Rathaustelegramm Ausgabe 05
Oktober 2008: Rechtsstreit mit ehemaligem Tourismusdirektor Kamber - Busverbindung auch im November nach Birgsau - Termine
Sehr geehrte Oberstdorferinnen und Oberstdorfer,
sehr geehrte Damen und Herren,
am Dienstag, 28.10.08, wurde vor dem Arbeitsgericht Kempten die Klage des ehemaligen Tourismusdirektors Kamber gegen die Gemeinde verhandelt. Die Berichterstattung in der Presse stellt wesentliche Sachverhalte und Zwischenergebnisse überhaupt nicht dar. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe liegt daher auf diesem Thema.
Hinsichtlich der Buslinie ins Kleinwalsertal konnte die Gemeinde erreichen, dass volle Zusatzbusse und sogenannte Überführungsfahrten die Route über die B 19 und den Geiger-Kreisel nehmen. Dies bedeutet täglich bis zu zwanzig Busfahrten weniger auf der Walserstraße. Ich hoffe, dass dies für die Anwohner der Walserstraße zu einer spürbaren Entlastung führen wird.
Eine Verbesserung der Busanbindung erreichten wir auch für das Stillachtal. Von November bis zum Beginn der Wintersaison fahren wieder Busse bis nach Birgsau.
Ich freue mich, dass Sie sich die Zeit nehmen und sich über diese aktuellen Themen informieren. Bitte geben Sie das Rathaustelegramm auch an Ihre interessierten Bekannten weiter.
Ihr
Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
Rechtsstreit mit ehemaligem Tourismusdirektor Kamber
Ende Februar 2007 trennten sich die Gemeinde und der ehemalige Tourismus- und Sportdirektor Kamber, nachdem beide am 26.01.07 einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hatten. Kamber hat gegen die Gemeinde Klage erhoben mit dem Ziel, dass sein damaliges Vertragsverhältnis weiter bestehen bleibt und er einen vierjährigen Arbeitsvertrag erhält.
In der Verhandlung am 28.10.08 behauptete Kamber, dass er den Aufhebungsvertrag nur unterschrieben habe, weil der damalige Bürgermeister Müller ihm mit einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung gedroht habe. Kamber, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, machte die Anfechtung des Aufhebungsvertrages wegen Drohung geltend mit der Folge, dass dieser unwirksam sei. Kamber hätte daher einen Anspruch auf einen vierjährigen Arbeitsvertrag und die entsprechende Vergütung.
In der Verhandlung sagten Müller sowie Hauptamtsleiter Kretschmer als Zeugen für die Gemeinde aus. Beide bestätigten, dass Kamber keinesfalls bei seiner Unterzeichnung
des Aufhebungsvertrages mit einer fristlosen Kündigung gedroht wurde. Kamber hatte vielmehr die Wahl zwischen dieser Vereinbarung oder der Annahme einer ordentlichen Kündigung seines Dienstverhältnisses zum 28.02.2007. Zu einer fristlosen bzw. außerordentlichen Kündigung war der Bürgermeister aufgrund des Beschlusses des Marktgemeinderates weder ermächtigt noch war diese vorbereitet gewesen. Darüber hinaus erklärten die Zeugen, dass Kamber den Aufhebungsvertrag schnell unterschrieben habe – vermutlich ohne ihn vorher gelesen zu haben.
Richter Dr. Dill befasste sich außerdem mit der Frage, welche Folgen der Verstoß gegen das im Aufhebungsvertrag vereinbarte Stillschweigeabkommen haben könnte, nachdem Müller in einer Versammlung des Oberstdorfer Hotel- und Gaststättenverbandes im März 2007 über Gründe des Ausscheidens von Kamber berichtete und die Allgäuer Zeitung dies veröffentlichte. Nach Dr. Dill könnte dieser Verstoß die Gemeinde schadenersatzpflichtig, nicht jedoch den gesamten Aufhebungsvertrag unwirksam machen. Ein Schadenersatz setzt jedoch voraus, dass Herrn Kamber aufgrund der Äußerung des damaligen Bürgermeisters ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Im Gerichtstermin war Richter Dr. Dill bestrebt, eine gütliche Einigung zwischen dem Markt und Kamber zu erzielen. Dies lehnte die Gemeinde ab. Der Hinweis von Dr. Dill, die Vergütung aus dem von Kamber gewünschten freien Vertragsverhältnisses dem Finanzamt und Sozialversicherungsträger zu melden, verbirgt für die Gemeinde keine Risiken. Der Markt hat dies bereits im vergangenen Jahr mit den zuständigen Behörden geklärt.
Die Verhandlung schloss ohne Entscheidung. Richter Dr. Dill stellte fest, dass
keine Drohung vorlag und im Ergebnis der Aufhebungsvertrag wirksam ist.
Ob die Gemeinde schadenersatzpflichtig ist, ist derzeit offen.
Kambers Rechtsanwalt hat nun vier Wochen Zeit, eine Stellungnahme vor dem
Gericht abzugeben.
Ansprechpartner:
Wolfgang Ländle, Tel. 700-725, Fax 700-799, E-Mail: w.laendle@markt-oberstdorf.de
Busverbindung auch im November nach Birgsau
Auf der Strecke Oberstdorf – Birgsau ist vom 10. November bis 19. Dezember 2008 der Linienbusverkehr eingeschränkt. Von Montag bis Freitag fährt der Bus um 9:35, 13:30 und 15:30 Uhr ab dem Busbahnhof nach Birgsau. Sofern die Fellhornbahn in Betreib ist, gelten diese Fahrtzeiten auch am Wochenende. Darüber hinaus fahren samstags und sonntags sechs weitere Busse bis zur Fellhornbahn
In den vergangenen Jahren wurde die Buslinie ins Stillachtal von Anfang November bis Mitte Dezember eingestellt. Bewohner des Stillachtals wandten sich an die Gemeinde, dass sie sich in dieser Zeit für eine - wenn auch eingeschränkte – Linienbusanbindung einsetzt.
Die Betreiber der Linie, die RVA und das Busunternehmen Brutscher, entschlossen sich trotz wirtschaftlicher Bedenken zu diesem Busservice.
Ab dem 20.12.2008 gilt der gewohnte Winterfahrplan
Ansprechpartner:
Max Schedler, Tel. 700-751, Fax 700-799, E-Mail: m.schedler@markt-oberstdorf.de
Sitzungen des Marktgemeinerates und seiner Ausschüsse
- Donnerstag, 13.11.2008 19.30 Uhr Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- Donnerstag, 20.11.2008 19.30 Uhr Marktgemeinderat
- Donnerstag, 04.12.2008 19.30 Uhr Tourismusausschuss
- Donnerstag, 11.12.2008 19.30 Uhr Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- Donnerstag, 18.12.2008 20.00 Uhr Marktgemeinderat
Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Alten Rathauses (Marktplatz) statt. Aktuelle Informationen und Änderungen der Termine oder Sitzungsorte finden Sie auch im Internet unter www.markt-oberstdorf.de.
Bürgersprechstunde
Jeden Dienstag von 8.30 - 10.30 Uhr im Büro des Bürgermeisters.
Anmeldung erbeten!
Ansprechpartnerin: Christine Uebelhör,
Tel. 700-726, Fax 700-799, E-Mail: c.uebelhoer@markt-oberstdorf.de