Rathaustelegramm 24. Oktober 2019

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Dieser Newsletter wurde am 25.10.2019 11:22:47 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm erhalten Sie Informationen zur Sitzung des Marktgemeinderats vom 23.10.2019.

Das Gremium beriet über folgende Themen:

  • Oberstdorf Therme; Vergabe Objektplanung für Gebäude, Innenräume und Freianlagen
  • Durchführung Rahmenprogramm Vierschanzentournee 2019 und 2020 und Winterfest 2020 und 2021
  • Oberstdorf Tourismus GmbH; Durchführung Rahmenprogramm "Winterfestbar" anlässlich des Allgäuer Baufachkongress 2020
  • Bootshaus Freibergsee;
    Informationen zum Neubau
    Vorstellung der Planungen
    Einvernehmen zur Baumaßnahme
  • Erschließungsbeitrag - Einführung der Herstellungsfiktionsfrist im Kommunalabgabengesetz
  • Kommunalwahlen 15.03.2020;
    Berufung eines Wahlleiters
  • Erhöhung der vom Markt Oberstdorf erhobenen Gebühren; Erlass der geänderten Verordnung über die Parkgebühren

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Sehrwind
2. Bürgermeister
MARKT OBERSTDORF

Oberstdorf Therme
Vergabe der Leistungen der Objektplanung für Gebäude, Innenräume und Freianlagen
Der Marktgemeinderat erteilte die Freigabe zur Objektplanung für Gebäude, Innenräume und Freianlagen im Projekt „Neubau Therme Oberstdorf“. Der Zuschlag ging an den wirtschaftlichsten Teilnehmer mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis aus dem Architektenwettbewerb und dem nachgeschalteten VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge). Ziel ist es, dass sich noch in diesem Jahr das Planungsteam aus Architekten und Fachplaner bildet und damit mit der Leistungsphase 2, der Vorplanung, begonnen werden kann. Die Vorplanung ist losgelöst vom Ergebnis des Wettbewerbs und hat unter anderem zum Ziel, alternative Lösungsansätze zu untersuchen. Regelmäßig wird der Gemeinderat gemeinsam mit den Kurbetrieben als Bauherr und relevanten Interessengruppierungen über den Planungsfortschritt beraten.
Der Gesamtauftrag in Höhe von rund 1.896.560 Euro netto geht an Auer Weber Assoziierte GmbH in Stuttgart. Es handelt sich dabei um eine stufenweise Beauftragung, zunächst für die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2.

Durchführung des Rahmenprogramms Vierschanzentournee 2019 und 2020 und Winterfest 2020 und 2021
Dem Antrag der Oberstdorf Tourismus GmbH zur Durchführung des Rahmenprogramms zur Vierschanzentournee 2019 sowie zur Durchführung des Winterfests 2020 und 2021 stimmte das Gremium zu.

Durchführung Rahmenprogramm "Winterfestbar" anlässlich des Allgäuer Baufachkongress 2020
Der Marktgemeinderat stimmte dem Antrag der Oberstdorf Tourismus GmbH zur Durchführung des Rahmenprogramms des Allgäuer Baufachkongresses (15. - 17. Januar 2020) zu.

Bootshaus Freibergsee;
Informationen zum Neubau; Vorstellung der Planungen; Einvernehmen zur Baumaßnahme Neubau Bootshaus
Mit der Erstellung eines Bootshauses am Freibergsee können Kleingebäude und Hütten, die sich auf dem Grundstück in einem schlechten Zustand befinden, abgerissen werden.
Neben dem neuen Bootsverleih sollen auch die Wasserwacht und der Fischereiverein im geplanten Gebäude untergebracht werden.
Das neue Bootshaus beherbergt ein Untergeschoss, das vom See für die Boote anfahrbar ist. Die Boote können dort geschützt untergebracht werden. Im Erdgeschoss werden Räumlichkeiten u. a. für die Wasserwacht und den Fischereiverein geplant. Dazu kommen diverse Lagerflächen und ein Technikraum.
Die Gebäudeteile sind mit einem gemeinsamen Dach überdeckt, damit ergibt sich ein überdachter Durchgang. Für einen touristischen Mehrwert sorgt ein wetterunabhängiger Bereich mit Sitzgelegenheit inkl. einem „Infotainment-Bereich“ als Ergänzung zum Naturlehrpfand. Diese Infoanlage soll gleichzeitig als Bildungsinstrument zum Naturraum Flora & Fauna im Naturschutzgebiet Freibergsee fungieren.
Das Ufer wird besser nutzbar und zugänglich gestaltet, hier wird eine Terrasse mit Sitzstufen zum See geplant, die sich geographisch anpassen. Sowohl Gebäude als auch der Bootsverleih werden barrierefrei erschlossen.
Die Fertigstellung des Bootshauses am Freibergsee ist für Herbst 2020 vorgesehen.
Der Marktgemeinderat beauftragte die Kurbetriebe, den Neubau eines Bootshauses am Freibergsee auf Basis der vorgestellten Planung inkl. Kostenberechnung zu realisieren.
Die Kosten in Höhe von 333.000 Euro werden im Wirtschaftsplan 2020 der Kurbetriebe eingeplant.

Erschließungsbeitrag
Einführung der Herstellungsfiktionsfrist im Kommunalabgabengesetz (KAG)
Im Kommunalangabengesetz führte der Gesetzgeber in 2016 die so genannte Herstellungsfiktionsfrist für Erschließungsbeiträge ein.
Erschließungsbeiträge können Gemeinden für die erstmalige technische Herstellung u.a.von Straßen erheben. Die neue Frist bedeutet, dass Erschließungsbeiträge nur erhoben werden können, wenn seit der erstmaligen Herstellung weniger als 25 Jahre vergangen sind.
Hieraus entsteht die rechtliche Folge, dass für Straßenanlagen, deren Herstellung vor mehr als 25 Jahren begann, aber bis heute nicht endgültig hergestellt und abgerechnet sind, ab dem 01.04.2021 eine Beitragserhebung endgültig entfällt.
Die Verwaltung sichtete und beurteilte alle Straßen von Oberstdorf. Im Ergebnis ist es bei zwei Straßen, Oberer Winkel und Heuweg, noch zeitlich bis April 2021 möglich, diese endgültig herzustellen und Erschließungsbeiträge abzurechnen. Beim Oberen Winkel wären im Fall einer nicht endgültigen Herstellung die schon geleisteten Vorauszahlungen zurück zu erstatten.
Das Gremium beschloss, beide Straßen endgültig herzustellen und somit die Voraussetzungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu schaffen.

Kommunalwahlen 15.03.2020;
Berufung eines Wahlleiters gemäß Art. 5 Abs.1 Satz Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
Die Vorbereitungen der Verwaltung für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 haben bereits begonnen. Die Zuständigkeit für die Berufung eines Wahlleiters obliegt dem Marktgemeinderat.
Das Gremium berief den stellvertretenden Leiter des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Max Schedler, zum Wahlleiter und den Leiter des Hauptamts, Thomas Kretschmer, zum stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen am 15.03.2020

Erhöhung der vom Markt Oberstdorf erhobenen Gebühren; Erlass der geänderten Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf
Alle kommunalen Parkplätze mit eigener Zu- und Abfahrt unterliegen mit Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz ab 2021 der Umsatzsteuer. Ausgenommen hiervon sind nur die Parkplätze, die Straßenbestandteile sind wie die Straßenbuchtenparkplätze.
Im Sommer 2019 führte das Finanzamt eine Betriebsprüfung beim Markt Oberstdorf durch. Das Finanzamt kündigte an, zukünftig die kommunalen Parkplätze der Besteuerung zu unterwerfen, teilweise rückwirkend mit Umsatz-, Körperschafts-, Gewerbe- und Kapitalertragssteuer.
Damit die Gemeinde die drohende Steuerlast auffangen kann, hat der Marktgemeinderat beschlossen, zum 15.12.2019 die Parkgebühren um 40 Prozent zu erhöhen.
Die Verwaltung stellte heraus, dass die Gebührenerhöhung keinerlei Verbindung zu aktuellen Pressemeldungen zur Mobilität darstellt und alleine in einer steuerlichen Belastung begründet ist.
In den letzten 10 Jahren hat der Markt Oberstdorf keine Gebührenanpassung bei den Parkgebühren vorgenommen.

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 70 00
Fax 08322 700 72 09
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