Coronavirus Covid 19
23. Februar 2021 - Bayerischer Ministerrat zur Corona-Pandemie: Erleichterungen ab 1. März 2021
Bayern deutschlandweit Spitzenreiter bei Auszahlungen der Corona-Wirtschaftshilfen / Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe erfolgreich angelaufen / Bayerische Corona-Hilfsmaßnahmen werden verlängert und ausgebaut / Staatsregierung verlängert Ersatz von Elternbeiträgen / Wahlfreiheit für Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung im März 2021
Zum Bericht aus der Kabinettsitzung
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Bund und Länder haben am 10. Februar 2021 eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die Maßnahmen gelten vorerst bis 7. März.
Beschluss aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021
hier
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Bericht aus der Kabinettsitzung vom 11. Februar 2021
hier
- Verlängerung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreisequarantäne-Verordnung bis 7. März 2021
- vorsichtige Öffnung von Schulen und Kitas ab 22. Februar 2021
Bayern erlaubt Abholservice von Online-Käufen im Handel
hier
Maskenpflicht
Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel.
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Informationen zur Corona-Schutzimpfung
finden Sie auf der Homepage des Landkreises
und auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Corona-Impfhotline mit geänderten Zeiten
Die Uhrzeiten, in denen die Corona-Impfhotline besetzt ist, haben sich kurzfristig geändert.
Sie sind nun Mo - Fr von 8-18 Uhr und Sa + So von 8-16 Uhr.
Die Telefonnummer 0831 / 206 971 71
Anfrage per E-Mail: impfzentrum-kempten@kvoa.brk.de
Die Impfhotline wurde für all diejenigen eingerichtet, die sich für die Corona-Impfung vormerken lassen möchten, dies aber nicht online tun können. Grundsätzlich sollte die Registrierung für einen Impftermin bevorzugt unter https://impfzentren.bayern/ erfolgen, da hier eine automatisierte Einladung je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes erfolgt.
Die Impfzentren in Kempten und im Oberallgäu werden die bundesweit vereinbarte Prioritätenreihenfolge strikt einhalten. Neben Heimbewohnern gehören zur am höchsten priorisierten Gruppe die Mitarbeitenden der Heime und medizinisches Personal auf Intensivstationen, in den Covid-19-Bereichen der Kliniken sowie das Personal von Notaufnahmen. Wer nicht zu einer priorisierten Gruppe gehört, soll bitte nicht versuchen, einen Termin in den Zentren zu erhalten. Das Landratsamt und die Stadt Kempten werden öffentlich darüber informieren, wann die jeweils nächste Gruppe geimpft werden kann.
Ebenfalls zur am höchsten priorisierten Bevölkerungsgruppe gehören Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Sie werden Anfang Januar angeschrieben. Bis dahin können sich impfwillige Bürgerinnen und Bürger ab 80 Jahre für eine Impfung in den Impfzentren vormerken lassen. Je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs wird dann mit den vorgemerkten Personen ein individueller Termin vereinbart. Die Impfungen sind kostenlos.
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Landkreis Oberallgäu
Die zuständige und anordnende Behörde für den Markt Oberstdorf als kreisangehöriger Gemeinde ist das Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt. Zur Homepage
Hier geht es zur Übersicht der Fallzahlen
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Fragen und Antworten
Zum Urlaub im Obersten Allgäu hier
Auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration finden Sie rund um das Thema Corona aktuelle Antworten
Info-Seite
des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
089 122 220
Die bayernweite Coronavirus-Hotline ist täglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen
09131 6808 5101
Hotline des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für allgemeine Fragen rund um das Coronavirus täglich 8 – 18 Uhr
Weitere Informationen
116 117
Die kostenlose Telefonnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes bei konkreten Hinweisen auf eine Infektion mit dem Coronavirus.
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Bayerische Staatsministerien
12. Februar 2021
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Begründung zur Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
20. Januar 2021
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Begründung zur Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
08. Januar 2021
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Begründung zur Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
15. Dezember 2020
Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
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Bayerisches Staatsministerium des Innern - Newsletter - Informationen zum Coronavirus
Infektionsmonitor Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Für Eltern, Familien, Kindertagesstätten Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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Bild @ CDC / PEXELS