BEKANNTMACHUNG des Marktes Oberstdorf
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und über die öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 5. Änderung des Bebauungsplans für das Baugebiet „Im Haslach – Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 13a BauGB
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss des Marktes Oberstdorf hat in seiner Sitzung vom 01.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans für das Baugebiet „Im Haslach – Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
In selbiger Sitzung hat der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss des Marktes Oberstdorf den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplans für das Baugebiet „Im Haslach – Süd“ in der Fassung vom 01.02.2024 gebilligt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für die 5. Änderung des Bebauungsplans ist in nachfolgendem Lageplan dargestellt.
Mit der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans soll Baurecht für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung geschaffen werden. Die 5. Änderung des Bebauungsplans dient der Nachverdichtung einer innerörtlichen ungenutzten Fläche. Durch einen Grundstückstausch soll zusätzlich ein bestehender öffentlicher Fußweg erweitert werden, um die Möglichkeit zu schaffen, diesen im Winter als Loipe für Langläufer zu nutzen.
Verfahrensart
Die 5. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B), kann mit der Begründung (Teil C) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 21.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024
im Internet auf der Homepage des Marktes Oberstdorf unter https://www.markt-oberstdorf.de/aktuell/bauleitplanverfahren/bekanntmachung-marktes-oberstdorf.html
eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vorstehend genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag in der Regel von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Montag und Donnerstag in der Regel von 13:30 Uhr bis 17 Uhr) im Marktbauamt (Oberstdorf Haus, 2. Stock, Nordteil), Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf öffentlich aus.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Schriftform oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberstdorf, 08.02.2024
MARKT OBERSTDORF
Gez.
Klaus King
Erster Bürgermeister