Bekanntmachung des Marktes Oberstdorf
Vollzug der Wassergesetze; § 15 WHG Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet Karweidach in das Grundwasser
Antragsteller: Markt Oberstdorf, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf
I. Der Antragsteller beantragt im Rahmen der Einleitung von Niederschlagswasser die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet Karweidach in das Grundwasser.
II. Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass
1. die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom
11.05.2022 bis zum 13.06.2022
während der Dienststunden im Bauamt des Marktes Oberstdorf zur öffentlichen Einsicht ausliegen,
2. die Antragsunterlagen auch unter https://www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen heruntergeladen werden können und
3. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann,
4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
5.a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
5. b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Oberstdorf, 27.04.2022
MARKT OBERSTDORF
gez. Klaus King
Erster Bürgermeister