Damm und Entlastungsbauwerk des Moorweiher werden ertüchtigt

Mit Bau des ersten Moorschwimmbades im Jahre 1883 wurde der damals kleine See durch Errichtung eines Dammbauwerkes am Westufer des Moorweihers aufgestaut und erhielt dadurch seine heutige Ausdehnung.

Das Dammbauwerk ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den heutigen Kriterien der Standsicherheit. Zudem kann das Entlastungsbauwerk am östlichen Seeufer das Seewasser bei Starkregenereignissen nicht in ausreichender Menge abführen, sodass der Damm bei Starkregenereignissen überspült werden kann. Dies schwächt das Dammbauwerk zusätzlich.

Nach feldtechnischen Untersuchungen des Dammbauwerkes wurde eine Ertüchtigung des Dammbauwerkes dringend empfohlen. Als Sofortmaßnahme wurde bereits im letzten Jahr ein Baum, dessen Wurzelwerk den Damm schwächte, entfernt. Zudem wurde die hydraulische Leitungsfähigkeit des Entlastungsbauwerkes mittels 2-D Berechnung überprüft. Im Ergebnis wurde um eine Überflutung des Dammbauwerkes zu verhindern empfohlen, die Leistungsfähigkeit der Seeentlastung zu erhöhen.

In diesem Jahr soll daher der Damm auf der Luftseite verstärkt und die Dammkrone um ca. 35 cm erhöht werden. Die Breite des Wanderweges bleibt wie im Bestands erhalten. Die Breite der Überlaufschwelle am Entlastungsbauwerk wird von derzeit 1,0m auf 2,5m verbreitert, der Ableitungskanal in Richtung Trettach wird von derzeit DN300 auf DN800 erhöht. Diese Maßnahmen sorgen nicht nur für einen selbstregulierenden Wasserabfluss und konstanten Pegel auch im Starkregenfall, sondern entlastet auch die Freiwillige Feuerwehr, welche den Wasserstand bei Starkregen bisher händisch regulieren musste.

Zur Vorbereitung der Baumaßnahmen erfolgt noch im Februar die notwendige Entfernung des Buschwerkes im Bereich des Damm- und Entlastungsbauwerk im notwendigen Rahmen. Für die Maßnahmen wurde eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) beauftragt. Diese dient der Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung. Dabei werden insbesondere die Anforderungen zum vorsorgenden Biotop- und Artenschutz berücksichtigt. Die zentrale Aufgabe der ÖBB stellt somit die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen dar.

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