ Homepage aufrufen

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Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

Öffnungszeiten

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-17:00
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

Öffnungszeiten Marktkasse

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-16:30
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

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